Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat verlängert die befristeten Ausnahmeregelungen für sogenannte Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF-Instrumente) bei der Verrechnungssteuer bis 31. Dezember 2031. Das Parlament stimmte der Verlängerung am 19. Dezember 2025 zu; die Referendumsfrist verstrich am 17. April 2026 ungenutzt. Die Regelung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. Sie ermöglicht es Schweizer Banken, wettbewerbsfähig strukturierte Schuldtitel (wie Bail-in- oder Write-off-Bonds) zu emittieren und trägt damit zur Finanzstabilität bei.

Personen

  • Schweizer Bundesrat (Kollektivorgan; Entscheidungsträger)

Themen

  • Finanzstabilität und Bankensicherung
  • Verrechnungssteuer und Steuerrecht
  • Too-big-to-fail-Regulierung
  • Schuldtitelemission

Clarus Lead

Die Verlängerung signalisiert ein bewusstes Abwarten des Gesetzgebers: Statt permanente Regelungen zu schaffen, hat sich der Bundesrat für eine Befristung bis 2031 entschieden. Dies eröffnet dem Parlament die Möglichkeit, im Rahmen einer umfassenden Bankenstabilitätsvorlage eine grundsätzliche Neubewertung der steuerlichen Behandlung vorzunehmen – und dabei für unbefristete Regelungen einzutreten. Die Strategie balanciert kurzfristige Wettbewerbsfähigkeit gegen langfristige legislative Klarheit.

Detaillierte Zusammenfassung

TBTF-Instrumente sind Schuldtitel, die Banken zur Erfüllung internationaler Kapitalanforderungen nutzen. Kernbeispiele sind Bail-in-Bonds (bei Bankenkrisen automatisch umgewandelt in Eigenkapital) und Write-off-Bonds (teilweise oder vollständig abgeschrieben). Seit 2013 unterliegen Zinserträge aus diesen Instrumenten befristeten Ausnahmeregelungen in der Verrechnungssteuer – sie werden nicht besteuert, was die Emissionskosten senkt und Schweizer Banken international wettbewerbsfähig hält.

Die aktuelle Verlängerung ist bereits die dritte Erneuerung dieser Regelungen. Der Bundesrat begründet die erneute Befristung damit, dass eine zukünftige Bankenstabilitätsvorlage des Bundes eine abschliessende Beurteilung ermöglichen soll. Damit signalisiert die Regierung, dass sie unbefristete Ausnahmeregelungen anstrebt – diese aber legislativ verankern möchte, nicht nur administrativ. Die Fünfjahresfrist bis 2031 gibt dem Parlament ausreichend Zeit für eine umfassende Überprüfung des Regelwerks.

Kernaussagen

  • Befristete Ausnahmeregelungen für TBTF-Instrumente bei der Verrechnungssteuer werden bis 31. Dezember 2031 verlängert
  • Ziel ist Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Schweizer Banken bei Kapitalmarktfinanzierung
  • Befristung ermöglicht dem Bundesrat, in einer zukünftigen Bankenstabilitätsvorlage für unbefristete Regelungen einzutreten
  • Keine Referendumsabstimmung: Referendumsfrist verstrich am 17. April 2026 ungenutzt

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche empirischen Daten belegen, dass die Ausnahmeregelungen tatsächlich zu einer messbar höheren Emissionstätigkeit Schweizer Banken oder zu niedrigeren Finanzierungskosten führen?

  2. Interessenskonflikte: Inwiefern profitieren Schweizer Grossbanken überproportional von der Steuerausnahme, und wurden alternative Finanzierungsstrukturen (ohne Steuerausnahme) in der Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt?

  3. Kausalität: Ist die Finanzstabilität tatsächlich von dieser spezifischen Steuerausnahme abhängig, oder könnten andere regulatorische Instrumente (z.B. Eigenkapitalquoten) denselben Effekt erreichen?

  4. Umsetzbarkeit: Wie konkret ist der Plan des Bundesrates, bis 2031 eine Bankenstabilitätsvorlage vorzubereiten, und welche Szenarien könnten zu einer Nichtverabschiedung oder Verzögerung führen?

  5. Nebenwirkungen: Könnte die wiederholte Befristung und Verlängerung rechtliche Unsicherheit für Bankenfinanzierungen schaffen, die eine Befristung eigentlich verhindern soll?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Mitteilung Schweizer Bundesrat – Verlängerung TBTF-Ausnahmeregelungen Verrechnungssteuer – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/N4Z_L86thMG7IPkagZIAm

Verifizierungsstatus: ✓ 30.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 30.04.2026