Kurzfassung
Die WEKO hat die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und die Ticketcorner AG wegen kartellrechtswidriger Praktiken gebüsst. Ein 2008 abgeschlossener Kooperationsvertrag zwang Veranstalter, mindestens 50 % ihrer Tickets über Ticketcorner zu vertreiben und behinderte damit den Wettbewerb. Das Bundesgericht hatte den Fall 2020 zur Neubewertung an die WEKO zurückgewiesen. Die Bussgelder betragen rund 50'000 Franken für die AGH und 65'000 Franken für Ticketcorner.
Personen & Organisationen
Themen
- Kartellrecht und Wettbewerbsverstösse
- Marktbeherrschende Stellung
- Ticketing für Grossveranstaltungen
- Wettbewerbsbehinderung
Detaillierte Zusammenfassung
Die WEKO hat am 15. Dezember 2025 Bussgelder gegen zwei führende Akteure im Schweizer Ticketing-Markt verhängt. Hintergrund ist ein Kooperationsvertrag, den die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG Ende 2008 geschlossen hatten.
Der kartellrechtswidrige Vertrag: Die Vereinbarung sah vor, dass das Hallenstadion Veranstalter von Konzerten und Events nur dann mieten konnte, wenn mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertrieben wurden. Dies führte zu einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung: Konkurrierende Ticketanbieter wurden systematisch vom Markt verdrängt und konnten ihre Dienstleistungen für Veranstaltungen im Hallenstadion nicht mehr angemessen erbringen.
Marktbeherrschende Stellung: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Hallenstadion zwischen 2009 und 2011 eine marktbeherrschende Stellung bei der Vermietung von Lokalitäten für grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz innehatte. Ticketcorner verfügte im selben Zeitraum über eine vergleichbare Marktmacht im Ticketing-Segment. Der Missbrauch dieser Positionen durch den Kooperationsvertrag ist daher kartellrechtswidrig.
Verfahrensgeschichte: Das Bundesgericht hatte den Fall bereits 2020 (BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020) zur erneuten Entscheidung an die WEKO zurückgewiesen. Die AGH schloss mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung ab.
Kernaussagen
- Kooperationsvertrag verstösst gegen Kartellgesetz: Die 50%-Ticketing-Klausel behindert Wettbewerber systematisch
- Missbrauch marktbeherrschender Stellung: Beide Unternehmen nutzten ihre Marktmacht zur Wettbewerbsverzerrung
- Bussgelder: AGH zahlt ca. 50'000 CHF, Ticketcorner ca. 65'000 CHF
- Einvernehmliche Regelung: AGH kooperierte mit der WEKO
- Rechtsmittel möglich: Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden
Stakeholder & Betroffene
| Gruppe | Auswirkung |
|---|---|
| Ticketing-Konkurrenten | Profitieren von Wettbewerbsöffnung; konnten bislang nicht konkurrieren |
| Veranstalter | Gewinnen Flexibilität bei Ticketvertrieb; weniger Zwangsbindungen |
| Konsumenten | Potentiell bessere Ticketpreise und mehr Anbietervielfalt |
| Hallenstadion & Ticketcorner | Tragen finanzielle Belastung; Geschäftsmodell unter Druck |
| WEKO | Durchsetzung von Kartellrecht gestärkt |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Öffnung des Ticketing-Marktes für Wettbewerber | Rechtsmittelverfahren vor Bundesverwaltungsgericht |
| Bessere Preistransparenz und Angebotvielfalt | Mögliche Geschäftsmodellanpassungen bei betroffenen Unternehmen |
| Stärkung des Kartellrechts in der Schweiz | Verzögerungen durch Berufungsverfahren |
| Veranstalter erhalten mehr Verhandlungsspielraum | Unklare Auswirkungen auf zukünftige Kooperationen |
Handlungsrelevanz
Für Entscheidungsträger relevant:
- Ticketing-Anbieter: Müssen Geschäftsmodelle überprüfen; Chancen zur Marktexpansion nutzen
- Veranstalter & Hallenbesitzer: Sollten Verträge auf Kartellrechtskonformität überprüfen
- WEKO: Signalisiert verstärkte Durchsetzung gegen Marktmachtmissbrauch
- Rechtsanwälte: Aktualisierung von Compliance-Richtlinien für Ticketing-Branche erforderlich
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Bussgelder überprüft
- [x] Bundesgerichtsentscheid (BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020) verifiziert
- [x] Zeitliche Abfolge (Vertrag 2008, Bundesgericht 2020, WEKO-Entscheid 2025) konsistent
- [x] Marktbeherrschende Stellung dokumentiert
- [x] Keine politische Einseitigkeit erkannt
Ergänzende Recherche
- Offizielle WEKO-Dokumentation: Detaillierte Entscheiddokumentation vom 15.12.2025
- Bundesgerichtsentscheid: BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020 – Volltext
- Kartellgesetz (KG): Schweizer Bundesgesetz über Kartelle und ähnliche Wettbewerbsbeschränkungen
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung WEKO – «WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner» (22.01.2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/G8i5gMqMRa4MTZzM9jkOF
Ergänzende Quellen:
- Bundesgericht – Entscheid 2C_113/2017 vom 12.02.2020
- Schweizer Kartellgesetz (KG) – Bundesgesetzgebung
- WEKO-Entscheid vom 15.12.2025 (Volltext)
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 22.01.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.01.2026