Digitalisierung und Föderalismus – geht das überhaupt? Wie Patientendossier, DigiSanté und 26 Kantone den Souveränitäts-Anspruch der Schweiz aushebeln
clarus.news | Analyse | 1. Juni 2026
von Andreas Binggeli, Thierry Leserf und Ernst Anker mit Unterstützung von Claude Opus (Textversion in einfacher Sprache)
Auf Bundesebene will das BAG amerikanische Cloud-Anbieter aus dem geplanten Schweizer Gesundheitsdatenraum verbannen – mit Verweis auf den US Cloud Act. Gleichzeitig betreibt das vom Kanton Bern getragene Inselspital das US-Klinikinformationssystem Epic für inzwischen 228 Millionen Franken, und der Regierungsrat will Epic zum kantonalen Standard erheben. Dazwischen steht ein mit Ansage gescheitertes elektronisches Patientendossier und ein 625-Millionen-Programm namens DigiSanté, das die fehlende Datengrundlage nachliefern soll – Jahre nachdem das Dossier darauf hätte aufbauen müssen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat das zentrale Risiko präzise benannt. Doch sie darf genau dort nicht hinschauen, wo die teuersten und folgenreichsten Entscheide fallen: bei den Kantonen. Die Frage ist nicht, ob die Schweiz digitalisieren will. Die Frage ist, ob ein Bundesstaat das überhaupt kann, wenn der Bund Standards setzt und 26 Kantone das Gegenteil beschaffen.
Zwei Projekte, die zusammengehören – und getrennt wurden
Wer die Schweizer Gesundheitsdigitalisierung verstehen will, muss zwei Vorhaben gleichzeitig betrachten, die offiziell wenig miteinander zu tun haben sollen: das elektronische Patientendossier (EPD) und das Programm DigiSanté.
Das EPD ist der sichtbare Teil – die Patientenakte, auf die Versicherte und Behandelnde zugreifen sollen. Es ist seit 2021 in Betrieb und gilt heute als gescheitert. Je nach Quelle und Stichtag wurden zwischen rund 72'000 und 133'000 Dossiers eröffnet – in jedem Fall unter 1,5 Prozent der Bevölkerung. ZHAW-Professor Alfred Angerer fasste die Lage mit drei Worten zusammen: «Die Lage ist desolat.» Die Diagnose ist seit Jahren bekannt: eine doppelte Freiwilligkeit (für Bevölkerung und für ambulante Leistungserbringer), keine Vergütung für den ärztlichen Mehraufwand, eine zersplitterte Infrastruktur aus regionalen Stammgemeinschaften und – als Folge – ein System, das von der Ärzteschaft bloss als «sichere PDF-Ablage» wahrgenommen wird. Der Bund hat bis 2024 rund 80 Millionen Franken investiert, die Kantone und das Gesundheitswesen ein Mehrfaches davon.
DigiSanté ist der unsichtbare Teil – der «Maschinenraum». Das Programm soll von 2025 bis 2034 mit einem Verpflichtungskredit von 392 Millionen (Gesamtmittelbedarf 625 Millionen) jene Basisbausteine schaffen, die das EPD nie hatte: einheitliche Datenstandards, nationale Register, Schnittstellen, einen eindeutigen Patientenidentifikator. Rund 50 Vorhaben sind dem Programm zugeordnet. Das grösste davon ist der Gesundheitsdatenraum (SwissHDS) – die bis 2034 schrittweise aufgebaute Plattform für den Austausch sämtlicher Gesundheitsdaten zwischen Ärztinnen, Spitälern und weiteren Fachpersonen, deutlich umfassender als das EPD. Genau hier, an der grössten Baustelle von DigiSanté, entzündet sich der Streit um den Datenschutz.
Hier liegt der erste, selten benannte Widerspruch – ein Architekturfehler. Eine funktionierende digitale Patientenakte setzt eine gemeinsame Datenschicht voraus: einheitliche Formate, verbindliche Schnittstellen, Interoperabilität. Die Schweiz hat es genau umgekehrt gemacht. Sie hat zuerst die Akte gebaut (EPD, ab 2007 konzipiert, ab 2021 in Betrieb) und liefert die Datengrundlage erst Jahre später nach (DigiSanté, ab 2025). Und sie hat die beiden Projekte bewusst entkoppelt: Wegen der bevorstehenden EPD-Gesetzesrevision entschied die Auftraggeberschaft laut EFK-Prüfbericht, das Dossier ausdrücklich nicht DigiSanté zu unterstellen.
