Kurzfassung

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat am 27. Mai 2026 eine Vorlage für ein Spezialgesetz zur Schaffung der formellen Lebenspartnerschaft (PACS) zur Vernehmlassung eröffnet. Das neue Rechtsinstitut soll als «Konkubinat plus» zwischen dem Konkubinat und der Ehe angesiedelt sein. Die Vorlage orientiert sich am bewährten Modell der Kantone Neuenburg und Genf sowie Frankreichs. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. September 2026.

Personen

  • Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (Initiatorin)

Themen

  • Familienrecht
  • Lebenspartnerschaft
  • Gesetzgebung
  • Vernehmlassungsverfahren

Clarus Lead

Die Schweiz folgt mit dem geplanten PACS einem europäischen Trend zur rechtlichen Anerkennung von Lebenspartnerschaften ausserhalb der Ehe. Die Vorlage adressiert eine Regelungslücke zwischen dem ungeschützten Konkubinat und dem strengeren Eherecht, indem sie mehr Rechtssicherheit und Schutz ohne vollständige eheliche Bindung bietet. Das Timing der Vernehmlassung signalisiert politische Priorität für flexible Partnerschaftsmodelle in einem sich wandelnden Gesellschaftsgefüge.

Detaillierte Zusammenfassung

Das geplante Spezialgesetz basiert auf dem französischen Modell des Pacte civil de solidarité und orientiert sich an bestehenden kantonalen Regelungen. Die Kantone Neuenburg und Genf haben bereits praktische Erfahrungen mit ähnlichen Instituten gesammelt, die als Vorbilder für die nationale Lösung dienen. Der PACS-Ansatz positioniert sich bewusst zwischen zwei Extremen: Er bietet mehr Schutz als das faktische Konkubinat, bleibt aber weniger verbindlich als die Ehe.

Die Vorlage wird unter der Referenznummer 22.448 s Pa. Iv. Caroni geführt und unterliegt dem standardisierten Vernehmlassungsverfahren des Bundes. Mit einer Frist von knapp vier Monaten (27. Mai bis 17. September 2026) erhalten Kantone, Parteien und Interessenverbände Zeit zur Stellungnahme. Die Veröffentlichung auf der Fedlex-Plattform ermöglicht transparente Dokumentation des Gesetzgebungsprozesses.

Kernaussagen

  • Die Ständeratskommission für Rechtsfragen initiiert ein Spezialgesetz für formelle Lebenspartnerschaften (PACS) in der Schweiz
  • Das neue Rechtsinstitut positioniert sich als «Konkubinat plus» mit mehr Schutz als faktische Partnerschaften
  • Das Modell orientiert sich an bewährten Regelungen in Frankreich, Neuenburg und Genf
  • Vernehmlassungsfrist: 27. Mai bis 17. September 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche empirischen Daten belegen, dass das französische PACS-Modell in der Schweiz tatsächlich mehr Rechtssicherheit schafft als bestehende kantonale Regelungen?

  2. Interessenskonflikte: Welche Interessengruppen (Religionsgemeinschaften, LGBTQ+-Organisationen, Familienverbände) könnten bei der Vernehmlassung Gegenpositionen einbringen, und wie transparent werden diese Positionen dokumentiert?

  3. Kausalität: Inwiefern adressiert der PACS tatsächlich Schutzlücken des Konkubinats, oder sind alternative Regelungen (z. B. erweiterte Konkubinatsprotokolle) weniger eingriffsintensiv?

  4. Umsetzbarkeit: Welche administrativen und justiziellen Ressourcen sind erforderlich, um den PACS neben Ehe und Konkubinat zu administrieren, und wie werden Abgrenzungskonflikte gelöst?

  5. Kausalität/Alternativen: Warum ein neues Spezialgesetz statt Anpassung des bestehenden Zivilgesetzbuches?

  6. Nebenwirkungen: Könnte ein PACS-Gesetz zu Rechtsunsicherheit führen, wenn unterschiedliche Kantone unterschiedliche Übergangsregelungen schaffen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Parlamentarische Kommissionen – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/UPajBvU4Xi90X_sINdoxi

Offizielle Dokumentation: Fedlex – Vorlage 2026/51 – https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/51/cons_1

Verifizierungsstatus: ✓ 27. Mai 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27. Mai 2026