Kurzfassung
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eröffnet die Vernehmlassung zur Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ). Die Verordnung ist der erste Erlass zum Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über Plattformen für elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Interessierte Kreise können bis 22. Juni 2026 Stellungnahmen einreichen.
Personen
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Themen
- Elektronische Justiz
- Verwaltungsverfahren
- Regulierung
- Vernehmlassungsverfahren
Clarus Lead
Das EJPD startet die offizielle Vernehmlassungsfrist für die neue VEKJ-Verordnung, die die digitale Kommunikation in Justiz- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene regelt. Die Verordnung konkretisiert das im Dezember 2024 verabschiedete Bundesgesetz über elektronische Kommunikationsplattformen in der Justiz. Mit einer Frist bis 22. Juni 2026 können Behörden, Organisationen und Privatpersonen ihre Positionen zur geplanten Regulierung einbringen.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Schweizer Bundesregierung hat die Vernehmlassungsfrist für die Verordnung über elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren eröffnet. Dieses Regelwerk bildet den ersten Erlass zum Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 (BEKJ; SR 173.023), das die Grundlagen für digitale Kommunikationsplattformen in der Justiz schafft.
Die Vernehmlassungsfrist läuft vom 13. März bis 22. Juni 2026. Während dieser Zeit können Kantone, Gemeinden, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen Stellungnahmen zur geplanten Verordnung abgeben. Die detaillierten Unterlagen zur Konsultation sind auf der Plattform fedlex.data.admin.ch verfügbar.
Kernaussagen
- Eröffnung der Vernehmlassung zur VEKJ-Verordnung am 13. März 2026
- Konsultationsfrist bis 22. Juni 2026
- Erste Konkretisierung des Bundesgesetzes BEKJ vom Dezember 2024
- Regulierung der elektronischen Kommunikation in Justiz- und Verwaltungsverfahren auf Bundesebene
Kritische Fragen
Evidenz: Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Praxiserfahrungen aus anderen Ländern liegen der Verordnung zugrunde?
Interessenskonflikte: Welche Stakeholder-Gruppen (IT-Anbieter, Anwaltschaft, Gerichte) waren an der Erarbeitung beteiligt, und wie wurde Neutralität gewährleistet?
Kausalität: Welche spezifischen Probleme des aktuellen Systems soll die VEKJ-Verordnung lösen, und wie wird der Erfolg gemessen?
Umsetzbarkeit: Welche technischen und organisatorischen Herausforderungen entstehen für kleinere Kantone und Gemeinden bei der Implementierung?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung VEKJ – News Service Bund
Konsultationsunterlagen: Fedlex – Projekt 2024/79
Verifizierungsstatus: ✓ 13. März 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13. März 2026