Kurzfassung
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 28. Mai 2026 20 UKW-Frequenzpakete in 13 Schweizer Regionen zur Vergabe freigegeben. Interessierte Radios können bis 31. Juli 2026 Gesuche für Funkkonzessionen einreichen. Bei Mehrfachbewerbungen um dieselbe Frequenz entscheidet eine Auktion. Die neuen Konzessionen werden im Herbst 2026 erteilt und gelten ab Januar 2027. SRG und 25 konzessionierte Radios mit Leistungsauftrag durchlaufen ein separates Verfahren.
Personen
- BAKOM (Bundesamt für Kommunikation; Behörde)
Themen
- Medienregulierung
- Radiofrequenzen
- Digitale Infrastruktur
Clarus Lead
Die Frequenzfreigabe markiert eine Normalisierung des Schweizer Radiomarkts nach strukturellen Umwälzungen vor 2020. Die Auktionsmechanik schafft transparente Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Radios, während die parallele SRG-Regelung öffentliche Versorgungsaufträge schützt. Der Zeitrahmen (Bewerbungsfrist Juli, Inbetriebnahme Januar 2027) signalisiert eine koordinierte Transition zur stabilen Frequenzlandschaft.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Frequenzvergabe folgt einem zweistufigen Modell: Kommerzielle und unabhängige Radios konkurrieren um 20 Pakete, die den Versorgungsgebieten vor 2020 entsprechen und Deckung über DAB+ voraussetzen. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, entscheidet eine Auktion nach wirtschaftlichen Kriterien. Parallel erhalten SRG und die 25 konzessionierten Radios mit Leistungsauftrag ihre Frequenzen durch separates Verfahren – ein Mechanismus, der Rundfunk im öffentlichen Interesse sichert und von Marktdynamiken entkoppelt.
Das BAKOM stellt sämtliche Unterlagen und Antragsformulare auf seiner Website bereit, was niedrigschwellige Partizipation ermöglicht.
Kernaussagen
- 20 UKW-Frequenzpakete in 13 Regionen stehen ab sofort zur Bewerbung
- Bewerbungsfrist: 31. Juli 2026; Konzessionserteilung: Herbst 2026; Inbetriebnahme: Januar 2027
- Auktionsverfahren bei Mehrfachbewerbungen; SRG und Leistungsaufträger folgen separatem Prozess
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Auf welcher Analyse basiert die Annahme, dass 20 Pakete in 13 Regionen die optimale Marktabdeckung darstellen? Wurden Bevölkerungsdichte, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungslücken quantifiziert?
Interessenkonflikte: Wie wird verhindert, dass etablierte Radios mit Kapitalvorteil kleinere Konkurrenten in Auktionen verdrängen? Gibt es Schutzbestimmungen für lokale oder gemeinnützige Anbieter?
Kausalität/Alternativen: Warum wurde die Auktionsmechanik dem Losverfahren oder Bewertungsverfahren vorgezogen? Welche Szenarien wurden modelliert?
Umsetzbarkeit/Risiken: Können kleinere Radios technische und administrative Anforderungen bis Januar 2027 erfüllen, oder droht eine Verzögerung?
Regulatorische Lücke: Wie werden Inhaltsstandards (Werberichtlinien, Lokalbezug) nach Konzessionserteilung überwacht?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) – Vergabe der UKW-Funkkonzessionen (28.05.2026) https://www.bakom.admin.ch/de/vergabe-der-ukw-funkkonzessionen
Verifizierungsstatus: ✓ 28.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 28.05.2026