Gelöschte Sterne: Wie Google-Bewertungen zur Vertrauensfrage werden – und warum die Schweiz juristisch eine andere Welt ist
clarus.news | Analyse | 14. Mai 2026 von Andreas Binggeli und Ernst Anker
Seit Ende April 2026 zeigt Google in Deutschland erstmals an, wie viele Bewertungen wegen Diffamierungsbeschwerden aus einem Unternehmensprofil entfernt wurden. Auslöser der Debatte war auch eine Episode des Podcasts «Servus, Grüezi, Hallo» der Zeit, in der Berlin-Redaktor Lenz Jacobsen einen eigenen Löschfall in einem Prenzlauer-Berg-Café schilderte. Für die Schweiz ist der Schritt nur indirekt relevant: Hierzulande gibt es kaum Rechtsprechung zu Bewertungsplattformen, fast keine Klageflut – und mit dem Vorentwurf zum Kommunikationsplattformen-Gesetz (VE-KomPG) erst einen zaghaften Anlauf, sich am EU-Modell zu orientieren. Italien geht den umgekehrten Weg: Wer dort bewertet, muss seit dem 9. April 2026 nachweisen, dass er auch wirklich vor Ort war.
1. Der Anlassfall: Ein Berliner Café, eine Drei-Sterne-Kritik – und Google löscht
Im Podcast «Servus, Grüezi, Hallo» erzählt Lenz Jacobsen, Politikredaktor bei Zeit Online, von einem Café im Prenzlauer Berg. Das Essen sei in Ordnung gewesen, aber das Preisniveau aus seiner Sicht überzogen. Die Karte habe austauschbar gewirkt: Avocado-Toast, Eggs Benedict, Granola – Hipster-Café-Standardrepertoire.
Er vergab drei von fünf Sternen und schrieb, das Café wirke wie ein BWL-Projekt zur Gewinnmaximierung. Zuerst antwortete der Betreiber freundlich. Später meldete sich Google: Die Bewertung sei gelöscht worden, weil das Unternehmen Verleumdung geltend gemacht habe.
Der Fall zeigt das Grundproblem in der typisch deutschen Variante: Eine subjektive Kritik wird in einem formalisierten Plattformverfahren zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. Wer dann keine Quittung, kein Foto oder keinen anderen Nachweis mehr hat, verliert die Bewertung faktisch.
2. Warum Deutschland in der Statistik herausragt
Mehrere aktuelle Berichte zeigen, dass Deutschland bei Löschungen wegen Diffamierung in Europa stark aus dem Rahmen fällt. Fast Company berichtete im Oktober 2025 unter Berufung auf die DSA-Transparenzdatenbank, dass 99,97 Prozent der in der EU wegen «defamation» entfernten Google-Maps-Bewertungen Unternehmen in Deutschland betrafen. Das ist keine Rundungsdifferenz, sondern ein strukturelles Muster.
Die deutsche Anwältin Rena Zulauf hat dies in einem Beitrag im Schweizer Fachmagazin medialex auf den Punkt gebracht: «Im Gegensatz zur Schweiz herrscht dort eine regelrechte Klageflut, insbesondere gegen Google.» Deutsche Landgerichte hätten in einer langen Reihe von Urteilen festgelegt, wann eine Rezension gelöscht werden muss – und die Plattformen entsprechend in eine aktive Prüfpflicht gedrängt.
Diese Prüfpflicht stammt aus einem zentralen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15). Bestritt eine bewertete Person, dass die anonyme Bewerterin überhaupt Kundin oder Patientin war, musste die Plattform den Beschwerdevorgang einleiten, die Rezensentin kontaktieren und gegebenenfalls löschen. Die Logik wirkt heute weit über Ärztebewertungen hinaus.
3. Was Google seit Ende April 2026 sichtbar macht
Google erklärt in seiner Hilfe zu «Defamation Removal Notices in Germany», dass auf Unternehmensprofilen in Deutschland ein Hinweis erscheinen kann, wenn Bewertungen nach Diffamierungsbeschwerden entfernt wurden. Wichtig sind die Einschränkungen:
- Es werden keine exakten Zahlen, sondern Spannen angezeigt (1, 2–5, 6–10, 11–20, 21–50 bis «über 250»).
