Kurzfassung
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat 2025 organisatorische Reformen und Governance-Fragen überwacht. Ein zentraler Beschluss war das Verbot der sogenannten «Sideletters» – informelle Begleitschreiben zu Strafbefehlen –, da diese keine gesetzliche Grundlage haben. Die AB-BA begleitet zudem die Bildung der neuen Abteilung «Operationen» und hat das IT-Projekt «Core.Link» zur Erneuerung des Geschäftsverwaltungssystems sistiert. Verbesserungsbedarf besteht beim Risikomanagement der Bundesanwaltschaft.
Personen
- Bundesanwalt (Rolle; Leitung der Bundesanwaltschaft)
Themen
- Aufsicht und Governance
- Unternehmensstrafrecht
- Organisatorische Reformen
- IT-Projekte
- Risikomanagement
Clarus Lead
Das Verbot der «Sideletters» signalisiert eine Verschärfung der Aufsichtspraxis und könnte erhebliche Konsequenzen für laufende Strafverfahren gegen Unternehmen haben. Die Praxis, Verurteilungen durch informelle Schreiben zu relativieren, hatte sich etabliert, obwohl sie rechtlich nicht gedeckt war – ein Befund, der Fragen zur Rechtsstaatlichkeit und Transparenz aufwirft. Die Reorganisation der Bundesanwaltschaft mit der neuen Abteilung «Operationen» zeigt parallel ein Bemühen um operative Einheitlichkeit, während die Sistierung des IT-Projekts «Core.Link» auf technische und finanzielle Risiken hindeutet.
Detaillierte Zusammenfassung
Die AB-BA stellte fest, dass die Bundesanwaltschaft mehrfach sogenannte «Sideletters» an verurteilte Unternehmen ausgestellt hatte. Diese Begleitschreiben zu Strafbefehlen relativierten die Verurteilungen teilweise und schufen damit eine Diskrepanz zwischen dem formalen Strafbefehl und der informellen Kommunikation. Die AB-BA ordnete die Einstellung dieser Praxis an, da die gesetzliche Grundlage fehlt – ein Schritt, der die Integrität des Strafvollzugs wahren soll.
Ein Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit war die Reorganisation der Bundesanwaltschaft. Per 1. November 2025 nahm die neue Abteilung «Operationen» ihre Tätigkeit auf, um Querschnittsaufgaben zu übernehmen und ein einheitliches operatives Vorgehen zu fördern. Die AB-BA begrüsst diese Bildung grundsätzlich und wird die Etablierung weiterverfolgen. Parallel dazu sistierte der Bundesanwalt das IT-Projekt «Core.Link» zur Erneuerung des Geschäftsverwaltungssystems – eine Entscheidung, die die AB-BA aus ihrer Perspektive für richtig befunden hat. Zur Beschaffung einer neuen Lösung auf dem Markt verlangt die AB-BA regelmässige Statusberichte.
Ein zusätzliches Defizit zeigt sich beim Risikomanagement: Obwohl erstmals eine Risikomatrix erstellt wurde, identifizierte die AB-BA methodische Mängel. Dies deutet auf Verbesserungspotenzial hin, um Risiken systematischer zu erfassen und zu steuern.
Kernaussagen
- Die AB-BA hat die illegale Praxis der «Sideletters» untersagt und damit die rechtliche Integrität des Strafvollzugs gestärkt.
- Die neue Abteilung «Operationen» der Bundesanwaltschaft soll operative Einheitlichkeit fördern und wird von der AB-BA begleitet.
- Das IT-Projekt «Core.Link» wurde sistiert; eine marktgestützte Neubeschaffung wird mit regelmässigen Statusberichten überwacht.
- Das Risikomanagement der Bundesanwaltschaft weist methodische Mängel auf und bedarf der Verbesserung.
Kritische Fragen
Datenqualität: Wie systematisch hat die AB-BA die «Sideletters»-Praxis dokumentiert und analysiert? Welche Anzahl von Fällen wurde identifiziert, und über welchen Zeitraum erstreckte sich diese Praxis?
Interessenskonflikte: Welche Anreize könnten die Bundesanwaltschaft dazu bewogen haben, «Sideletters» auszustellen? Gab es Druck von Unternehmen oder externe Einflussfaktoren?
Kausalität und Alternativen: Inwiefern beeinflussen die «Sideletters» die tatsächliche Strafvollstreckung und Compliance von Unternehmen? Welche legalen Instrumente stehen der Bundesanwaltschaft zur Verfügung, um Strafbefehle zu differenzieren?
Umsetzbarkeit der Sistierung: Welche Risiken entstehen durch die Verzögerung der IT-Erneuerung? Wie lange kann die Bundesanwaltschaft mit dem bestehenden Geschäftsverwaltungssystem operieren?
Governance-Lücken: Wie konnte die «Sideletters»-Praxis ohne gesetzliche Grundlage entstehen und sich etablieren? Welche Kontrollmechanismen der AB-BA hätten dies früher erkennen sollen?
Risikomanagement-Defizite: Welche spezifischen methodischen Mängel wurden bei der Risikomatrix identifiziert? Welcher Zeitrahmen ist für die Behebung dieser Mängel vorgesehen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Mitteilung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/pP9n1-wbcilQ7AoUohThY
Verifizierungsstatus: ✓ 04.06.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 04.06.2026