Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 12. Juni 2026 beschlossen, die Vergütung spezialisierter Palliativpflege durch höhere Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu verbessern. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhöht die entsprechenden Leistungstarife, die ab 1. Januar 2027 gelten. Gleichzeitig führt der Bund differenzierte Höchstbeiträge für Patientinnen und Patienten ein, um Mehrbelastungen zu begrenzen. Diese Übergangslösung soll bis zur geplanten einheitlichen Finanzierung aller Pflegeleistungen 2032 gelten.

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Themen

  • Palliativpflege / Palliative Care
  • Krankenversicherungsfinanzierung
  • Pflegeleistungsvergütung
  • Gesundheitspolitik Schweiz

Clarus Lead

Die Entscheidung adressiert eine dokumentierte Finanzierungslücke: Ein Bundesratsbericht vom Juni 2025 hatte festgestellt, dass die Vergütung spezialisierter Palliativpflege derzeit nicht angemessen ausfällt. Statt zu warten, bis 2032 eine umfassende Finanzierungsreform greift, schafft der Bund nun eine befristete Zwischenlösung, die Kantone und Gemeinden in die Verantwortung nimmt und Patientinnen sowie Patienten vor zusätzlichen Kostensteigerungen schützt.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegeleistungen setzt sich derzeit aus drei Komponenten zusammen: dem OKP-Beitrag, der Patientenbeteiligung und der Restfinanzierung durch Kantone oder Gemeinden. Bei spezialisierter Palliativpflege hatte sich diese Dreifinanzierung als unzureichend erwiesen, wie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (Motion 20.4264) bereits gefordert hatte.

Der Bundesrat beauftragte das EDI, die OKP-Beiträge für spezialisierte Palliativpflege zu erhöhen. Parallel dazu werden differenzierte Höchstbeiträge eingeführt: Für ambulante Palliativpflege zahlen Versicherte künftig maximal 22.55 Franken pro Tag (statt 15.35 Franken im Standard), im spezialisierten Pflegeheim maximal 30.40 Franken (statt 23 Franken). Diese Staffelung gewährleistet, dass nur Patientinnen und Patienten mit tatsächlichem Palliativpflegebedarf höhere Eigenanteile tragen. Die Kantone bleiben verpflichtet, sachgerechte Restfinanzierung bereitzustellen und können Patientenbeiträge reduzieren oder erlassen.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat erhöht OKP-Beiträge für spezialisierte Palliativpflege ab 1. Januar 2027 als Übergangslösung bis zur einheitlichen Finanzierung 2032.
  • Neue differenzierte Höchstbeiträge verhindern, dass Versicherte ohne Palliativpflegebedarf von Kostensteigerungen betroffen sind.
  • Kantone und Gemeinden bleiben zur Restfinanzierung verpflichtet; Patientenschutz vor Zusatzbelastungen bleibt Ziel.

Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Welche konkreten Daten zeigen, dass die aktuelle Vergütung „nicht angemessen" ist? Wurden Fallzahlen, Kostendefizite oder Versorgungslücken quantifiziert?

  2. Finanzierungslücke bis 2032: Wie wird sichergestellt, dass Kantone ihre Restfinanzierungspflicht erfüllen, wenn der Bund nur einen Teil der Kostensteigerung trägt?

  3. Tarifgestaltung: Nach welchen Kriterien wurde die Höhe der neuen OKP-Beiträge (22.55 bzw. 30.40 Franken) berechnet – decken diese tatsächlich die spezialisierte Leistungserbringung?

  4. Umsetzungsrisiken: Wie werden Kantone und private Krankenversicherer die differenzierten Höchstbeiträge praktisch umsetzen, ohne Administrationsaufwand zu verursachen?

  5. Anreizwirkung: Könnte die höhere Vergütung spezialisierter Palliativpflege Überdiagnosen oder unnötige Spezialisierungen fördern?

  6. Übergangsfrist: Warum dauert die Umstellung auf einheitliche Finanzierung bis 2032 – gibt es Verzögerungen bei der Tarifentwicklung?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Medienmitteilung Bundesrat: Spezialisierte Palliativpflege – Verbesserte Finanzierung

Ergänzende Quellen:

  1. Bericht des Bundesrats vom 25. Juni 2025 zur Motion 20.4264 (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates)
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG): KVV- und KLV-Änderungen

Verifizierungsstatus: ✓ 12.06.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 12.06.2026