Hausarzt und Medizinprofessor Sven Streit beschreibt die praktische Folge dieses Architekturfehlers nüchtern: Man habe es geschafft, dass alle Akteure digital arbeiten, vom BAG bis zur Hausarztpraxis – «aber wir bringen es nicht fertig, die Daten auszutauschen. Wir verschicken PDF-Dateien per E-Mail. Wir haben keine Standards.» Sein Wunsch: deutlich mehr politische Führung. Der Bund müsse festlegen, welche Standards alle erfüllen müssen.
Der Datenschutz-Widerspruch: Der Bund verbietet, der Kanton beschafft
Genau dieselbe föderale Bruchlinie zerlegt auch den Souveränitäts- und Datenschutz-Anspruch der Schweiz – und zwar live.
Auf Bundesebene zieht das BAG mit dem Projekt «Swiss Health Data Space» (SwissHDS) den Souveränitäts-Hammer. In den im Februar 2026 publizierten Unterlagen steht die brisante Anforderung gleich an erster Stelle: Die gesamte Infrastruktur müsse ausschliesslich der Schweizer Rechtsordnung unterliegen. Explizit genannt wird der US Cloud Act – jenes Gesetz, das US-Konzerne unabhängig vom Serverstandort zur Datenherausgabe verpflichtet. Das wäre ein faktisches Veto gegen Microsoft, Google und AWS.
Doch das für die Beschaffung zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ruderte umgehend zurück: Es handle sich noch nicht um eine WTO-Ausschreibung, sondern um eine «Marktabklärung» – und ein pauschaler Ausschluss amerikanischer Firmen wäre bei einer echten Ausschreibung gar nicht zulässig. Der Grund ist das WTO-Beschaffungsabkommen GPA, das die Gleichbehandlung aller Bieter verlangt. Der eidgenössische Souveränitätsanspruch ist damit juristisch entwertet, bevor die Ausschreibung überhaupt beginnt.
Der wirksamere Hebel liegt ohnehin nicht im Beschaffungsrecht, sondern im Datenschutzrecht – und der ist herkunftsneutral. Der Verband der Schweizer Datenschützerinnen und Datenschützer (privatim) hat Ende 2025 die Bestimmungen präzisiert: Behörden dürfen besonders schützenswerte Personendaten wie Patientendaten nicht unverschlüsselt in den Public Clouds internationaler Techkonzerne ablegen. Vizepräsidentin Dominika Blonski begründet es mit dem Kontrollverlust – sobald ein ausländischer Staat zugreifen könne, sei das für Behörden unzulässig. Genau das ermöglicht der Cloud Act: Er verpflichtet US-Konzerne wie Google oder IBM, Daten den US-Behörden offenzulegen, selbst wenn sie in Schweizer Rechenzentren liegen. Auf die Frage, wie es den Datenschutz sicherstellen wolle, reagierte das BAG zunächst verhalten und verwies dann auf die geltenden Datenschutzgesetze sowie die internen Weisungen des Bundes zur Public-Cloud-Nutzung. Deutlicher wird Matthias Stürmer, Digitalisierungsprofessor an der Berner Fachhochschule: Der Bund müsse die Plattform ohne die grossen US-Techfirmen bauen – gerieten heikle Gesundheitsdaten in amerikanische Hand, sei das Vertrauen verspielt.
Auf Kantonsebene geschieht parallel das exakte Gegenteil – mit denselben Daten, aber umgekehrtem Vorzeichen. Die kantonseigene Insel-Gruppe in Bern betreibt seit März 2024 das US-System Epic (Hersteller: Epic Systems, Verona/Wisconsin). Im Februar 2026 legte sie erstmals die Gesamtkosten offen: 228 Millionen Franken – gegenüber 83 Millionen in der Erstausschreibung von 2020. Der Grosse Rat des Kantons Bern lehnte am 2. März 2026 mit 93 zu 58 Stimmen ein Postulat zur Untersuchung der Mehrkosten ab. Und der Regierungsrat will Epic obendrein zum Standard für alle öffentlichen Listenspitäler des Kantons machen. Der Schweizerische Verband Digitale Gesundheit und die IG eHealth warnen vor Lock-in und – wörtlich – vor einer Cloud-Act-Exposition der Patientendaten. Es ist dieselbe Argumentation, mit der das BAG auf Bundesebene die US-Anbieter verbannen will. Der Kanton Bern verwirft sie für die eigene Plattform.