- Gezählt werden nur Löschungen wegen gültiger Diffamierungsbeschwerden nach deutschem Recht.
- Berücksichtigt werden nur die letzten 365 Tage.
- Erfolgreich wiederhergestellte Bewertungen zählen nicht.
- Das lokale Ranking soll laut Google unverändert bleiben.
Die Anzeige gilt nur in Deutschland. Für Profile schweizerischer Unternehmen erscheint dieser Hinweis nicht – aus dem einfachen Grund, dass es in der Schweiz keine vergleichbare Löschpraxis gibt.
4. Die Schweizer Sonderlage: Kaum Rechtsprechung, passive Plattformen
In der Schweiz schützt Art. 28 ZGB vor widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzungen. Daneben kommen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Ehrverletzungsdelikte des Strafgesetzbuches (üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung nach Art. 173 ff. StGB) in Betracht. Auf dem Papier ist das Instrumentarium ähnlich wie in Deutschland – in der Praxis aber kaum genutzt.
Rena Zulauf schreibt in medialex 05/25: «Das Problem der Racherezensionen und die Machtlosigkeit der Bewerteten ist weder neu noch auf die Anwaltsbranche beschränkt. Interessanterweise gibt es in der Schweiz dessen ungeachtet kaum Rechtsprechung zum Thema. Der Mangel an Präzedenzfällen erschwert das rechtliche Vorgehen gegen Plattformenbetreiberinnen zusätzlich.»
Das Schweizer Konsumentenportal 20 Minuten fasst die Differenz prägnant zusammen: «Google kann Bewertungen hier nicht einfach auf Zuruf löschen, sondern Unternehmen müssen den Rechtsweg gehen.» Das Zürcher Obergericht habe in seiner Praxis die Anforderungen an eine Löschung angesichts der Meinungsäusserungsfreiheit hochgesetzt.
Folge: Die für die deutsche Lösch-Industrie zentrale Konstellation – Plattform leitet Meldung weiter, Bewerter reagiert nicht, Bewertung verschwindet – existiert in der Schweiz so nicht. Google agiert hier defensiv, weil keine schweizerischen Gerichtsurteile sie zu einem aktiven Prüfverfahren zwingen.
5. Schweizer Beispiele: Was tatsächlich passiert ist
Ganz lautlos verlief die Debatte allerdings nicht. Drei Schweizer Fälle illustrieren die rechtliche Realität:
Bezirksgericht Bülach, 2022 – die Therapeutin und die Falsch-Bewertung. Eine 45-jährige Frau hatte über eine alternativmedizinische Praxis im Zürcher Unterland eine vernichtende Google-Rezension verfasst, in der die Therapeutin als hochnäsig bezeichnet und ihre Ausbildung verspottet wurde. Im Verfahren wurde klar: Die Bewerterin war nie in der Praxis gewesen. Das Bezirksgericht sprach sie dennoch frei. Begründung des Einzelrichters: «Die Kritik in der Bewertung betrifft nicht ihre Person, sondern ihre berufliche Tätigkeit und fällt damit nicht unter den Ehrbegriff im strafrechtlichen Sinn.» Strafrechtlich ist eine erfundene Bewertung in der Schweiz also nicht ohne Weiteres erfasst.
Bezirksgericht Zürich, 2021 (Urteil GG210008) – der gekündigte Pflegefachmann. Ein 33-jähriger Pflegefachmann hatte nach einer fristlosen Entlassung aus einer Arztpraxis unter Pseudonymen drei negative Google-Bewertungen abgegeben. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Praxis sich erfolgreich gegen die Racherezensionen wehren konnte – ein typischer Anwendungsfall, der in Deutschland längst auf BGH-Linie standardisiert wäre, in der Schweiz aber als Einzelfall verhandelt werden musste.
