Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 15. April 2026 die Vernehmlassung zu einem umfassenden Verordnungspaket im Energiebereich eröffnet. Das Paket umfasst Revisionen von sechs Verordnungen: Energieförderung, Energie, Plangenehmigung für elektrische Anlagen, CO₂-Emissionen, Stromversorgung und Kernenergiehaftpflicht. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. Juli 2026. Die Änderungen betreffen Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Windenergie, Geothermie, Gas, Fahrzeuge und lokale Elektrizitätsgemeinschaften.
Personen
- Bundesrat (kollektiv; Entscheidungsträger)
Themen
- Energiewende
- Stromversorgungssicherheit
- Erneuerbare Energien
- Regulierung
- Vernehmlassung
Clarus Lead
Das Reformpaket adressiert zentrale Engpässe der Schweizer Energieversorgung in einem kritischen Transformationsjahr. Durch gezielte Anreize bei Wasserkraft und Photovoltaik sowie vereinfachte Planungsverfahren soll der Netzausbau beschleunigt werden – eine Antwort auf die Stromversorgungssicherheit nach dem Ausstieg aus der Kernenergie. Die Präzisierung von Investitionskosten und Förderinstrumenten signalisiert, dass der Bund Marktverzerrungen korrigiert und Rechtssicherheit für Investoren schafft.
Detaillierte Zusammenfassung
Wasserkraft und Ausgleichsmassnahmen: Der Bund erhöht die Sicherheitsleistung für Wasserkraftausbauten auf 150 Prozent der voraussichtlichen Ausgleichskosten. Können diese nicht beziffert werden, gilt ein Satz von 75 Prozent der Ersatzmassnahmen. Diese Regelung schafft Planungssicherheit und beschleunigt Genehmigungsverfahren.
Photovoltaik-Förderung: Die Einmalvergütung für PV-Anlagen unter 30 kW wird um 40 Franken pro Kilowatt angehoben. Grund sind rückläufige Marktpreise 2025 und sinkende Anlagenerträge durch stärkere Marktpreisausrichtung der Rückliefervergütungen. Biogas erhält vereinfachten Zugang zur gleitenden Marktprämie bei erheblicher Erneuerung bestehender Anlagen; parallel werden maximale Fahrdistanzen für Co-Substrate definiert.
Planungsverfahren und Netzausbau: Die Revision setzt die Änderung des Elektrizitätsgesetzes um, wonach Planungsgebiete im Sachplanverfahren nicht mehr zwingend festgesetzt werden müssen. Stattdessen erfolgt die Planung über Korridore, was Verfahren vereinfacht und den Netzausbau beschleunigt. Für Windenergie und Geothermie werden Messanforderungen und anrechenbare Investitionskosten präzisiert.
Gas und lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Gasnetzbetreiber erhalten eine Meldepflicht für eingespeiste Mengen erneuerbarer Gase. Anlagen im Einspeisevorgütungssystem werden von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ausgeschlossen, da sie die Anforderung der lokalen Verbrauchsdeckung nicht erfüllen können. Aufwände der Verteilnetzbetreiber für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch gelten als anrechenbare Netzkosten.
CO₂-Emissionen und Kernhaftung: Bei Neufahrzeugen werden CO₂-Bestimmungen präzisiert und Regelungen für schwere Fahrzeuge an EU-Standards angepasst. Für die Kernenergiehaftpflicht wird ein neues Prämienmodell eingeführt und eine Erhebungspflicht nach grösseren Nuklearereignissen verankert.
Kernaussagen
- Umfassendes Verordnungspaket adressiert Stromversorgungssicherheit durch gezielte Förderung erneuerbarer Energien
- Sicherheitsleistungen bei Wasserkraft und höhere PV-Vergütungen sollen Investitionen beschleunigen
- Vereinfachte Planungsverfahren (Korridore statt Planungsgebiete) verkürzen Genehmigungszeiten
- Präzisierung von Investitionskosten und Förderkriterien erhöht Rechtssicherheit für Projektträger
- Meldepflichten und Ausschlusskriterien für lokale Gemeinschaften verbessern Datenqualität und Marktintegrität
Kritische Fragen
Evidenz (Datenqualität): Basiert die Erhöhung der PV-Vergütung um 40 Fr./kW auf quantifizierten Marktdaten aus 2025, oder handelt es sich um eine Schätzung? Wie wird überprüft, dass die neue Vergütung tatsächlich zu zusätzlichen Installationen führt?
Interessenkonflikte: Profitieren etablierte Wasserkraft- oder Biogas-Betreiber überproportional von den vereinfachten Zugangsregeln zur gleitenden Marktprämie? Wurden Interessenskonflikte zwischen Betreibern und Umweltschutz analysiert?
Kausalität: Wird der beschleunigte Netzausbau durch die Korridorlösung tatsächlich erreicht, oder entstehen neue Verzögerungen durch lokale Widerstände? Welche Alternativen zur Korridorplanung wurden geprüft?
Umsetzbarkeit: Können Gasnetzbetreiber die Meldepflicht für erneuerbare Gase technisch und administrativ bis zur Inkraftsetzung erfüllen? Welche Kosten entstehen ihnen?
Nebenwirkungen: Führt der Ausschluss von EVS-Anlagen aus lokalen Elektrizitätsgemeinschaften zu Marktverzerrungen oder Investitionsunsicherheit bei kleineren Akteuren?
Kernenergiehaftung: Wie wird das neue Prämienmodell kalkuliert? Steigen die Haftungsprämien für Kernkraftbetreiber oder sinken sie?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Vernehmlassung zu Verordnungsrevisionen im Energiebereich – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/-pxZQoiKQLWJAq-Hj-bnL
Ergänzende Ressourcen:
- Verordnungen und Erläuterungen – https://pubdb.bfe.admin.ch/de/sammlungen/beilage-medienmitteilung-vernehmlassung-150426
Verifizierungsstatus: ✓ 15.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.04.2026