Kurzfassung

Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet zwei separate Untersuchungen zu vermuteten Submissionsabsprachen bei privaten Bauprojekten im Kanton Waadt. Der Verdacht: Zwei Unternehmen pro Projekt sollen 2023 ihre Angebote und Preise koordiniert haben. Die WEKO prüft, ob kartellrechtlich verbotene Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Die Ermittlungen werden etwa ein Jahr dauern. Die Hinweise stammen aus einem laufenden Verfahren im Kanton Neuchâtel.

Personen

  • ERNEST GABELLA SA (Unternehmen unter Verdacht)

Themen

  • Kartellrecht
  • Submissionsabsprachen
  • Bausektor
  • Wettbewerbsrecht Schweiz

Clarus Lead

Die WEKO-Untersuchungen signalisieren eine zunehmende Fokussierung auf Kartellbildung im Baugewerbe. Während öffentliche Ausschreibungen verstärkt überwacht werden, zeigen sich Kartelle nun auch in privaten Projekten – ein Segment, das lange weniger Aufmerksamkeit erhielt. Für Bauunternehmen und ihre Auftraggeber entstehen erhebliche Kostenrisiken: Submissionsabsprachen treiben Preise in die Höhe und schwächen Innovationsdruck, was letztlich Wirtschaft und Investoren belastet.

Detaillierte Zusammenfassung

Kartellverdacht in zwei Bauprojekten: Die WEKO untersucht, ob bei zwei privaten Objekten aus 2023 im Kanton Waadt Submissionsabsprachen stattgefunden haben. Konkret werden drei Unternehmen verdächtigt – ERNEST GABELLA SA, Perrin Frères SA und Zuttion Construction SA – ihre Angebote koordiniert zu haben. Der Verdacht bezieht sich auf abgesprochene Offerten und Preisabstimmungen pro Projekt.

Rechtliche Bewertung: Submissionsabsprachen sind nach Schweizer Kartellrecht unzulässig. Sie entstehen, wenn Anbieter sich einigen, zu welchen Preisen sie offerieren und wem sie Aufträge zuteilen. Solche Absprachen führen zu höheren Preisen, schwächen Unternehmenseffizienz und hemmen Innovation – mit direkten Auswirkungen auf Wirtschaft und öffentliche Hand. Die WEKO hat in der Vergangenheit mehrere Submissionskartelle aufgedeckt und untersucht.

Verfahrensdauer und Herkunft: Die Ermittlungen werden etwa zwölf Monate in Anspruch nehmen. Die Hinweise entstammen einem laufenden Verfahren im Kanton Neuchâtel, was auf ein breiteres kartellrechtliches Interesse der WEKO im Bausektor hindeutet. Für alle verdächtigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

Kernaussagen

  • WEKO eröffnet zwei parallele Untersuchungen zu vermuteten Submissionsabsprachen in privaten Bauprojekten Waadt (2023)
  • Verdacht auf Preisabstimmung und Angebotskoordination durch drei Bauunternehmen
  • Submissionsabsprachen sind kartellrechtlich verboten und führen zu Preissteigerungen sowie Innovationshemmung

Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Auf welcher Grundlage (Dokumente, Zeugenaussagen, digitale Kommunikation) beruhen die Hinweise aus dem Neuchâtel-Verfahren, und wie belastbar ist die Übertragung auf die Waadt-Projekte?

  2. Interessenskonflikte: Wurden die verdächtigten Unternehmen bereits in anderen kartellrechtlichen Verfahren auffällig, und gibt es Hinweise auf Wiederholungstaten?

  3. Kausalität: Wie wird die WEKO nachweisen, dass die koordinierten Preise tatsächlich abgesprochen waren und nicht zufällig übereinstimmten (z. B. durch gleiche Kostenstrukturen)?

  4. Umsetzbarkeit: Welche Sanktionen (Bussgelder, Ausschlüsse) drohen bei Bestätigung der Vorwürfe, und wie wirken sich diese auf die betroffenen Unternehmen und deren Auftraggeber aus?

  5. Transparenz: Werden die Auftraggeber der privaten Projekte informiert, und haben sie Anspruch auf Schadensersatz bei erwiesenen Absprachen?

  6. Systematik: Deuten die Hinweise auf ein breiteres Kartellnetzwerk im Schweizer Bausektor hin, oder sind diese beiden Fälle isoliert?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: WEKO-Mitteilung: Mögliche Abreden im Baubereich – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/GIAJHNLxv_E-bSrNqE8KN

Verifizierungsstatus: ✓ 16.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 16.04.2026