Bundesgericht, 2022 – Anwaltskanzlei Luzern. Eine ehemalige Klientin hatte eine Stadtluzerner Anwaltskanzlei mit der Bewertung «Minus fünf Sterne» versehen und dem «Chef» «inkompetentes Verhalten» vorgeworfen. Das Kantonsgericht verurteilte sie wegen übler Nachrede. Das Bundesgericht sprach sie auf Beschwerde hin frei: Sie habe nicht wissen können, dass die an den «Chef» gerichteten Vorwürfe einen zweiten Namensgeber persönlich in seiner Ehre treffen könnten. Der Kanton Luzern und der unterlegene Anwalt mussten die Beschwerdeführerin mit je 1500 Franken entschädigen.
Schon dieser begrenzte Befund zeigt: In der Schweiz wird in solchen Verfahren häufig freigesprochen, nicht gelöscht. Wer hier eine Google-Bewertung loswerden will, hat zwei Optionen – Meldung bei Google nach deren Richtlinien (mit ungewissem Ausgang) oder Zivilklage nach Art. 28 ZGB (mit hohem Aufwand und unsicherem Resultat).
6. Drei Rechtsräume, drei Logiken: EU, Deutschland, Schweiz, Italien
Die Unterschiede lassen sich entlang von drei Achsen lesen: Plattformhaftung, Beweislast und Transparenz.
EU (DSA, seit 17. Februar 2024 vollumfänglich anwendbar). Der Digital Services Act regelt Plattformen wie Google Maps als «sehr grosse Online-Plattformen» (VLOP) gestuft. Er verpflichtet zu Meldemechanismen, Beschwerdesystemen, ausserrechtlicher Streitbeilegung, Risikoanalysen und Transparenzberichten. Was «illegale Inhalte» sind, definiert der DSA nicht – das bleibt nationalem Recht überlassen. Eine generelle Überwachungspflicht besteht nicht (Art. 8 DSA).
Deutschland. Über das nationale Diffamierungsrecht plus die BGH-Rechtsprechung zu Prüfpflichten entsteht faktisch ein scharfes Löschregime. Plattformen müssen bei substantiierter Beschwerde aktiv werden – andernfalls drohen Unterlassungsklagen. Die hohe Klagedichte hat eine eigene Dienstleisterbranche hervorgebracht. Heise regioconcept, Kanzleien wie advomare oder dein-ruf.de bieten gewerbliche Löschverfahren an. Erfolgsquoten von «ca. 90 Prozent» werden offen kommuniziert.
Schweiz. Der DSA gilt direkt nicht, hat aber extraterritoriale Wirkung für Schweizer Anbieter, die ihre Dienste auf den EU-Raum ausrichten (so etwa PwC Schweiz, VISCHER und datenrecht.ch übereinstimmend). Im Oktober 2025 hat der Bundesrat einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) in die Vernehmlassung geschickt; sie endete Mitte Februar 2026. Der Entwurf lehnt sich nach Einschätzung des Europa Instituts der Universität Zürich eng am DSA an – inklusive Pflicht zu einer Schweizer Kontaktstelle und einem Rechtsvertreter, wie HÄRTING Rechtsanwälte bereits 2023 erwartet hatten. Der Entwurf war im April 2025 nochmals verschoben worden. Bis zum Inkrafttreten dürften ohne Weiteres zwei bis drei Jahre vergehen.
Italien. Hier wird die Beweislast radikal umgekehrt. Seit dem 9. April 2026 gilt ein neues Gesetz, das vom Tourismusministerium unter Daniela Santanchè vorangetrieben wurde. Bewertungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme einer Dienstleistung erfolgen, dürfen nur von Personen stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben, und gelten insbesondere dann als glaubwürdig, wenn sie durch Belege wie Rechnungen gestützt werden. Nach zwei Jahren verfallen Einträge automatisch. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM überwacht. Wo Deutschland nachträglich Diffamierung sichtbar macht und die Schweiz weitgehend wegschaut, prüft Italien an der Quelle.
