Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die öffentliche Vernehmlassung zu drei Kartellgesetz-Verordnungen eröffnet. Die Revisionen setzen die vom Parlament im Dezember 2025 beschlossene Teilrevision des Kartellgesetzes um. Kernpunkte sind eine modernisierte Zusammenschlusskontrolle mit internationalem Prüfstandard, neue Sanktionsregeln (Schadenersatz, Compliance Defense) und die Einführung von Parteienentschädigungen. Die Vernehmlassung läuft bis 17. September 2026.
Personen
- Bundesrat (kollektiv; Entscheidungsträger)
Themen
- Kartellrecht
- Wettbewerbsrecht
- Unternehmenskontrollen
- Regulatorische Reform
Clarus Lead
Die Revision signalisiert eine grundlegende Modernisierung des Schweizer Wettbewerbsrechts nach internationalen Standards – ein strategisches Signal für die Finanzmarktaufsicht nach der UBS-Credit-Suisse-Krise. Die explizite Anerkennung der Compliance Defense und die Anpassung der Sanktionsbemessung zeigen eine differenzierte Regulierungspolitik, die Unternehmensverantwortung mit Rechtssicherheit ausbalanciert. Für Unternehmen und ihre Compliance-Abteilungen entstehen konkrete neue Anforderungen.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Kartellgesetz-Teilrevision basiert auf einer Parlamentsentscheidung vom 19. Dezember 2025 und erfordert die Totalrevision von drei der vier zugehörigen Verordnungen. Die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ursprünglich von 1996) wird vollständig neu gefasst, um den internationalen Prüfstandard zu implementieren. Zusätzlich werden Bestimmungen zur Banken-Zusammenschlusskontrolle präzisiert – direkt abgeleitet aus dem bundesrätlichen Postulatsbericht vom 12. Dezember 2025 zu den wettbewerblichen Folgen der UBS-Credit-Suisse-Fusion.
Die Sanktionsverordnung Kartellgesetz (von 2004) wird ebenfalls totalrevidiert. Neu werden Schadenersatzzahlungen explizit in der Sanktionsbemessung berücksichtigt, das Widerspruchsverfahren reformiert und die sogenannte Compliance Defense (Verteidigungsmechanismus für Unternehmen mit nachgewiesenen Compliance-Systemen) rechtlich anerkannt. Die Gebührenverordnung Kartellgesetz (von 1998) wird revidiert, um die gesetzlich neu eingeführten Parteienentschädigungen für erstinstanzliche Verwaltungsverfahren umzusetzen – eine Verbesserung des Verfahrenszugangs für Beteiligte.
Kernaussagen
- Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu drei Kartellgesetz-Verordnungen (bis 17. September 2026)
- Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle nach internationalem Standard
- Explizite Anerkennung der Compliance Defense und neue Sanktionsbemessung
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Basiert die Anpassung des Prüfstandards auf einer empirischen Analyse von Marktkonzentrationen in der Schweiz, oder folgt sie primär internationalen Konventionen ohne lokale Validierung?
Interessenkonflikte: Inwiefern beeinflusste der Postulatsbericht zur UBS-Credit-Suisse-Fusion die Ausgestaltung der neuen Banken-Zusammenschlusskontrolle – besteht das Risiko einer regulatorischen Überreaktion auf einen Einzelfall?
Kausalität/Alternativen: Warum wurde die Compliance Defense als explizite Sanktionserleichterung gewählt statt als blosse Ermessensfrage? Welche Alternativen wurden geprüft?
Umsetzbarkeit: Wie werden Unternehmen die neuen Compliance-Anforderungen konkret nachweisen müssen, und welche Kosten entstehen für KMU bei der Implementierung?
Transparenz: Werden die Vernehmlassungsergebnisse öffentlich dokumentiert, oder bleibt die Gewichtung von Stellungnahmen intransparent?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: [Staatsbesuch Polen / Kartellgesetz-Verordnungsrevision] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/TO8Va1gKIBcynMpwqrF2L
Verifizierungsstatus: ✓ 27.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27.05.2026