Die Insel betreibt Epic «on-premises» auf eigenen Servern; der Berner Datenschützer hat Kompensationsmassnahmen verlangt. Aber – und das ist die Frage, die beide Seiten umgehen – die lokale Datenspeicherung beantwortet die Lieferanten-Souveränität nicht. Matthias Stürmer, Professor an der Berner Fachhochschule und Initiator des Netzwerks Souveräne Digitale Schweiz, bringt es auf den Punkt: Faktisch werde die Software nicht gekauft, sondern bloss ein Nutzungsrecht erworben; das geistige Eigentum bleibe beim Provider. Ohne Lizenzen, Updates und Support des US-Herstellers liesse sich Epic nicht dauerhaft betreiben. Die Patientendaten lägen dann zwar physisch in Bern – aber das System darum herum wäre tot.
Wer darf eigentlich was? Die föderale Zuständigkeits-Lücke
Der Souveränitäts-Anspruch zerschellt an einer ernüchternd einfachen Tatsache: Es gibt in der Schweiz niemanden, der einer kantonsnahen Spitalträgerin verbindlich vorschreiben dürfte, souverän betreibbare Software zu beschaffen.
Die Zuständigkeits-Landkarte ist eindeutig. Für die Bundesverwaltung gelten verbindliche Leitlinien der Bundeskanzlei (Dezember 2025), die Open-Source-Pflicht für Eigenentwicklungen nach Artikel 9 EMBAG und die Strategie Digitale Schweiz mit dem Fokusthema digitale Souveränität. Doch all das ist nur für den Bund verbindlich. Für Kantone, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Träger wie die Insel-Gruppe dient es bestenfalls als «Orientierung». Die Kantone beschaffen über das interkantonale Konkordat IVöB autonom, mit eigenen Datenschutzbehörden. Privatspitäler sind vollständig autonom.
Die EFK hat genau diesen Mechanismus im Prüfbericht zu DigiSanté (EFK-24638) sauber dokumentiert: Im Gesundheitswesen verfügt der Bund «über keine umfassende Zuständigkeit, sondern lediglich über fragmentierte Kompetenzen». Verfassungsmässig sind die Kantone zuständig – auch für den Umgang mit Gesundheitsdaten. Das grösste Risiko des Programms, so die EFK, liege in der fehlenden Durchsetzungsfähigkeit des Bundes. Die Prüfer warnen mit bemerkenswerter Schärfe vor einer Wiederholung des EPD-Debakels und prägen dafür eine Formel, die man sich merken sollte: «Umsetzungsverantwortung ohne Durchsetzungskompetenz.»
Der Bundesrat hat das Problem erkannt. Zusammen mit der Konferenz der Kantonsregierungen fasste er am 19. Dezember 2025 einen Grundsatzentscheid, die Digitale Verwaltung Schweiz Richtung verbindliche Standardsetzung weiterzuentwickeln, und gab sogar eine Teilrevision der Bundesverfassung in Auftrag. Doch eine Vernehmlassung dauert Monate, eine Verfassungsänderung samt Volksabstimmung Jahre. In dieser Lücke entstehen Tatsachen – grosse, teure, kaum reversible. Jedes weitere Epic-Spital ist eine davon. Neben dem Inselspital haben sich auch das Universitätsspital Zürich, das Kinderspital Zürich, das Luzerner Kantonsspital und das Universitätsspital Lausanne für Epic entschieden.
Die leise Kritik: Was die EFK gar nicht prüfen darf
Es wäre unfair, der Eidgenössischen Finanzkontrolle die Schwäche dieses Befunds anzulasten. Im Gegenteil: Die EFK hat in zwei Berichten – EFK-24638 zu DigiSanté und 23759 zur Steuerung der Digitalisierung des Bundes – die strukturelle Achillesferse präzise benannt. Ihre sechs Empfehlungen zu DigiSanté sind allesamt einleuchtend: messbare Programmziele, ein wirksames Portfoliomanagement, ein Vorschlag an den Bundesrat zur Schaffung der nötigen Bundeskompetenzen sowie eine ehrliche Berichterstattung ans Parlament über Blockaden und Risiken.
