Kurzfassung
Das Eidgenössische Finanzdepartement eröffnet am 6. Mai 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV). Die Revision setzt die Motionen 25.4392 und 25.4399 um, die eine Anpassung der Anwendung der administrativen Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025 fordern. Die Leitlinie zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften soll erst ab Geschäftsjahren gelten, die am 1. Januar 2025 beginnen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Juli 2026.
Personen
- Eidgenössisches Finanzdepartement (Federführung)
Themen
- Mindestbesteuerung (internationale Steuerpolitik)
- GloBE-Mustervorschriften (OECD-Standard)
- Vernehmlassungsverfahren (Schweizer Rechtsetzung)
Clarus Lead
Die Schweiz konkretisiert ihre Umsetzung des internationalen Mindestbesteuerungsstandards durch eine technische Verordnungsanpassung. Die Neuregelung schafft Klarheit über die zeitliche Anwendung von OECD-Leitlinien und betrifft Unternehmen mit globalen Aktivitäten sowie Kantone bei der Steuerharmonisierung.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Mindestbesteuerungsverordnung wird angepasst, um zwei parlamentarische Motionen umzusetzen. Diese fordern eine präzise Regelung der Anwendbarkeit der administrativen Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025. Die Leitlinie bezieht sich auf Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften – ein internationales Regelwerk zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch Mindestbesteuerung. Die Anpassung stellt klar, dass diese Leitlinie erst für Geschäftsjahre gilt, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, und schafft damit Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen und Steuerbehörden.
Die Vernehmlassung lädt interessierte Kreise (Kantone, Verbände, Wirtschaft, Wissenschaft) ein, Stellung zu nehmen. Die Frist von über zwei Monaten ermöglicht eine umfassende Konsultation vor der finalen Gesetzgebung.
Kernaussagen
- Vernehmlassungseröffnung zur Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung am 6. Mai 2026
- Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25.4399 mit Fokus auf zeitliche Anwendung von OECD-Leitlinien
- Frist für Stellungnahmen: 14. Juli 2026
Kritische Fragen
Evidenz: Welche konkreten Umsetzungsprobleme oder Rechtsunsicherheiten hat die Praxis mit der bisherigen Regelung dokumentiert?
Interessenskonflikte: Welche Stakeholder profitieren von der Verzögerung der Leitliniengeltung auf 2025, und welche sind benachteiligt?
Kausalität: Inwiefern adressiert die technische Anpassung der Verordnung die inhaltlichen Forderungen der Motionen vollständig, oder sind weitere legislative Schritte geplant?
Umsetzbarkeit: Wie werden Kantone und Unternehmen über die neue Regelung informiert, und wie lange ist eine Übergangsfrist für Compliance vorgesehen?
Datenqualität: Basiert die Anpassung auf einer Analyse internationaler Implementierungserfahrungen mit GloBE-Mustervorschriften in anderen Ländern?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Eidgenössisches Finanzdepartement – Vernehmlassungseröffnung Mindestbesteuerungsverordnung – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/eQKWxedRvMJPAVvmpCRcE
Verifizierungsstatus: ✓ 6. Mai 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 6. Mai 2026