Kurzfassung

Der 22. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen dokumentiert die zentrale Rolle der EU/EFTA-Arbeitskräftezuwanderung für den Schweizer Arbeitsmarkt zwischen 2010 und 2025. Besonders in wissensintensiven Dienstleistungen, Saisongewerben, Gastgewerbe, Baugewerbe und der Chemie-/Pharmaindustrie ist die Zuwanderung zur Deckung von Arbeitskräftenachfragen unverzichtbar. EU/EFTA-Zugewanderte zeigen höhere Erwerbsquoten (87,3%) als Schweizerinnen und Schweizer (84,8%) und arbeiten durchschnittlich in höheren Beschäftigungsgraden. Die Zuwanderung kompensierte den Rückgang der Schweizer Erwerbsbevölkerung und trug zum wirtschaftlichen Wachstum sowie zur Stabilisierung der AHV bei.

Personen

Themen

  • Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz
  • Arbeitsmarktintegration
  • Demografischer Wandel
  • Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV)
  • Sektorale Arbeitskräftenachfrage

Clarus Lead

Die Schweizer Wirtschaft steht vor einer strukturellen Herausforderung: Die inländische Erwerbsbevölkerung schrumpft, während der Arbeitsmarkt expandiert. Der Bericht zeigt, dass EU/EFTA-Zuwanderung diese Lücke nicht nur füllt, sondern auch die Finanzierungsbasis der Sozialwerke stabilisiert – ein Befund, der in der politischen Debatte über Zuwanderungsgrenzen zentral ist. Besonders relevant: Zugewanderte leisten überproportional zu Renten- und Invaliditätsversicherung bei, während sie diese später weniger in Anspruch nehmen.

Detaillierte Zusammenfassung

Sektorale Konzentration und Arbeitsmarktlücken

Die Zuwanderung folgt keinem zufälligen Muster, sondern konzentriert sich auf Bereiche mit strukturellen Engpässen. Im Gesundheits- und Sozialwesen stieg die Zahl der EU/EFTA-Arbeitskräfte zwischen 2010 und 2025 um 90.000 Personen – ein Anstieg, der parallel zu 162.000 neuen Schweizer Arbeitsplätzen erfolgte. Im Gastgewerbe machen EU/EFTA-Staatsangehörige 42 Prozent der Belegschaft aus, im Baugewerbe 34 Prozent. Die Chemie- und Pharmaindustrie ist besonders abhängig: 50 Prozent der Arbeitskräfte stammen aus dem EU/EFTA-Raum, in der Uhrenindustrie 42 Prozent. Diese Quote deutet darauf hin, dass inländische Arbeitskräfte diese Positionen nicht in ausreichendem Mass besetzen.

Erwerbsbeteiligung und Arbeitsmarktkomplementarität

Zugewanderte arbeiten intensiver als Schweizerinnen und Schweizer: Ihre Erwerbsquote lag 2025 bei 87,3 Prozent (Männer: 90,1%, Frauen: 83,6%) gegenüber 84,8 Prozent für Schweizerinnen und Schweizer. Das durchschnittliche Erwerbspensum von EU/EFTA-Zugewanderten betrug 89 Prozent, während Schweizerinnen und Schweizer durchschnittlich 81 Prozent arbeiteten. Entgegen der Befürchtung von Verdrängungseffekten stieg die Erwerbsbeteiligung von Schweizerinnen und Schweizern in den vergangenen 15 Jahren an, und die strukturelle Arbeitslosenquote blieb stabil. Dies deutet auf Komplementarität statt Substitution hin.

