Der gebrochene Modus Vivendi: Warum Parmelins Klartext gerade das liberale Argument für die Bilateralen III stärkt
clarus.news | Analyse | 18. Mai 2026
Bundespräsident Guy Parmelin hat in der SRF-«Samstagsrundschau» vom 16. Mai 2026 erstmals öffentlich «Klartext» mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesprochen. Zwei Entscheide aus Brüssel – die Verdoppelung der Stahlzölle auf 50 Prozent ab dem 1. Juli und eine Verordnungsänderung zu den Grenzgänger-Arbeitslosenkosten von bis zu 900 Millionen Franken pro Jahr – verletzen den am 24. Juni 2025 von Bundesrat Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maroš Šefčovič unterzeichneten «Modus Vivendi». Die naheliegende Schlussfolgerung scheint zu lauten: Wer der EU nicht trauen kann, soll keine neuen Verträge mit ihr schliessen. Doch diese Logik dreht die Kausalität um. Eine freisinnig-liberale Lesart kommt zum gegenteiligen Schluss.
Was geschehen ist
Am 2. März 2026 unterzeichnete Parmelin in Brüssel das neue Schweizer Vertragspaket mit der EU – die sogenannten Bilateralen III. Zehn Wochen später hat dieselbe EU-Kommission zwei Entscheide gefällt, die für die Schweiz nach Worten des Bundespräsidenten «nicht akzeptabel» sind:
Erstens wird die Schweiz nicht von den verschärften EU-Stahlschutzmassnahmen ausgenommen. Ab dem 1. Juli 2026 verdoppelt sich der Zoll auf Schweizer Stahlprodukte von 25 auf 50 Prozent, und die zollfreien Einfuhrmengen werden etwa halbiert. Der Dachverband Metalswiss warnt vor dem «Genickbruch» der Branche.
Zweitens soll die Schweiz nach einer geplanten EU-Verordnungsänderung die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger künftig vollumfänglich tragen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schätzt die Mehrkosten auf 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr.
Beide Entscheide widersprechen einer politischen Selbstverpflichtung der EU. Im «Modus Vivendi» vom 24. Juni 2025 hatten sich Bern und Brüssel auf ein «reibungsloses Funktionieren» ihrer Partnerschaft verpflichtet – ein Stillhalteabkommen für die Phase, in der das Schweizer Parlament das Vertragspaket berät. Parmelin hat von der Leyen Anfang Mai am Rande des Gipfels der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Eriwan zur Rede gestellt: «Passen Sie auf, weil es kann für Sie auch ein Eigentor werden, was Sie machen.»
Tschänis Befund: Pacta sunt servanda – in beide Richtungen
Auf LinkedIn hat Hanspeter Tschäni – ehemaliger Botschafter und bis 2012 Leiter des Ressorts Internationales Wirtschaftsrecht im SECO – den Vorgang präzise eingeordnet: «Es ist schlechte Politik, einen Partner, mit dem man einen Vertrag abgeschlossen hat, mit solchen Massnahmen zu konfrontieren, ohne den Dialog zu suchen.» Tschäni hat in dieser Funktion an zahlreichen Verhandlungen der Schweiz und der EFTA teilgenommen; sein Urteil ist nicht das eines beleidigten Verlierers, sondern das eines Unterhändlers, der die Brüsseler Mechanik kennt.
Der entscheidende Satz folgt aber unmittelbar danach: «Es sind genau die mit den Bilateralen aufgebauten Beziehungen, die es der CH ermöglichen, gegen solche Entscheide vorzugehen. Der Bundespräsident hat einen wichtigen und richtigen Schritt in diese Richtung unternommen.»
Diese Differenzierung ist das Kernstück einer liberalen Position. Vertragstreue ist nicht ein Almosen, das die stärkere Seite der schwächeren gewährt. Sie ist das Fundament, auf dem überhaupt verhandelt werden kann. Wenn die EU den Modus Vivendi verletzt, ist das ein Problem für die EU – nicht ein Argument gegen Verträge mit der EU. Parmelins Auftritt in Eriwan war erst möglich, weil es einen Vertrag gibt, dessen Verletzung er belegen kann.
Der EU-Kontext: Die Stahlzölle sind Reaktion, nicht Aggression
Eine ehrliche Analyse muss anerkennen, was in der Schweizer Empörung gern unterschlagen wird: Die EU-Stahlzölle sind primär eine Reaktion auf die US-Section-232-Zölle, nicht eine gegen die Schweiz gerichtete Massnahme.
