Kurzfassung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die nominalen Kapitalkostensätze (WACC) für Förderinstrumente erneuerbarer Energien im Jahr 2026 festgelegt. Die neuen Sätze zeigen durchgehend sinkende Kapitalkosten gegenüber dem Vorjahr, was Investitionen in erneuerbare Energien günstiger macht. Die Anpassung basiert auf einer seit März 2025 geltenden neuen Berechnungsmethode und wurde nach Konsultation der Elektrizitätskommission (ElCom) vorgenommen.

Personen

  • UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)

Themen

  • Energieförderung
  • Erneuerbare Energien
  • Kapitalkostensätze
  • Investitionsbeiträge
  • Marktprämien

Clarus Lead

Das UVEK hat die durchschnittlichen Kapitalkostensätze (WACC – Weighted Average Cost of Capital) für die Förderung erneuerbarer Energien 2026 neu festgesetzt. Diese Sätze sind entscheidend für die Berechnung von Marktprämien und Investitionsbeiträgen, da sie widerspiegeln, welche Rendite Kapitalgebern auf ihre Investitionen in Produktionsanlagen zusteht. Die Festlegung erfolgte nach einer methodischen Neuerung in der Energieförderungsverordnung (seit März 2025) und in Abstimmung mit der ElCom.

Detaillierte Zusammenfassung

Der WACC ist ein zentraler Parameter für die Berechnung von Fördergeldern im Bereich erneuerbare Energien. Er berücksichtigt die kalkulatorischen Kapitalkosten, die Investoren für das in Produktionsanlagen gebundene oder neu investierte Kapital erwarten dürfen. Eine präzise Festlegung ist essentiell, um Anreize für Investitionen zu schaffen, ohne Fördermittel zu verschwenden.

Die neuen Sätze für 2026 zeigen ein konsistentes Bild sinkender Kapitalkosten. Bei Wasserkraft, Biomasse und Photovoltaik-Grossanlagen sinken die Sätze von 5,10% auf 4,28%. Geothermie-Anlagen profitieren von einer Reduktion von 5,45% auf 4,63%, während allgemeine Photovoltaikanlagen mit 3,75% (vorher 4,58%) den stärksten Rückgang verzeichnen. Windkraftanlagen fallen von 5,28% auf 4,45%. Diese Senkungen reflektieren verbesserte Marktbedingungen und geringere Finanzierungskosten für Investitionen in erneuerbare Technologien.

Die Festlegung basiert auf einer neuen Berechnungsmethode, die seit März 2025 in der Energieförderungsverordnung verankert ist. Das UVEK hat die ElCom konsultiert, bevor die endgültigen Sätze publiziert wurden. Diese Vorgehensweise sichert eine fundierte und koordinierte Energiepolitik.

Kernaussagen

  • WACC-Sätze 2026 sinken durchgehend gegenüber 2025, was Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver macht
  • Photovoltaikanlagen profitieren am stärksten mit einem Rückgang auf 3,75% (von 4,58%)
  • Neue Berechnungsmethode seit März 2025 bildet die Grundlage für die Festlegung
  • Konsultation mit ElCom sichert Kohärenz zwischen Förderung und Marktaufsicht

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Welche aktuellen Marktdaten und Zinssätze flossen in die neue Berechnungsmethode ein, und wie robust ist die Datenbasis für die verschiedenen Energieträger?

  2. Interessenskonflikte: Inwieweit beeinflussen Anliegen der Energiewirtschaft die WACC-Festlegung, und wie unabhängig ist die ElCom-Konsultation von Lobbyinteressen?

  3. Kausalität: Führt die Senkung der WACC-Sätze tatsächlich zu mehr Investitionen in erneuerbare Energien, oder wirken andere Faktoren (Netzanschluss, Genehmigungen, Rohstoffpreise) stärker?

  4. Umsetzbarkeit und Nebenwirkungen: Können Fördernehmer mit den neuen, niedrigeren Sätzen ihre Projekte noch rentabel finanzieren, insbesondere bei Technologien mit höheren Betriebskosten wie Geothermie?

  5. Transparenz: Sind die Berechnungsdetails und Annahmen der neuen Methode öffentlich einsehbar, und können externe Stakeholder die Nachvollziehbarkeit überprüfen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: UVEK legt WACC für Förderinstrumente der erneuerbaren Energien für das Jahr 2026 fest – news.admin.ch, 2. März 2026

Verifizierungsstatus: ✓ 2. März 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 2. März 2026