Wirtschaftswachstum und Sozialsystem

Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen (gemessen in Arbeitsstunden) wuchs zwischen 2010 und 2025 um durchschnittlich 0,8 Prozent pro Jahr – ausschliesslich durch Zuwanderung, da die inländische Erwerbsbevölkerung sank. Das reale BIP-Wachstum betrug 1,8 Prozent pro Jahr; bei einem Bevölkerungswachstum von 1,0 Prozent pro Jahr resultierte ein Pro-Kopf-Wachstum von 0,8 Prozent. Für die AHV ist die Zuwanderung fiskalisch vorteilhaft: EU/EFTA-Staatsangehörige leisten 28 Prozent der Lohnbeiträge zu AHV und IV, beziehen aber nur 15 Prozent der Renten. Ihr Anteil an Ergänzungsleistungen beträgt nur 11 Prozent, da viele vor Pensionierung auswandern. Bei der Arbeitslosenversicherung zeigt sich ein anderes Muster: Zugewanderte haben ein erhöhtes Arbeitslosenrisiko und beziehen mehr Leistungen, als sie einzahlen. Die Sozialhilfequote von EU/EFTA-Staatsangehörigen lag 2024 bei 2,3 Prozent gegenüber 1,8 Prozent für Schweizerinnen und Schweizer.

Kernaussagen

  • EU/EFTA-Zuwanderung war zwischen 2010 und 2025 notwendig zur Deckung von Arbeitskräftenachfragen in wissensintensiven Dienstleistungen, Saisongewerben und der Industrie.
  • Zugewanderte zeigen höhere Erwerbsquoten und längere Arbeitspensum als Schweizerinnen und Schweizer; inländische Erwerbsbeteiligung stieg parallel an (keine Verdrängung).
  • Zuwanderung kompensierte den Rückgang der Schweizer Erwerbsbevölkerung und ermöglichte ein reales BIP-Wachstum von 1,8 Prozent pro Jahr.
  • EU/EFTA-Staatsangehörige tragen überproportional zu AHV/IV bei und beziehen weniger Renten, stabilisieren aber die Finanzierungsbasis des Rentensystems.

Kritische Fragen

  1. Datenqualität (Evidenz): Der Bericht nutzt aggregierte Statistiken bis 2025. Wie wird Erwerbstätigkeit erfasst (Selbstdeklaration, Sozialversicherungsdaten)? Sind Graumarkt-Beschäftigung oder undokumentierte Arbeit in diesen Quoten enthalten?

  2. Interessenskonflikte (Anreize): Der Bericht stammt vom Bundesrat und Observatorium – beide haben Interesse an der Legitimation des Freizügigkeitsabkommens. Gibt es unabhängige Gegenstudien, die zu anderen Schlüssen kommen?

  3. Kausalität (Alternativen): Der Bericht zeigt Korrelation zwischen Zuwanderung und BIP-Wachstum. Ist dieses Wachstum verursacht durch Zuwanderung, oder hätte inländische Produktivitätssteigerung ähnliche Effekte erreichen können?

  4. Arbeitslosigkeit (Gegenhypothesen): Der Bericht behauptet, strukturelle Arbeitslosigkeit sei stabil geblieben. Wurden Effekte auf Löhne und Arbeitsbedingungen in Niedriglohn-Sektoren untersucht, auch wenn die Quote stabil blieb?

  5. Sozialversicherungen (Umsetzbarkeit): Die AHV profitiert von Zuwanderung, aber die Arbeitslosenversicherung trägt überproportional Lasten. Wie nachhaltig ist diese Asymmetrie bei Konjunkturabschwüngen?

  6. Sektorale Abhängigkeit (Risiken): 50 Prozent der Chemie-Arbeitskräfte stammen aus EU/EFTA. Welche Risiken entstehen bei Restriktionen des Freizügigkeitsabkommens für diese Branchen?

  7. Geschlechtereffekte (Nebenwirkungen): Frauen aus EU/EFTA zeigen höhere Erwerbsquoten (83,6%) als Schweizerinnen (82,5%). Sind diese Frauen in prekären Positionen (Saisonarbeit, Pflege) überrepräsentiert?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: [22. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen] – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/OHqZDeeGGXr9tAH-z1OLX (Bern, 25.06.2026)

Verifizierungsstatus: ✓ 25.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 25.06.2026