Die USA erheben seit dem 4. Juni 2025 einen Strafzoll von 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte; mit der Trump-Proklamation vom 2. April 2026 wurde die Bemessungsgrundlage zudem vom Metallanteil auf den vollen Zollwert ausgeweitet. Stahl, der nicht in die USA exportiert werden kann, sucht europäische Absatzmärkte – und die EU verteidigt mit ihren Schutzmassnahmen genau jene heimische Industrie, die unter dem Umlenkungseffekt leidet. Diese Logik ist nicht schweizfeindlich, sondern industriepolitisch.
FDP-Nationalrat Simon Michel, CEO von Ypsomed und einer der profiliertesten Befürworter des Vertragspakets, hat das im NZZ-Streitgespräch vom 6. März 2026 nüchtern formuliert: «Die EU führt die Stahlzölle nicht von sich aus ein, sondern als Reaktion auf US-Zölle. Ich bin zuversichtlich, dass sie uns eine Ausnahme gewährt. Die deutsche Wirtschaftsministerin hat bereits ihre Hilfe zugesagt.» Diese Zuversicht hat sich seit dem 16. Mai relativiert – die EU verweist die Schweiz auf das WTO-Verfahren statt auf bilaterale Verhandlungen. Aber Michels Grundbefund bleibt: Wir geniessen in Berlin, Rom und Paris viel Wohlwollen. Die Mauer steht in Brüssel, nicht in den Hauptstädten.
Das entlastet die EU-Kommission nicht. Aus dem Modus Vivendi folgt eine Konsultationspflicht, kein Verzicht auf Schutzmassnahmen. Genau diese Konsultation wurde unterlassen. Aber es widerlegt die Vorstellung, Brüssel plane systematisch gegen die Schweiz. Wer den «Vorgeschmack» beschwört, der angeblich folgt, sobald die Verträge unter Dach und Fach sind, projiziert eine Absicht, die in den Stahlbeschlüssen nicht belegbar ist.
Das Gegenargument der Skeptiker – und warum es zu kurz greift
Das «Liberale Netzwerk» schreibt auf LinkedIn, es sei «naiv zu glauben, dass die EU im Sinne der Schweiz agieren wird, sobald die Verträge unter Dach und Fach sind. Die genannten Beispiele sind wohl ein Vorgeschmack». Die Position ist intern konsistent – aber sie kehrt das Verhältnis von Ursache und Wirkung um.
Drei Fakten sind in dieser Erzählung schwer unterzubringen:
1. Ohne Modus Vivendi gäbe es keinen Skandal. Parmelin kann der EU «Inakzeptables» vorhalten, weil es eine schriftlich vereinbarte Stillhaltezusage gibt, die verletzt wurde. Ohne diese Zusage wäre die EU im Recht, die Schweiz wie jeden anderen Drittstaat zu behandeln – mit Maximalzöllen, ohne Konsultation, ohne Schiedsverfahren. Die Empörung über den Vertragsbruch setzt die Existenz des Vertrags voraus.
2. Drittstaat-Status ist die schlechtere Position. Ohne Bilaterale III wäre die Schweiz mit Stahlexporten von zollfrei (heute) auf 50 Prozent abgestürzt – und hätte nicht einmal das WTO-Quotenverfahren, sondern nur unilaterale EU-Festsetzungen vor sich. Bei den Grenzgängern wäre die Schweiz vollständig den EU-Verordnungen ausgeliefert, ohne den «Gemischten Ausschuss» zum Personenfreizügigkeitsabkommen, in dem Parmelin nun «harte Diskussionen» ankündigen kann.
3. Streitbeilegung ist im neuen Paket eingebaut. Was im Modus Vivendi fehlt – einklagbare Verfahren statt politischer Erklärungen – steht in den Bilateralen III. Wer die jetzige Schwäche der Schweizer Position kritisiert, müsste konsequenterweise für eine stärkere Vertragsbasis sein, nicht gegen sie.
Walter Bornhauser hat auf LinkedIn formuliert, was viele empfinden: «Bravo für Ihre Courage Herr Parmelin. (...) Wir brauchen Staatsmänner und Staatsfrauen, die unser Volk gleichermassen wie unsere Wirtschaft nach Aussen vertreten. Dabei braucht es klare Botschaften und Positionen, die vertreten werden müssen.» Das ist richtig – und der von Parmelin mitunterzeichnete Vertrag ist genau die Position, die nun vertreten wird.
Die Asymmetrie, die beide Lager übersehen
Es gibt einen Aspekt, den weder Befürworter noch Gegner der Bilateralen III genügend gewichten: die strukturelle Asymmetrie zwischen einer EU mit 27 Mitgliedstaaten und einer Schweiz mit 8,9 Millionen Einwohnern. Diese Asymmetrie verschwindet weder durch Verträge noch durch Vertragsverzicht. Sie wird durch Verträge nur berechenbarer.