Und doch markiert genau diese gute Arbeit eine stille Leerstelle – nicht im Verschulden der EFK, sondern in ihrem Mandat. Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie prüft die Bundesverwaltung und bundesnahe Stellen. Sie prüft nicht die 228-Millionen-Beschaffung des Inselspitals, nicht den Plan des Berner Regierungsrats, Epic zum Sektorstandard zu erklären, und nicht den Entscheid des Grossen Rats, auf eine Untersuchung zu verzichten. Just jene Ebene, auf der die folgenreichsten Architektur- und Souveränitätsentscheide fallen – die kantonale Spitalbeschaffung –, liegt ausserhalb ihrer Reichweite. Die föderale Kompetenzteilung, die DigiSanté ausbremst, begrenzt auch die Aufsicht über DigiSanté.
Hinzu kommt ein zweiter, feinerer Punkt. Die EFK formuliert das Problem konsequent in ihrer eigenen Sprache: Governance, Steuerung, Durchsetzungskompetenz, Risikomanagement, Berichterstattung. Das ist ihr Handwerk, und sie beherrscht es. Was in ihren Empfehlungen jedoch fehlt, ist die eigentliche Architekturfrage: Wie müsste eine nationale Datenschicht technisch gebaut sein, damit sie herstellerunabhängig und föderal tragfähig ist? Die EFK empfiehlt, Kompetenzen zu schaffen und Ziele zu definieren – sie verschreibt aber keine Architektur. Sie diagnostiziert das Symptom (fehlende Durchsetzungsmacht) richtig. Die Therapie – eine kohärente, souverän betreibbare nationale Architektur mit verbindlichen Standards – fällt jedoch in einen blinden Winkel: zwischen die Finanzaufsichtskompetenz der EFK und die Verfassungsautonomie der Kantone. Niemand in der heutigen Schweiz ist zugleich fachlich zuständig und rechtlich befugt, sie vorzuschreiben.
Das ist die unbequeme Pointe des Föderalismus-Befunds: Selbst der beste eidgenössische Prüfer bleibt hier strukturell halb blind.
Vorschlag 1: Eine eigene, offene Datenaustausch-Plattform des Bundes
Wie kommt man aus dieser Lage? Zwei Stossrichtungen drängen sich auf – eine für den Bund, eine für die Kantone.
Auf Bundesebene sollte die Schweiz aufhören, über die Nationalität der Anbieter zu streiten, und stattdessen die Betreibbarkeit der Systeme regeln. Der Streit um den Firmensitz ist juristisch verloren, bevor er begonnen hat – das WTO-Recht lässt ihn nicht zu, wie das BBL bereits eingeräumt hat. Der produktive Hebel ist ein anderer: Der Bund baut oder beschafft die nationale Interoperabilitäts- und Datenaustausch-Schicht als offene, quelloffene Infrastruktur – also genau jene Basisbausteine, Register und Schnittstellen, die DigiSanté ohnehin budgetiert, jedoch als souveräne Plattform unter Schweizer Kontrolle.
Drei Argumente sprechen dafür. Erstens existiert die Rechtsgrundlage bereits: Artikel 9 EMBAG verpflichtet den Bund, Eigenentwicklungen quelloffen bereitzustellen. Zweitens gibt es politischen Rückenwind – das Parlament hat der Armee zweckgebunden zehn Millionen Franken für eine Open-Source-Alternative zugewiesen, und die organisierte Schweiz hat bei der E-ID gezeigt, dass breit getragene digitale Vorlagen mehrheitsfähig sind. Drittens, und entscheidend: Open Source ist der sauberste Weg, den operativen Souveränitäts-Test zu bestehen, den eine ernstgemeinte Strategie verlangen müsste. Dieser Test ist herkunftsneutral und damit WTO-konform; er fragt nicht, woher der Anbieter kommt, sondern: Läuft das System mit hinterlegtem (eskrowiertem) Quellcode, dokumentierten Schnittstellen und qualifizierten Drittbetreibern auch dann weiter, wenn der Originalhersteller den Vertrag kündigt, in Schwierigkeiten gerät oder regulatorischem Druck nachgibt? Bei Epic, Microsoft 365 oder Broadcom/VMware lautet die Antwort heute Nein – bei einer offenen Bundesplattform wäre sie konstruktionsbedingt Ja.