7. Die deutsche Lösch-Industrie und ihre Schweizer Schwester
In Deutschland ist aus dem rechtlichen Rahmen ein Markt entstanden. Wer «Google Bewertung löschen» googelt, findet Dutzende Kanzleien und Agenturen. Heise regioconcept bietet Unternehmen an, Bewertungen «auf Löschfähigkeit» zu prüfen und den Beschwerdeprozess gegenüber Google zu übernehmen. Das ist legitime Marktreaktion auf eine Rechtsordnung, die Löschung systematisch ermöglicht.
In der Schweiz gibt es ein vergleichbares, aber kleineres Angebot: Anbieter wie dotmade.ch verweisen direkt auf Googles eigene Richtlinien als wichtigstes Instrument – nicht auf das Schweizer Recht. Die Mobiliar und die Handelszeitung raten gleichlautend zum Weg über UWG oder Art. 28 ff. ZGB, betonen aber den hohen Ermessensspielraum der Gerichte. Der auf digitales Recht spezialisierte Zürcher Anwalt Martin Steiger hat schon 2019 in der NZZ zusammengefasst: «Dienstleister müssen sich bewerten lassen, weil das öffentliche Interesse dafür überwiegt.»
Im Klartext: Schweizer Unternehmen sind gegenüber Bewertungen exponierter als deutsche – auch dann, wenn die Bewertungen unfair sind.
8. Fake-Bewertungen, gekaufte Sterne und Bewertungs-Erpressung
Die Geschichte ist nicht eindimensional. Google selbst schreibt im April 2026 im deutschen Unternehmensblog, dass Maps stärker gegen Fake-Bewertungen, Spam und Betrugsversuche vorgeht. Laut Google Deutschland wurden 2025 mehr als eine Milliarde Bewertungen veröffentlicht und über 292 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt. Künftig sollen Gemini-Modelle verdächtige Änderungen und Betrugsmuster schneller erkennen.
Auch Heise online berichtete im April 2026 über Googles neue KI- und Schutzmechanismen. Plattformen kämpfen damit an zwei Fronten: Sie müssen ehrliche Kritik schützen und gleichzeitig unechte oder missbräuchliche Bewertungen entfernen. Beides geht regelmässig schief.
9. Wirtschaftliche Hebelkraft: Warum Sterne so viel Gewicht haben
Bewertungen sind ein Vertrauensersatz. Wer ein Café, Hotel, Restaurant oder eine Arztpraxis nicht kennt, nutzt Sterne und Kommentare als Abkürzung. Die BrightLocal Local Consumer Review Survey 2026 zeigt, wie stark Bewertungen Entscheidungen beeinflussen: 49 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten vertrauen Online-Bewertungen ähnlich stark wie persönlichen Empfehlungen. 85 Prozent geben an, dass positive Bewertungen sie eher zu einem Besuch motivieren; 77 Prozent sagen, negative Bewertungen hielten sie eher davon ab.
Das erklärt, warum Unternehmen um jede Bewertung kämpfen. Es erklärt aber auch, warum Bewertungsplattformen gesellschaftlich relevant geworden sind – nicht bloss Kommentarspalten, sondern Infrastruktur für Vertrauen, Sichtbarkeit und Umsatz.
10. Was die neue Transparenz bringt – und was nicht
Die deutsche Google-Anzeige ist ein Fortschritt, aber keine vollständige Lösung. Sie hilft, weil Nutzerinnen und Nutzer sehen, ob viele Bewertungen entfernt wurden. Unternehmen mit sehr vielen Löschungen werden erklärungsbedürftig. Die Manipulation des Bewertungsschnitts wird sichtbarer.
Sie löst das Problem nicht, weil die gelöschten Inhalte selbst nicht sichtbar sind. Nur bestimmte Löschgründe werden erfasst. Die Anzeige erklärt nicht, ob die Löschungen berechtigt oder missbräuchlich waren. Ehrliche Unternehmen mit berechtigten Löschungen geraten ebenfalls unter Verdacht.
Das Handelsblatt formulierte die Frage Anfang Mai 2026 treffend: «Google informiert über gelöschte Bewertungen – was bringt's?» Die Antwort lautet: Mehr Kontext, aber noch keine Wahrheit.
