Kurzfassung
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 24. Juni 2026 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Waffenverordnung (WV) eröffnet. Die Revision aktualisiert die Definition von Imitationswaffen und wesentlichen Waffenbestandteilen. Sie vereinfacht zudem ein Verwaltungsverfahren für Einfuhrbewilligungen sogenannter «verbotener» Waffen zu beruflichen Zwecken, um deren Angebot an Messen und Auktionen in der Schweiz zu ermöglichen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. Oktober 2026.
Personen
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) (Federführung)
Themen
- Waffenverordnung
- Imitationswaffen
- Einfuhrregeln
- Verwaltungsverfahren
- Rechtssicherheit
Clarus Lead
Die Vernehmlassung betrifft zentrale Definitionen im Schweizer Waffenrecht, die bislang Rechtsunsicherheit verursachten. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, Klarheit zu schaffen und gleichzeitig wirtschaftliche Prozesse – insbesondere für Messeveranstalter und Auktionshäuser – zu vereinfachen. Dies signalisiert eine Neugewichtung zwischen Sicherheitsanforderungen und praktischer Handhabbarkeit im Waffenhandel.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Revision der Waffenverordnung adressiert drei Kernbereiche: Erstens wird die Definition von Imitationswaffen aktualisiert, um Rechtssicherheit zu erhöhen – ein Schritt, der bisherige Abgrenzungsprobleme zwischen echten und nachgeahmten Waffen klären soll. Zweitens erfolgt eine Anpassung der Definition wesentlicher Waffenbestandteile, um technische und rechtliche Konsistenz zu verbessern.
Drittens und zentral ist die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens für Einfuhrbewilligungen sogenannter «verbotener» Waffen zu beruflichen Zwecken. Dies ermöglicht es, solche Waffen an Messen und Auktionen in der Schweiz zum Verkauf anzubieten – eine Regelung, die insbesondere für Veranstalter und professionelle Händler relevant ist. Die Vernehmlassung bietet Interessengruppen und Kantonen bis 26. Oktober 2026 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Kernaussagen
- Aktualisierung der Imitationswaffendefinition zur Steigerung der Rechtssicherheit
- Anpassung der Definition wesentlicher Waffenbestandteile
- Vereinfachte Einfuhrbewilligungen für berufliche Zwecke an Messen und Auktionen
Kritische Fragen
Evidenz: Welche konkreten Rechtsunsicherheiten bei der bisherigen Imitationswaffendefinition führten zur Revision? Wurden Fallzahlen oder Gerichtsurteile dokumentiert?
Interessenskonflikte: Welche Interessengruppen – Messeveranstalter, Auktionshäuser, Sicherheitsbehörden – wurden in der Vorbereitung konsultiert, und wie flossen deren Positionen ein?
Kausalität: Wie wird sichergestellt, dass vereinfachte Einfuhrverfahren nicht zu erhöhtem Missbrauchsrisiko führen? Welche Kontrollmechanismen bleiben bestehen?
Umsetzbarkeit: Wie werden Kantone bei der Umsetzung neuer Definitionen unterstützt, und welche Schulungsmassnahmen sind vorgesehen?
Definition Klarheit: Was genau ändert sich in der Abgrenzung «verbotener» Waffen gegenüber regulären Waffen im Kontext von Messen und Auktionen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: [Vernehmlassungseröffnung: Anpassung der Waffenverordnung] – https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/52/cons_1
Verifizierungsstatus: ✓ 24. Juni 2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24. Juni 2026