Die Richtung stimmt sogar bereits: Die Datenschutz-Präzisierung von privatim und die internen Public-Cloud-Weisungen des Bundes argumentieren nicht über die Nationalität des Anbieters, sondern über den Kontrollverlust – wer von aussen zugreifen kann, fällt weg. Das ist der herkunftsneutrale Kern. Es fehlt nur der konsequente nächste Schritt: ihn vom blossen Speicherort auf die Betreibbarkeit der gesamten Software auszuweiten.
Architektonisch ist dabei kein zentraler Datensilo gemeint – kein nationaler Honigtopf mit allen Patientendaten an einem Ort. Sinnvoll ist eine föderierte Lösung: Die Daten bleiben bei Spitälern und Kantonen, der Bund betreibt die Standard-, Verzeichnis- und Austauschschicht. Das ist realistisch für einen Bundesstaat – und es ist exakt das, was DigiSanté konzeptionell will, aber ohne Durchsetzungsmacht nicht erzwingen kann.
Vorschlag 2: Verbindliche Standards für die Kantonsspitäler – das skandinavische Modell
Bleibt das härtere Problem: die Klinikinformationssysteme der Kantonsspitäler. Den Kanton Bern kann der Bund heute nicht zwingen, auf Epic zu verzichten. Doch der Verweis auf den Föderalismus als unüberwindbares Hindernis ist ein Trugschluss – und Skandinavien beweist es. Auch Dänemark und Finnland sind mehrstufig organisiert (Gemeinden, Regionen, Staat), und beide haben das Problem gelöst, an dem die Schweiz scheitert. Sie zeigen zwei gangbare Architekturmodelle.
Das dänische (föderierte) Modell. Dänemark speichert Gesundheitsdaten dezentral, tauscht sie aber über verbindliche nationale Standards aus. Die Non-Profit-Organisation MedCom (gegründet 1994) definiert seit fast drei Jahrzehnten die nationalen Austauschstandards und betreibt die Kerninfrastruktur für den Datenaustausch. Das nationale Portal sundhed.dk bündelt über hundert Datenquellen für Bürger und Fachpersonen. Die Danish Health Data Authority verantwortet die nationale Referenzarchitektur. Entscheidend für die Schweizer Debatte: Per 2026/2027 fusioniert Dänemark sundhed.dk, die Health Data Authority und MedCom zu einer einzigen nationalen Organisation – «Digital Health Denmark», gemeinsam getragen von Gemeinden, Regionen und Staat. Die föderale Struktur hat eine verbindliche nationale Ebene also nicht verhindert; Dänemark hat eine gemeinsam besessene nationale Stelle mit Standardsetzungs-Kompetenz geschaffen.
Das finnische (zentralisierte) Modell. Finnland geht den umgekehrten Weg. Das Kanta-System (betrieben von der Sozialversicherungsanstalt Kela, in Produktion seit 2010) ist ein zentrales nationales Patientendaten-Repository. Alle öffentlichen Leistungserbringer sind seit 2014 angeschlossen, private sind bei elektronischer Aktenführung verpflichtet; Behandlungsdaten werden automatisch übertragen. Das nationale Institut THL gibt obligatorische Informationsmodelle vor. Die Folge ist eine Abdeckung nahe 100 Prozent.
Beide Modelle teilen zwei Zutaten, die der Schweiz fehlen: eine nationale Stelle mit verbindlicher Standardsetzungs-Kompetenz und eine Teilnahmepflicht. Die doppelte Freiwilligkeit des EPD und die Beschaffungsautonomie der Kantone sind das genaue Gegenteil dieses Designs.
Für die Schweiz drängt sich das dänische Governance-Muster auf, weil es zur föderalen DNA passt: eine gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Stelle, aufbauend auf der bereits angestossenen DVS-Reform, die verbindliche Interoperabilitäts- und Souveränitäts-Standards setzt. Den nötigen Hebel, um die Kantonsspitäler zu erreichen, ohne zuerst die Verfassung ändern zu müssen, hat Gesundheitspolitik-Experte Felix Schneuwly bereits benannt: Wer zulasten der Krankenkassen abrechnen wolle, müsse nicht nur Diplome vorweisen, sondern auch technische Standards erfüllen. Über das KVG und die Abrechnungsberechtigung liesse sich die verbindliche Standardpflicht föderalismus-schonend einführen – die Verfassungsanpassung bleibt die dauerhafte, aber langsamere Lösung.