11. Was Schweizer Nutzerinnen und Nutzer praktisch tun können
Wer Google-Bewertungen in der Schweiz liest, muss anders kalibrieren als in Deutschland. Es gibt keine Transparenzanzeige zu gelöschten Bewertungen, weil es kaum systematische Löschungen gibt. Das bedeutet aber nicht, dass die Bewertungen besser sind – sie sind nur weniger gefiltert.
Ein knapper Plausibilitätscheck:
- Anzahl der Bewertungen prüfen: 4,9 Sterne bei 30 Stimmen sind weniger belastbar als 4,4 bei 2000.
- Texte lesen, nicht nur Sterne zählen: gleichförmige Fünf-Sterne-Kommentare ohne Details sind verdächtig.
- Nutzerfotos beachten: sie sind oft aussagekräftiger als Marketing-Bilder.
- Unternehmensantworten beurteilen: sachliche Antworten sind ein gutes Zeichen, defensive ein Warnsignal.
- Konkrete Negativbewertungen ernst nehmen: eine sachliche schlechte Erfahrung wiegt mehr als pauschale Wut.
- Mehrere Plattformen vergleichen: Google, Tripadvisor, Booking, Trustpilot, lokale Medien.
12. Fazit: Drei Modelle, eine Konsequenz
Google-Bewertungen sind eine Währung des Vertrauens. Sie werden manipuliert, bekämpft und juristisch verwaltet. Drei europäische Modelle stehen im Mai 2026 nebeneinander:
- Deutschland filtert nach Veröffentlichung – aggressiv, rechtsförmig, mit eigener Industrie. Die neue Transparenzanzeige ist der Versuch, die Filterung selbst sichtbar zu machen.
- Italien filtert vor Veröffentlichung – über Beweispflicht und Verfallsfrist.
- Die Schweiz filtert kaum – mangels Rechtsprechung, mangels Klagedruck und mangels Plattformregulierung.
Das ist keine neutrale Position. Sie schützt die Meinungsäusserungsfreiheit der Bewertenden – und exponiert kleine Unternehmen härter als anderswo. Mit dem VE-KomPG hat die Schweiz nun einen Vorschlag auf dem Tisch, der sich am DSA orientiert. Ob daraus tatsächlich ein wirksames Instrument gegen Racherezensionen und Fake-Bewertungen wird, hängt davon ab, ob das Parlament mehr will als eine Pro-forma-Umsetzung.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr: Wie viele Sterne hat ein Unternehmen?
Sondern in Deutschland: Wie viele Stimmen mussten verschwinden, damit diese Sterne so hell leuchten?
In Italien: Lässt sich der Aufenthalt belegen?
In der Schweiz: Wer prüft eigentlich was – und nach welchem Recht?
Dieser Beitrag basiert auf der Episode des Podcasts «Servus, Grüezi, Hallo» der Zeit, die das Café-Beispiel aus dem Berliner Prenzlauer Berg behandelte, sowie auf den Fachbeitrag von Rena Zulauf in medialex 05/25, den Schweizer Gerichtsurteilen aus Bülach, Zürich und vom Bundesgericht, dem aktuellen DSA-Stand und dem Schweizer Vorentwurf zum KomPG.
Quellenverzeichnis
Podcast und Anlassfall
Schweizer Rechtslage und Rechtsprechung
- medialex 05/25: Rena Zulauf, «Bewerten Sie uns auf Google!» – Klageflut in Deutschland, kaum Präjudizien in der Schweiz, 4. Juni 2025
- NZZ: «Online-Bewertungen: Ärzte und Anwälte werden nervös»
- NZZ: «Haltlose Google-Bewertung ist strafrechtlich keine Ehrverletzung», Urteil GB220001, 12. Mai 2022
- NZZ: «Gericht in Zürich: Arbeitgeber bei Google negativ bewertet», Urteil GG210008, 17. März 2021
- Luzerner Zeitung: «Miese Online-Bewertung – Bundesgericht spricht Luzernerin frei», 26. Januar 2022
- Handelszeitung: «Was tun gegen rufschädigende Rezensionen im Internet?»
