Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 19. Juni 2026 Schutz- und Nutzungsplanungen für drei Wasserkraftprojekte genehmigt. Die Projekte betreffen die Vergrösserung des Grimselsees (Bern), sowie Nutzungen an der Muota (Schwyz) und Morobbia (Tessin). Die Massnahmen ermöglichen eine Steigerung der Stromproduktion, während gleichzeitig der Schutz von Gewässern und Lebensräumen durch Ausgleichsmassnahmen sichergestellt wird. Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) erhöhen ihre jährliche Energieproduktion von 270 auf 510 GWh; an der Muota entstehen keine Produktionseinbussen.

Personen

  • Bundesrat (Kollektivorgan; Entscheidungsträger)

Themen

  • Wasserkraft und Energieproduktion
  • Gewässerschutz und Restwassermengen
  • Umweltausgleichsmassnahmen
  • Schweizer Energiepolitik

Clarus Lead

Die Genehmigung signalisiert eine Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik: Wasserkraft wird als Schlüsseltechnologie für die Stromversorgung priorisiert, ohne dabei grundsätzlich auf Umweltschutz zu verzichten. Der Bundesrat legitimiert damit ein Modell, bei dem Restwasserminima unterschritten werden dürfen – sofern Kompensationsmassnahmen vorgesehen sind. Diese Entscheidung könnte Präzedenzcharakter für künftige Konzessionserneuerungen haben und wird in der Debatte um Energiewende versus Naturschutz als Test für die Machbarkeit von Doppelzielen gelten.

Detaillierte Zusammenfassung

Die drei genehmigten Schutz- und Nutzungsplanungen folgen unterschiedlichen Szenarien. Im Haslital (Bern) erhöht die KWO zwei Staumauern um 23 Meter, wodurch die Wasserspeicherung massiv wächst. Die jährliche Stromproduktion steigt um 240 GWh auf insgesamt 510 GWh. Zum Ausgleich werden Restwassermengen an vier Entnahmestellen erhöht und zusätzliche 8 GWh durch reduzierte oder entfallende Restwasserabgaben an steilen Kurzstrecken gewonnen – Gewässer, die das Bundesrat als ökologisch begrenzt und fischfrei einstuft.

An der Morobbia (Tessin) verfolgt die Azienda Multiservizi Bellinzona (AMB) eine Optimierungsstrategie: Durch Verzicht auf Restwasserabgaben an einer Fassung und Reduktion an einer anderen sinkt die Jahresproduktion um 3,74 GWh auf rund 38 GWh. Mehrere Ausgleichsmassnahmen im Einzugsgebiet sollen die Gewässerqualität verbessern.

An der Muota (Schwyz) setzt die ebs Energie AG auf differenzierte saisonale Restwasserregelungen: Sieben Fassungen erhalten reduzierte Mengen, eine Fassung wird ohne Restwasserabgabe betrieben. Dafür werden andere Fassungen in bestimmten Monaten aufgewertet, geplante Neubauten entfallen, und Revitalisierungen durchgeführt. Die Gesamtproduktion bleibt unverändert. Das Gewässerschutzgesetz erlaubt solche Unterschreitungen des gesetzlichen Minimums in Ausnahmefällen, wenn geeignete Ausgleichsmassnahmen vorliegen – eine Regelung, die seit 1991 verankert ist.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat genehmigt drei Wasserkraftprojekte mit kombiniertem Fokus auf Energieproduktion und Gewässerschutz.
  • Die KWO steigert ihre Jahresproduktion um 240 GWh durch Staumauererhöhungen im Haslital.
  • Ausgleichsmassnahmen (erhöhte Restwassermengen, Revitalisierungen, Aufwertungen) kompensieren ökologische Eingriffe.
  • Restwasserunterschreitungen sind gesetzlich zulässig, wenn Kompensation nachgewiesen wird.

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Auf welcher ökologischen Baseline wurden die «begrenzten ökologischen Potenziale» der Kurzstrecken im Haslital bewertet? Wurden unabhängige Umweltgutachten herangezogen?

  2. Interessenkonflikte: Inwiefern haben die Kantone als Konzessionsvergeber bei der Bewertung der Ausgleichsmassnahmen ihre eigenen Energieinteressen gewichtet?

  3. Kausalität/Alternativen: Wurden alternative Szenarien (z. B. ohne Staumauererhöhung, mit geringerer Stromsteigerung) systematisch analysiert und verworfen?

  4. Umsetzbarkeit/Risiken: Wie wird die tatsächliche Umsetzung der Ausgleichsmassnahmen (Revitalisierungen, saisonale Restwassererhöhungen) überwacht und sanktioniert, falls sie unterbleiben?

  5. Datenqualität: Sind die prognostizierten Produktionssteigerungen (z. B. +240 GWh KWO) auf Basis aktueller hydrologischer Modelle oder historischer Durchschnitte berechnet?

  6. Nebenwirkungen: Welche kumulativen Effekte entstehen durch gleichzeitige Restwasserreduktionen an mehreren Fassungen derselben Gewässer?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: [Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplanungen für drei Wasserkraftprojekte] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/KNhapaXJQangOiyvS-5Zq

Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026