Fazit: Nicht der Föderalismus ist das Problem, sondern die fehlende Architektur
«Digitalisierung und Föderalismus – geht das überhaupt?» Dänemark beantwortet die Frage mit Ja. Ein mehrstufiger Staat kann sein Gesundheitswesen kohärent digitalisieren – aber nur mit einer gemeinsam getragenen nationalen Standardstelle, einer Teilnahmepflicht und einem operativen Souveränitäts-Test statt einer aussichtslosen Debatte über Anbieter-Nationalitäten.
Das Schweizer Versagen liegt nicht im Föderalismus an sich. Es liegt im Fehlen einer verbindlichen Architekturschicht und einer Stelle, die sie durchsetzen darf. Das EPD scheiterte an dieser Lücke. DigiSanté droht – so die EFK – am selben Mangel zu scheitern. Und in dieses Vakuum stossen die Epic-Beschaffungen der Kantone, die teure, herstellerabhängige und kaum reversible Fakten schaffen. Der Souveränitäts-Streit wird auf der falschen Achse geführt: über den Firmensitz (WTO-widrig) statt über die operative Unabhängigkeit (technisch prüfbar, herkunftsneutral).
Andrey hatte mit seiner «grösseren Kiste» recht: Das eigentliche Problem ist nicht die Technologie, sondern die Governance. Die Schweiz hat eine Strategie, eine Plattform, einen Beirat, eine interdepartementale Arbeitsgruppe und eine in Auftrag gegebene Verfassungsanpassung mit ungewissem Ausgang. Was sie nicht hat, ist ein MedCom. Bis sich das ändert, bleibt die digitale Souveränität der Schweiz, was sie heute ist: eine Sonntagsrede, verteilt auf 26 Kantonsregierungen, ein Bundesamt und eine Bundeskanzlei, die sich gegenseitig versichern, eigentlich sei jemand anderes zuständig.
Kernaussagen
- EPD und DigiSanté gehören architektonisch zusammen, wurden aber bewusst entkoppelt: Die Schweiz baute die Patientenakte, bevor sie die gemeinsame Datenschicht hatte – und liefert sie nun mit zehn Jahren Verspätung nach.
- Der Datenschutz-Anspruch ist föderal widersprüchlich: Der Bund will US-Anbieter wegen des Cloud Act ausschliessen (juristisch via WTO/GPA kaum haltbar), während der Kanton Bern das US-System Epic für 228 Millionen betreibt und zum Standard erheben will.
- Eine herkunftsneutrale Rechtsgrundlage existiert bereits: Der Datenschützer-Verband privatim untersagt seit Ende 2025, besonders heikle Daten unverschlüsselt in Clouds mit ausländischem Behördenzugriff abzulegen. Diese kontrollbasierte Logik – nicht die Anbieter-Nationalität – ist der gangbare, WTO-konforme Weg.
- Die EFK benennt das Kernrisiko – «Umsetzungsverantwortung ohne Durchsetzungskompetenz» – korrekt, darf aber die kantonale Spitalbeschaffung gar nicht prüfen und verschreibt keine Architektur. Der entscheidende blinde Winkel liegt zwischen Bundesaufsicht und Kantonsautonomie.
- Vorschlag 1 (Bund): eine offene, quelloffene Datenaustausch-Plattform (gestützt auf EMBAG Art. 9) statt eines WTO-widrigen Herkunftsausschlusses – mit verbindlichem, herkunftsneutralem Souveränitäts-Test.
- Vorschlag 2 (Kantone): verbindliche Standards nach skandinavischem Vorbild – föderiert (Dänemark/MedCom) oder zentral (Finnland/Kanta), durchgesetzt über die KVG-Abrechnungsberechtigung und langfristig über die Verfassungsanpassung.
- Beide funktionierenden Modelle teilen zwei Zutaten, die der Schweiz fehlen: eine nationale Stelle mit Standardsetzungs-Kompetenz und eine Teilnahmepflicht.
Kritische Fragen
- (Evidenz) Die EPD-Eröffnungszahlen schwanken je nach Quelle zwischen rund 72'000 und 133'000 – teils sinkende Werte über die Zeit. Welche Stelle führt eigentlich die verbindliche, geprüfte Statistik, und was sagt diese Uneinheitlichkeit über die Transparenz des Projekts aus?
- (Evidenz/Architektur) Worauf stützt sich die Annahme, DigiSanté könne die Datengrundlage liefern, die dem EPD fehlte, wenn das Programm laut EFK in zentralen Teilbereichen (Interoperabilität, Datenaustausch zwischen nichtstaatlichen Akteuren) keine Durchsetzungsmacht besitzt?
