Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 seine Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) verabschiedet und stimmt allen vier Empfehlungen zur Bekämpfung mutmasslicher Unterschriftenfälschungen bei Volksbegehren zu. Die Bundeskanzlei (BK) führt bereits verstärkte Kontrollen bei der Auszählung durch, betreibt Meldungsmonitoring und hat einen freiwilligen Verhaltenskodex etabliert. Die GPK-S untersuchte die BK-Tätigkeiten von September 2024 bis April 2026 und beurteilte die ergriffenen Massnahmen als zweck- und verhältnismässig. Eine Überprüfung der Angemessenheit aller Massnahmen ist bis Ende 2026 geplant.

Personen

  • Bundeskanzlei (BK) – Schweizer Bundesbehörde für Verwaltungsangelegenheiten
  • Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) – Parlamentarisches Kontrollorgan

Themen

  • Volksinitiativen und Unterschriftensammlungen
  • Integrität von Abstimmungsprozessen
  • Behördliche Kontrollmechanismen
  • Schweizer Direktdemokratie

Clarus Lead

Die Massnahmen signalisieren eine Eskalation der behördlichen Kontrolle über die Basis-Demokratieinstrumente der Schweiz. Mit erneuerten Leitfäden, Verhaltenskodizes und erweiterten Risikomanagement-Prozessen reagiert der Bundesrat auf ein strukturelles Vertrauensproblem im Unterschriftensammlungsprozess. Die Umsetzung bis Ende 2026 zeigt, dass Integrität von Volksinitiativen nun als Kernrisiko des Bundes klassifiziert wird – eine Neubewertung, die grundsätzliche Fragen zur Skalierbarkeit von Direktdemokratie aufwirft.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Bundeskanzlei hat ihr Kontrollsystem mehrstufig ausgebaut. Neben verstärkten Kontrollen bei der Unterschriftenauszählung gehören dazu ein Meldungsmonitoring für Gemeinden, um Verdachtsfälle frühzeitig zu erfassen, sowie ein freiwilliger Verhaltenskodex für Initiativ- und Referendumskomitees. Die BK erneuerte zudem ihre seit 2015 geltenden Leitfäden und passte die Weisungen zur Stimmrechtsbescheinigung an – insbesondere für sogenannte «Familienfälle», bei denen mehrere Haushaltsmitglieder unterschreiben.

Das Risikomanagement der BK wurde konzeptionell erweitert: Das Kernrisiko «Gravierende Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Urnengängen» umfasst nun explizit die Integrität von Unterschriftensammlungen. Die Kommunikationspraxis der BK gegenüber Komitees und Gemeinden soll fortgeführt werden, um Praxisänderungen zeitnah zu vermitteln. Diese Massnahmen zielen darauf, einen einheitlichen Vollzug durch die Gemeinden zu fördern und Strafanzeigen bei bestätigten Verdachtsfällen einzuleiten.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat stimmt allen vier GPK-S-Empfehlungen zur Bekämpfung von Unterschriftenfälschungen zu
  • Verstärkte Kontrollen, Meldungsmonitoring und ein Verhaltenskodex sind bereits in Umsetzung
  • Die BK hat ihr Risikomanagement erweitert und Unterschriftenintegrität als Kernrisiko klassifiziert
  • Überprüfung der Massnahmen-Angemessenheit bis Ende 2026 geplant

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie viele bestätigte Fälschungsfälle hat die GPK-S in ihrem Untersuchungszeitraum (Sept. 2024–April 2026) identifiziert, und auf welcher Evidenzbasis basiert die Beurteilung der Massnahmen als «verhältnismässig»?

  2. Interessenkonflikte: Inwieweit könnte ein verstärktes Kontrolldispositiv durch die BK selbst die Hürde für Unterschriftensammlungen erhöhen und damit marginalisierte Positionen systematisch benachteiligen?

  3. Kausalität: Gibt es Alternativen zur Ausweitung der Kontrollen (z. B. digitale Signaturverfahren oder dezentralisierte Validierung), und warum wurden diese nicht empfohlen?

  4. Umsetzbarkeit: Wie sollen Gemeinden mit unterschiedlichen Ressourcen den einheitlichen Vollzug gewährleisten, und welche Sanktionsmechanismen existieren bei Nichtkonformität?

  5. Nebenwirkungen: Könnte die Einführung eines «Verhaltenskodex» für Initiativkomitees zu einer Selbstzensur führen und damit die Mobilisierungsfähigkeit von Volksinitiativen schwächen?

  6. Monitoring-Effekt: Welche Daten sammelt das Meldungsmonitoring, wer hat Zugriff, und wie wird Datenschutz bei der Erfassung von «Verdachtsfällen» gewährleistet?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Stellungnahme des Bundesrats zur GPK-S-Bericht über Unterschriftenfälschungen – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/SAXxT1qjQsoW61FRQwvLf

Verifizierungsstatus: ✓ 23.06.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 23.06.2026