Kurzfassung
Die Bundeskanzlei der Schweiz hat am 15. April 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung des Publikationsgesetzes eröffnet. Primäres Ziel ist der Verzicht auf die Herausgabe gedruckter Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes. Zudem sollen die Regeln über die Veröffentlichung präziser formuliert werden.
Personen
- Bundeskanzlei (Behörde)
Themen
- Publikationsgesetz
- Bundesrecht
Clarus Lead
Die geplante Gesetzesänderung ist ein Schritt zur Digitalisierung der Bundesveröffentlichungen und zeigt den Willen der Schweizer Regierung, staatliche Publikationen vermehrt online bereitzustellen. Dies könnte langfristig Kosten sparen und den Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtern.
Detaillierte Zusammenfassung
Laut der Mitteilung der Bundeskanzlei verfolgt die Änderung des Publikationsgesetzes zwei Hauptziele: Zum einen soll auf die Herausgabe gedruckter Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes verzichtet werden. Stattdessen sollen die Inhalte künftig digital publiziert werden. Zum anderen sollen die Regeln über die Veröffentlichung insgesamt präziser formuliert werden.
Die Vernehmlassung ist bis zum 15. Juli 2026 geöffnet. Interessierte Kreise können in dieser Zeit Stellung nehmen und Vorschläge einbringen. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Bundesrat über die Gesetzesänderung entscheiden.
Kernaussagen
- Verzicht auf gedruckte Periodika zu Bundesveröffentlichungen
- Präzisere Formulierung der Veröffentlichungsregeln
- Digitalisierung der amtlichen Publikationen des Bundes
- Vernehmlassungsverfahren bis 15. Juli 2026
Kritische Fragen
- Welche konkreten Kosten- und Effizienzvorteile werden durch den Verzicht auf gedruckte Periodika erwartet?
- Wie soll die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der digitalen Bundesveröffentlichungen sichergestellt werden?
- Welche Interessengruppen wurden in die Erarbeitung der Gesetzesänderung einbezogen?
- Gibt es Bedenken hinsichtlich der Authentizität und Integrität der rein digital publizierten amtlichen Dokumente?
- Inwiefern wurden Alternativen zur vollständigen Einstellung des Drucks geprüft, z.B. eine Reduzierung der Auflage?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: [Vernehmlassungseröffnung: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt] – [https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/124/cons_1]
Verifizierungsstatus: ✓ 15. April 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15. April 2026