- (Interessenkonflikte) Wer profitiert vom Status quo der Beschaffungsautonomie – und welche Rolle spielen die Hersteller von Klinikinformationssystemen, die laut EFK «vielfach die Prozesse, Funktionen und Datendefinitionen diktieren», bei der Standard-Frage?
- (Interessenkonflikte) Der Grosse Rat des Kantons Bern lehnte eine Untersuchung der Epic-Mehrkosten ab und verwies auf laufende Abklärungen der Geschäftsprüfungskommission. Genügt diese interne Kontrolle bei einer Kostendifferenz, die den Jahresverlust übersteigt, der zur Schliessung zweier Spitäler führte?
- (Kausalität/Alternativen) Ist die föderale Struktur die Ursache des Scheiterns – oder bloss ein Verstärker fehlender verbindlicher Standards? Dänemark legt nahe, dass auch ein mehrstufiger Staat erfolgreich sein kann. Was unterscheidet die Schweiz konkret?
- (Kausalität) Würde eine quelloffene Bundesplattform das Lieferanten-Souveränitätsproblem tatsächlich lösen – oder verschiebt sie es nur (Betrieb, Wartung, Sicherheits-Updates, Fachkräfte)?
- (Umsetzbarkeit/Risiken) Lässt sich die verbindliche Standardpflicht wirklich über die KVG-Abrechnungsberechtigung durchsetzen, ohne die Verfassung zu ändern – und welche rechtlichen oder politischen Widerstände sind zu erwarten?
- (Umsetzbarkeit/Nebenwirkungen) Ein operativer Souveränitäts-Test (Quellcode-Hinterlegung, Drittbetreiber-Fähigkeit) trifft Schweizer und europäische Anbieter ebenso wie amerikanische. Wie hoch sind die Zusatzkosten, und schrumpft dadurch der ohnehin kleine Markt für KIS-Anbieter weiter?
Dieser Beitrag basiert auf dem EFK-Prüfbericht 24638 (Schlüsselprojekt DigiSanté, Oktober 2024), den vorgängigen clarus.news-Analysen zur digitalen Souveränität, NZZ- und SRF-Berichten zur Gesundheitsdigitalisierung sowie öffentlich zugänglichen Quellen zu den nationalen Gesundheitsdatensystemen Dänemarks und Finnlands.
Quellen:
- EFK-Prüfbericht 24638: «Prüfung des Schlüsselprojektes DigiSanté», 02.10.2024
- EFK-Prüfbericht 23759: «Steuerung der Digitalisierung Bund», November 2024
- clarus.news: «BAG verbietet, Bern beschafft: Wie der Föderalismus den Schweizer Souveränitäts-Anspruch entwertet», 12.05.2026
- clarus.news: «Digitale Souveränität – Frankreich packt die grössere Kiste an», 14.04.2026
- NZZ: «Warnung vor nächstem digitalen Scherbenhaufen» (Andri Rostetter), 13.04.2026
- NZZ: «Ich wünsche mir politisch mehr Führung» (Interview Sven Streit), 20.05.2026
- NZZ: «Weg mit dem Fax, her mit den Apps» (Christoph G. Schmutz), 24.11.2023
- NZZ am Sonntag: «Kein Deal für die Amerikaner – Bund legt sich mit US-Techriesen an», 09.05.2026
- SRF / Rendez-vous: «Experten fordern Datenschutz bei digitalen Gesundheitsdaten» (Ruth Wittwer), 12.05.2026
- Netzwoche / 20 Minuten / Berner Zeitung / Der Bund: Berichterstattung zu Epic am Inselspital und zur Berner Gesundheitsplattform, Februar–März 2026
- Bundesrat: Bericht zum Postulat 22.4411 Z'graggen «Digitale Souveränität der Schweiz»
- Bundeskanzlei: «Leitlinien für die digitale Souveränität in der Bundesverwaltung», 12.12.2025; Bundesrat/KdK: Grundsatzentscheid zur Weiterentwicklung der DVS, 19.12.2025
- MedCom / sundhed.dk / Danish Health Data Authority: nationale Gesundheitsdaten-Infrastruktur Dänemarks; «Digital Health Denmark» (Fusion 2026/2027)
- Kela / THL: Kanta-Dienste, nationales Patientendaten-Repository Finnlands
Verifizierungsstatus: ✓ 22.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.05.2026
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