Kurzfassung

Die WEKO hat die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und die Ticketcorner AG wegen kartellrechtswidriger Praktiken gebüsst. Ein 2008 abgeschlossener Kooperationsvertrag zwang Veranstalter, mindestens 50 % ihrer Tickets über Ticketcorner zu vertreiben und behinderte damit den Wettbewerb. Das Bundesgericht hatte den Fall 2020 zur Neubewertung an die WEKO zurückgewiesen. Die Bussgelder betragen rund 50'000 Franken für die AGH und 65'000 Franken für Ticketcorner.

Personen & Organisationen

Themen

  • Kartellrecht und Wettbewerbsverstösse
  • Marktbeherrschende Stellung
  • Ticketing für Grossveranstaltungen
  • Wettbewerbsbehinderung

Detaillierte Zusammenfassung

Die WEKO hat am 15. Dezember 2025 Bussgelder gegen zwei führende Akteure im Schweizer Ticketing-Markt verhängt. Hintergrund ist ein Kooperationsvertrag, den die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG Ende 2008 geschlossen hatten.

Der kartellrechtswidrige Vertrag: Die Vereinbarung sah vor, dass das Hallenstadion Veranstalter von Konzerten und Events nur dann mieten konnte, wenn mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertrieben wurden. Dies führte zu einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung: Konkurrierende Ticketanbieter wurden systematisch vom Markt verdrängt und konnten ihre Dienstleistungen für Veranstaltungen im Hallenstadion nicht mehr angemessen erbringen.

Marktbeherrschende Stellung: Das Bundesgericht stellte fest, dass das Hallenstadion zwischen 2009 und 2011 eine marktbeherrschende Stellung bei der Vermietung von Lokalitäten für grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz innehatte. Ticketcorner verfügte im selben Zeitraum über eine vergleichbare Marktmacht im Ticketing-Segment. Der Missbrauch dieser Positionen durch den Kooperationsvertrag ist daher kartellrechtswidrig.

Verfahrensgeschichte: Das Bundesgericht hatte den Fall bereits 2020 (BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020) zur erneuten Entscheidung an die WEKO zurückgewiesen. Die AGH schloss mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung ab.

Kernaussagen

  • Kooperationsvertrag verstösst gegen Kartellgesetz: Die 50%-Ticketing-Klausel behindert Wettbewerber systematisch
  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung: Beide Unternehmen nutzten ihre Marktmacht zur Wettbewerbsverzerrung
  • Bussgelder: AGH zahlt ca. 50'000 CHF, Ticketcorner ca. 65'000 CHF
  • Einvernehmliche Regelung: AGH kooperierte mit der WEKO
  • Rechtsmittel möglich: Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden

Stakeholder & Betroffene

GruppeAuswirkung
Ticketing-KonkurrentenProfitieren von Wettbewerbsöffnung; konnten bislang nicht konkurrieren
VeranstalterGewinnen Flexibilität bei Ticketvertrieb; weniger Zwangsbindungen
KonsumentenPotentiell bessere Ticketpreise und mehr Anbietervielfalt
Hallenstadion & TicketcornerTragen finanzielle Belastung; Geschäftsmodell unter Druck
WEKODurchsetzung von Kartellrecht gestärkt

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Öffnung des Ticketing-Marktes für WettbewerberRechtsmittelverfahren vor Bundesverwaltungsgericht
Bessere Preistransparenz und AngebotvielfaltMögliche Geschäftsmodellanpassungen bei betroffenen Unternehmen
Stärkung des Kartellrechts in der SchweizVerzögerungen durch Berufungsverfahren
Veranstalter erhalten mehr VerhandlungsspielraumUnklare Auswirkungen auf zukünftige Kooperationen

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger relevant:

  • Ticketing-Anbieter: Müssen Geschäftsmodelle überprüfen; Chancen zur Marktexpansion nutzen
  • Veranstalter & Hallenbesitzer: Sollten Verträge auf Kartellrechtskonformität überprüfen
  • WEKO: Signalisiert verstärkte Durchsetzung gegen Marktmachtmissbrauch
  • Rechtsanwälte: Aktualisierung von Compliance-Richtlinien für Ticketing-Branche erforderlich

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Bussgelder überprüft
  • [x] Bundesgerichtsentscheid (BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020) verifiziert
  • [x] Zeitliche Abfolge (Vertrag 2008, Bundesgericht 2020, WEKO-Entscheid 2025) konsistent
  • [x] Marktbeherrschende Stellung dokumentiert
  • [x] Keine politische Einseitigkeit erkannt

Ergänzende Recherche

  1. Offizielle WEKO-Dokumentation: Detaillierte Entscheiddokumentation vom 15.12.2025
  2. Bundesgerichtsentscheid: BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020 – Volltext
  3. Kartellgesetz (KG): Schweizer Bundesgesetz über Kartelle und ähnliche Wettbewerbsbeschränkungen

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Medienmitteilung WEKO – «WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner» (22.01.2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/G8i5gMqMRa4MTZzM9jkOF

Ergänzende Quellen:

  1. Bundesgericht – Entscheid 2C_113/2017 vom 12.02.2020
  2. Schweizer Kartellgesetz (KG) – Bundesgesetzgebung
  3. WEKO-Entscheid vom 15.12.2025 (Volltext)

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 22.01.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.01.2026