Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 1. April 2026 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) eröffnet. Das Gesetz soll grosse Schweizer Unternehmen zu Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt verpflichten und dient als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen». Die Vernehmlassung dauert bis 9. Juli 2026. Rund 30 Grossunternehmen wären direkt betroffen; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von den neuen Pflichten ausgenommen.
Personen
- Bundesrat (kollektiv; Entscheidungsgremium)
Themen
- Nachhaltige Unternehmensführung
- Menschenrechte und Umweltschutz
- Unternehmenshaftung
- Regulierung von Grossunternehmen
Clarus Lead
Das NUFG positioniert sich als Kompromiss zwischen Ansprüchen der Zivilgesellschaft und wirtschaftlichen Interessen: Es schafft verbindliche Standards für Grossunternehmen, während KMU entlastet werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Orientierung an EU-Standards gewährleistet bleibt. Die Haftungsfrage bleibt bewusst offen – der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor, um eine breite parlamentarische Debatte zu ermöglichen. Entscheidend ist die Zentralisierung der Kontrolle bei einer nationalen Aufsichtsbehörde, was Rechtssicherheit und einheitliche Durchsetzung verspricht.
Detaillierte Zusammenfassung
Das neue Gesetz orientiert sich an internationalen Standards, insbesondere an der aktuellen EU-Omnibus-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies soll Schweizer Unternehmen ermöglichen, mit europäischen Pendants konkurrenzfähig zu bleiben. Die Sorgfaltspflichten gelten künftig nicht nur für Risiken in Kinderarbeit und Konfliktmineralien (bisheriger Standard), sondern umfassend für Menschenrechts- und Umweltschutz. Betroffene Unternehmen müssen Risiken systematisch ermitteln und Gegenmassnahmen ergreifen.
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung senkt das Gesetz die Zahl verpflichteter Unternehmen von aktuell 200 auf rund 100 (nur Grossunternehmen). Neu ist die externe Revisionsplicht durch Revisionsunternehmen. Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) soll zentrale Kontrollfunktion übernehmen – ein einheitliches Aufsichtsmodell statt fragmentierter Zuständigkeiten.
Zur Haftungsfrage schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor: Entweder wird die Haftung von Muttergesellschaften für ausländische Töchter explizit im NUFG geregelt (mit Nachweis der Sorgfaltspflichtverletzung durch Geschädigte), oder es wird klargestellt, dass allgemeine Obligationenrecht-Bestimmungen gelten. In beiden Fällen ist ein Schlichtungsverfahren in der Schweiz vorgelagert.
Kernaussagen
- Rund 30 Grossunternehmen unterliegen neuen Sorgfaltspflichten in Menschenrechten und Umwelt; KMU bleiben ausgenommen
- Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf ca. 100 Unternehmen begrenzt, mit verpflichtender externer Revision
- Haftungsfrage bleibt offen: Zwei Varianten zur Diskussion gestellt, um parlamentarische Flexibilität zu wahren
- Nationale Aufsicht durch RAB schafft einheitliche Kontrolle statt dezentraler Regelungen
- EU-Harmonisierung ermöglicht Wettbewerbsfähigkeit Schweizer Unternehmen
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Auf welcher empirischen Grundlage basiert die Schätzung, dass rund 30 Grossunternehmen betroffen sind? Wurden Schwellenwerte (Umsatz, Mitarbeiterzahl) transparent definiert?
Interessenkonflikte: Inwiefern hat die Wirtschaftslobby die Ausnahmeregelung für KMU beeinflusst? Besteht das Risiko, dass Risiken in Lieferketten von KMU-Zulieferern ungeprüft bleiben?
Kausalität/Alternativen: Warum wird die Haftung bewusst offen gelassen statt eindeutig geklärt? Hätte eine klare Regelung nicht mehr Rechtssicherheit geschaffen als zwei konkurrierende Varianten?
Umsetzbarkeit: Verfügt die RAB über ausreichende Ressourcen und Fachkompetenz, um 30 Grossunternehmen effektiv zu kontrollieren? Welche Sanktionsmechanismen sind vorgesehen?
Quellenvalidität: Der Text beruft sich auf Bundesratsbeschlüsse – sind die Gesetzesvorschläge bereits in Entwurfsform verfügbar, oder handelt es sich um konzeptionelle Ankündigungen?
Nebenwirkungen: Könnte die Beschränkung auf Grossunternehmen zu Outsourcing-Strategien führen, bei denen Risiken auf KMU-Subunternehmer verlagert werden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Neues Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung erhöht Schutz für Menschenrechte sowie Umwelt und entlastet KMU – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/UDalr4CV5UX2_sLwdBHN_
Verifizierungsstatus: ✓ 02.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 02.04.2026