- Mobiliar: Google-Rezensionen löschen – Vom Umgang mit Bewertungen
- Pfister Rechtsanwälte: «Google-Bewertungen – was kann ich tun, wenn diese unwahr sind?»
Schweizer Plattformregulierung (VE-KomPG, DSA-Anwendbarkeit)
- EIZ UZH: «Altbekannte Risiken, neue Pflichten – die Plattformhaftung im Wandel», Januar 2026
- VISCHER: «DSA – Neue Pflichten für Schweizer Hostingdienste und Online-Plattformen ab Februar 2024?»
- PwC Schweiz: Der Digital Services Act der EU (DSA)
- HÄRTING Rechtsanwälte: «Ein Digital Services Act für die Schweiz»
- datenrecht.ch (Walder Wyss): «Mehr als nur Governance – der Digital Services Act»
- inside-it.ch: «Was der Digital Services Act für Schweizer IT-Anbieter bedeutet»
- AlgorithmWatch CH: Regulierung von Online-Plattformen – Was tut die Schweiz?
Deutsche Rechtsprechung und Markt
- Bundesgerichtshof: Urteil VI ZR 34/15 zu Bewertungsportal-Prüfpflichten
- Google Hilfe: Defamation Removal Notices in Germany
- Handelsblatt/dpa: «Google informiert über gelöschte Bewertungen – was bringt's?», 12. Mai 2026
- Fast Company: «Germany's defamation laws skew Google reviews», 26. Oktober 2025
- The Local Germany: How a Google Maps update exposes altered business ratings in Germany, 4. Mai 2026
- Heise online: Google Maps – AI model Gemini to help combat fake reviews, 21. April 2026
- Google Deutschland: Unsere neuesten Massnahmen für hilfreiche, von Nutzer*innen bereitgestellte Inhalte, 20. April 2026
- heise regioconcept: Unfaire Bewertungen auf Löschfähigkeit prüfen lassen (kommerzielles Angebot)
Italien
- news.ORF.at: «Italien – Neues Gesetz gegen Fake-Rezensionen», 9. April 2026
- Südtirol News: «In Italien tritt Gesetz gegen Fake-Rezensionen in Kraft», 9. April 2026
- Der Standard: «Italien sagt falschen Onlinebewertungen den Kampf an»
EU und Datenbasis
Konsumentenverhalten
- BrightLocal: Local Consumer Review Survey 2026
- 20 Minuten: «Google Maps zeigt neu, welche Restaurants Bewertungen löschen lassen», 29. April 2026
Kritische Fragen
- Wie belastbar sind die 99,97 Prozent aus der DSA-Transparenzdatenbank methodisch? Erfasst die Datenbank wirklich alle europäischen Diffamierungs-Löschungen, oder bilden die Zahlen vor allem die deutsche Meldedichte ab?
- Welche Interessen verfolgen die kommerziellen Lösch-Dienstleister, wenn sie Erfolgsquoten von 90 Prozent kommunizieren – und wie wird «Erfolg» dabei definiert?
- Sind die wenigen Schweizer Urteile (Bülach, Zürich GG210008, Bundesgericht Luzern) wirklich repräsentativ für die Lage – oder gibt es eine grosse Dunkelziffer aussergerichtlicher Einigungen?
- Wie wirkt sich die Asymmetrie zwischen Schweiz und EU faktisch auf Schweizer Unternehmen aus, die auch EU-Kunden bedienen?
- Bringt das VE-KomPG für Bewertungen substantielle Schutzpflichten oder bleibt es bei einer formalen Kontaktstellen-Pflicht?
- Verzerrt die Google-Transparenzanzeige seriöse Unternehmen mit berechtigten Löschungen, weil die Anzeige nicht zwischen Spam, Fake und legitimer Kritik unterscheidet?
- Lässt sich das italienische Modell mit Quittungs-Pflicht überhaupt auf Plattformen wie Google Maps übertragen, ohne die anonyme Meinungsäusserung faktisch abzuschaffen?
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 14. Mai 2026
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