Digitalisierung und Föderalismus: Geht das überhaupt? – einfach erklärt
clarus.news | Analyse in einfacher Sprache | 1. Juni 2026
Die Schweiz will ihr Gesundheitswesen digital machen. Doch der Bund und die Kantone wollen nicht das Gleiche. Der Bund will fremde Firmen fernhalten. Manche Kantone kaufen genau diese Firmen ein. Wir erklären, warum das ein Problem ist – und was man tun könnte.
Worum geht es?
Im Gesundheitswesen entstehen viele Daten: Diagnosen, Medikamente, Laborwerte. Diese Daten sollen digital gespeichert und ausgetauscht werden. Das soll die Behandlung besser und sicherer machen.
Das klingt einfach. Aber in der Schweiz klappt es seit Jahren nicht gut. Der Grund ist nicht die Technik. Der Grund ist die Zuständigkeit: Wer darf bestimmen?
Der Bund und die Kantone wollen Verschiedenes
Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Das heisst: Es gibt den Bund (die Regierung in Bern) und 26 Kantone. Im Gesundheitswesen entscheiden vor allem die Kantone selbst. Auch beim Computer-System der Spitäler.
Jetzt passiert etwas Widersprüchliches:
Der Bund plant eine grosse Plattform für Gesundheitsdaten. Sie heisst «Gesundheitsdatenraum». Der Bund will nicht, dass diese Daten zu US-Firmen gelangen. Der Grund ist ein US-Gesetz, der Cloud Act. Dieses Gesetz zwingt US-Firmen, Daten an US-Behörden herauszugeben. Das gilt auch dann, wenn die Daten in der Schweiz liegen.
Der Kanton Bern macht das Gegenteil. Das Inselspital in Bern nutzt seit 2024 eine US-Software. Sie heisst Epic. Sie kostet inzwischen 228 Millionen Franken. Zum Vergleich: Geplant waren am Anfang 83 Millionen. Und der Kanton will Epic für alle seine Spitäler vorschreiben.
Das Problem: Der Bund kann das nicht verbieten. Denn die Kantone dürfen selbst entscheiden, was sie kaufen.
Zwei Projekte, die zusammengehören
Beim Bund gibt es zwei wichtige Projekte. Sie hängen zusammen, wurden aber getrennt.
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist die digitale Patienten-Akte. Es gibt es seit 2021. Aber fast niemand nutzt es: weniger als 1,5 Prozent der Bevölkerung. Es gilt als gescheitert. Ein Professor sagte dazu nur: «Die Lage ist desolat.»
Das Programm DigiSanté soll die Grundlagen bauen: einheitliche Regeln, damit alle Computer-Systeme die Daten gleich verstehen. (Fachleute nennen das Interoperabilität.) DigiSanté kostet bis 2034 rund 625 Millionen Franken.
Der Fehler: Die Schweiz hat zuerst die Akte gebaut (EPD). Die gemeinsamen Regeln (DigiSanté) kommen erst Jahre später. Das ist die falsche Reihenfolge. Ein Hausarzt sagt es so: Alle arbeiten am Computer, aber man kann die Daten nicht austauschen. Man verschickt PDF-Dateien per E-Mail. Es gibt keine gemeinsamen Regeln.
Wer darf was entscheiden?
Die Antwort ist ernüchternd: Niemand darf den Kantonen vorschreiben, welche Software sicher genug ist.
- Für die Bundesverwaltung gelten klare Regeln. Sie gelten aber nur für den Bund.
- Kantone und ihre Spitäler entscheiden selbst.
- Private Spitäler entscheiden ganz frei.
Auch die Datenschützer haben reagiert: Der Verband der Schweizer Datenschützer (er heisst privatim) hat Ende 2025 eine Regel klargestellt. Behörden dürfen besonders heikle Daten nicht ungeschützt bei grossen ausländischen Cloud-Firmen speichern. Der Grund: Ein fremder Staat könnte darauf zugreifen. Dann verliert man die Kontrolle.
Die Finanzkontrolle darf nur den Bund prüfen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüft, ob der Bund sein Geld gut einsetzt. Sie hat das Hauptproblem klar benannt: Der Bund soll etwas erreichen, darf es aber nicht durchsetzen.
Doch die EFK darf nur den Bund prüfen. Sie darf nicht prüfen, was der Kanton Bern mit Epic macht. Genau dort fallen aber die teuersten Entscheide. Das ist eine Lücke: Die wichtigsten Entscheide liegen ausserhalb der Kontrolle.
Was man tun könnte: zwei Vorschläge
Vorschlag 1: Der Bund baut eine eigene, offene Plattform. Der Streit, aus welchem Land eine Firma kommt, bringt nichts. Das Welthandelsrecht verbietet es, US-Firmen einfach auszuschliessen. Besser ist eine andere Frage: Läuft die Software auch ohne die Herstellerfirma weiter? Bei offener Software (man nennt das Open Source) ist das möglich. Der Bauplan ist offen. Andere Fachleute können sie weiter betreiben. So bleibt die Kontrolle in der Schweiz.
Vorschlag 2: Verbindliche Regeln für die Spitäler – wie in Skandinavien. Andere Länder zeigen, dass es geht. Auch sie haben mehrere Ebenen wie die Schweiz.
- Dänemark: Die Daten bleiben vor Ort. Aber es gibt eine nationale Stelle, die feste Regeln macht. Bund, Regionen und Gemeinden tragen sie gemeinsam.
- Finnland: Es gibt ein zentrales nationales System. Alle Spitäler müssen mitmachen. Fast 100 Prozent der Daten sind drin.
Beide Länder haben zwei Dinge, die der Schweiz fehlen: eine nationale Stelle mit Macht, Regeln zu setzen, und eine Pflicht zum Mitmachen.
Ein einfacher Hebel für die Schweiz: Wer mit den Krankenkassen abrechnen will, muss feste technische Regeln erfüllen. So könnte der Bund die Spitäler erreichen – ohne zuerst die Verfassung zu ändern.
Fazit
Die Frage war: «Digitalisierung und Föderalismus – geht das überhaupt?» Dänemark zeigt: Ja, es geht. Auch ein Land mit vielen Ebenen kann es schaffen.
Das Problem der Schweiz ist nicht der Föderalismus. Das Problem ist: Es fehlen gemeinsame Regeln, und es fehlt eine Stelle, die sie durchsetzen darf. Solange das so bleibt, ist die «digitale Souveränität» der Schweiz vor allem ein schönes Wort – verteilt auf 26 Kantone, ein Bundesamt und eine Bundeskanzlei, die alle sagen: Eigentlich ist jemand anderes zuständig.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund will fremde Firmen von den Gesundheitsdaten fernhalten. Der Kanton Bern kauft genau so eine Firma (Epic) für 228 Millionen Franken.
- Die digitale Patienten-Akte (EPD) ist gescheitert. Fast niemand nutzt sie.
- Das Programm DigiSanté soll die Grundlagen bauen – aber zu spät und ohne Macht, sie durchzusetzen.
- Die Finanzkontrolle darf nur den Bund prüfen, nicht die Kantone.
- Lösung: eine offene Plattform des Bundes und feste Regeln für alle Spitäler, wie in Dänemark oder Finnland.
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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.05.2026