Die Stahlzoll-Entscheidung der EU ist – politökonomisch gelesen – ein klassisches Brüsseler Problem: Eine Generaldirektion Handel reagiert auf US-Zölle, eine Generaldirektion Wettbewerb verteidigt den Binnenmarkt, und das politische Spitzengremium koordiniert nicht ausreichend mit dem Stillhalteabkommen für die Schweiz. Das ist nicht Bosheit, sondern bürokratische Realität von Gebilden mit fünfzigtausend Beamten.
Genau gegen diese Asymmetrie helfen verbindliche Verfahren. Die Bilateralen III enthalten erstmals einen Schiedsgerichtsmechanismus, der politische Erklärungen wie den Modus Vivendi ergänzt. Wer heute ohnmächtig erlebt, wie die EU-Kommission unilateral Verordnungen ändert, müsste den Bilateralen III mit erhöhtem Interesse begegnen – nicht mit Ablehnung.
Fazit: Vertragsbruch der einen rechtfertigt nicht den Vertragsverzicht der anderen
Die freisinnig-liberale Position in der gegenwärtigen Lage ist klar: Parmelins Klartext ist berechtigt, Tschänis Differenzierung trifft den Kern, Michels Einordnung bleibt gültig. Die EU-Stahlzölle und die Grenzgänger-Verordnung sind Reaktionen einer asymmetrischen Bürokratie auf eine externe Schockwelle (Trumps Zollregime) – und sie verletzen den Modus Vivendi. Beide Befunde stimmen gleichzeitig.
Wer aus dieser Lage den Schluss zieht, die Bilateralen III zu verwerfen, übersieht: Das Schutzschild, das Parmelin in Eriwan hochgehalten hat, ist nicht die Schweizer Souveränität an sich, sondern die vertraglich gesicherte Konsultations- und Verfahrensbasis. Ohne dieses Schild wäre die Schweiz nicht stärker, sondern wehrloser.
Der freisinnige Reflex lautet seit über zwei Jahrhunderten: Verlässlichkeit, Verträge, Verfahren. Im Mai 2026 heisst das, an drei Stellen gleichzeitig zu arbeiten – die Vertragsverletzung der EU benennen, die Bilateralen III ratifizieren und die Diversifizierungsstrategie (Mercosur, Indien, GCC) beschleunigen. Empörung allein ist keine Aussenpolitik.
Pacta sunt servanda – dieser Grundsatz gilt für Brüssel wie für Bern. Und er ist nicht ein Grund, Verträge zu meiden, sondern der einzige Grund, warum man sie überhaupt schliesst.
Dieser Beitrag basiert auf dem Interview von Bundespräsident Guy Parmelin in der SRF-Samstagsrundschau vom 16. Mai 2026 mit Philipp Burkhardt, der NZZ-Berichterstattung von Christina Neuhaus, Fabian Schäfer, Antonio Fumagalli und Katharina Fontana sowie der LinkedIn-Diskussion vom 16./17. Mai 2026.
Quellen:
- SRF-Samstagsrundschau, 16.05.2026, Interview von Philipp Burkhardt mit Bundespräsident Guy Parmelin: «Neuer Konflikt mit Brüssel: Bundespräsident Parmelin übt heftige Kritik an der EU»
- Christina Neuhaus, NZZ, 16.05.2026: «Guy Parmelin warnt EU-Kommissions-Präsidentin von der Leyen: Das hilft nicht»
- Katharina Fontana, Fabian Schäfer, Annick Ramp, NZZ, 06.03.2026: «Kampf der Unternehmer um die EU-Verträge: Ihr in Bern seid die grössten Taktierer» (Streitgespräch Alfred Gantner / Simon Michel)
- Fabian Schäfer, Antonio Fumagalli, NZZ, 02.03.2026: «Guy Parmelin: Vom Helden der SVP zum Unterzeichner der EU-Verträge»
- Blick, 16.05.2026: «Parmelin spricht Klartext mit EU-von-der-Leyen: Passen Sie auf, das kann ein Eigentor werden»
- Watson, 17.05.2026: «Guy Parmelin kritisiert die EU wegen neuer Zollregelung»
- douana.ch, April 2026: «Section 232: US-Schutzzölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer – Umfassender Leitfaden für Schweizer Exporteure»
- Hanspeter Tschäni, Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik, November 2022: «Teilnahme am EU-Binnenmarkt oder Freihandelsabkommen?»
- Gemeinsame Erklärung Cassis / Šefčovič vom 24. Juni 2025 («Modus Vivendi»)
- LinkedIn-Diskussion zum SRF-Post von Philipp Burkhardt, 16./17. Mai 2026 (Kommentare Hanspeter Tschäni, Walter Bornhauser, Liberales Netzwerk, Felix Schneuwly, Marc Ammann)
Verifizierungsstatus: ✓ 18.05.2026
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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 18.05.2026