Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 20. März 2026 eine Vernehmlassung zur Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) eröffnet. Ziel ist die Regelung sogenannter «nicht kontaktierbarer Versicherter» – unauffindbarer oder ins Ausland verzogener Personen – in den Beständen von Krankenversicherern. Die geplante Änderung soll diese Versicherten aus den Beständen ausschliessen und damit Verzerrungen im Risikoausgleich beheben. Die Revision umsetzt zudem zwei parlamentarische Motionen vom Juni 2024, die ein einheitliches Verfahren für den Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern fordern.

Personen

  • Bundesrat (kollektiv)

Themen

  • Krankenversicherung
  • Risikoausgleich
  • Verwaltungsrecht
  • Datenaustausch

Clarus Lead

Die fehlende Kontaktierbarkeit von Versicherten führt zu erheblichen Ineffizienzen im Schweizer Krankenversicherungssystem. Versicherer zahlen weiterhin Risikoabgaben für nicht auffindbare Personen, erhalten aber keine entsprechenden Prämieneinnahmen – eine Situation, die den Risikoausgleich verzerrt. Mit der geplanten KVV-Revision will der Bundesrat diese Anomalie durch ein strukturiertes Ausschlussverfahren korrigieren und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Versicherern standardisieren.

Detaillierte Zusammenfassung

Das Problem der «nicht kontaktierbaren Versicherten» betrifft Personen, die entweder unauffindbar sind oder sich ins Ausland abgemeldet haben, ohne ihre Versicherung formell zu beenden. Diese Versicherten verbleiben in den Versicherungsbeständen und erzeugen ein strukturelles Ungleichgewicht: Die Versicherer müssen weiterhin Risikoabgaben entrichten – Zahlungen zur Umverteilung von Risiken zwischen Versicherern – erhalten aber keine Prämieneinnahmen von diesen Personen.

Die geplante Verordnungsrevision zielt darauf ab, ein einheitliches und transparentes Verfahren zum Ausschluss dieser Versicherten zu schaffen. Dies soll sowohl die Effizienz des Risikoausgleichs verbessern als auch administrative Lasten reduzieren. Parallel dazu wird ein standardisiertes Verfahren für den Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern etabliert, um künftig solche Fälle früher zu erkennen und zu bearbeiten.

Die Vernehmlassungsfrist erlaubt Kantonen, Versicherern, Verbänden und weiteren Stakeholdern, Stellung zu nehmen. Die Revision umsetzt damit zwei parlamentarische Motionen, die das Parlament im Juni 2024 angenommen hat und die ein koordiniertes Vorgehen einforderten.

Kernaussagen

  • Strukturelles Problem: Nicht kontaktierbare Versicherte verursachen Verzerrungen im Risikoausgleich durch fehlende Prämieneinnahmen bei gleichzeitigen Risikoabgabeverpflichtungen.
  • Regulatorische Lösung: Die KVV-Revision schafft ein einheitliches Ausschlussverfahren für betroffene Versicherte.
  • Koordination: Ein standardisiertes Datenaustauschverfahren zwischen Kantonen und Versicherern soll künftig Transparenz und Effizienz erhöhen.

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Wie viele «nicht kontaktierbare Versicherte» sind derzeit in Schweizer Versicherungsbeständen erfasst, und welche Auswirkungen haben sie quantitativ auf den Risikoausgleich?

  2. Datenschutz/Interessenskonflikte: Welche Datenschutzbestimmungen regeln den geplanten Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern, und wie wird der Missbrauch von Versichertendaten verhindert?

  3. Umsetzbarkeit: Welche technischen und administrativen Anforderungen sind notwendig, um ein einheitliches Datenaustauschverfahren kantonsübergreifend zu implementieren?

  4. Kausalität/Alternativen: Wurden alternative Lösungsansätze (z. B. automatisierte Adressvalidierung, digitale Kontaktierungsmechanismen) evaluiert, bevor das Ausschlussverfahren gewählt wurde?

  5. Nebenwirkungen: Besteht das Risiko, dass legitime Versicherte versehentlich aus den Beständen ausgeschlossen werden, und wie sieht der Wiederaufnahmeprozess aus?

  6. Übergangsfrist: Gibt es eine Übergangsphase, während der Versicherte ihre Situation klären können, bevor sie endgültig ausgeschlossen werden?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Medienmitteilung «Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Regelung der Situation nicht kontaktierbarer Versicherter» – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/UDS4QJZDC8WJseJFDwplz

Verifizierungsstatus: ✓ 20. März 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 20. März 2026