Kurzfassung
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat am 21. April 2026 das Vergabeverfahren für UKW-Funkkonzessionen ab 2027 bis 2034 festgelegt. SRG und 25 konzessionierte Radios mit Leistungsauftrag können ihre bisherigen Frequenzen durch Gesuchseinreichung weiternutzen. Übrige Frequenzen werden neu vergeben, teilweise durch Auktion bei mehreren Bewerbern. Die UKW-Verbreitung bleibt freiwillig. Das Verfahren setzt eine Parlamentsentscheidung vom Dezember 2025 um.
Personen
- Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Behörde)
Themen
- Rundfunkregulierung
- Frequenzvergabe
- Service Public
- Medienpolitik
Clarus Lead
Die Neuregelung stabilisiert die Radiolandschaft in einer Phase der digitalen Transformation. Indem der Gesetzgeber UKW über 2026 hinaus ermöglicht und etablierte Anbieter bevorzugt, sichert er die Kontinuität des Service Public – ein strategisches Signal in Zeiten fragmentierter Mediennutzung. Gleichzeitig öffnet das Auktionsmodell für verfügbare Frequenzen neue Marktchancen für private Radioveranstalter ohne bisherige Konzession.
Detaillierte Zusammenfassung
Das BAKOM hat ein zweistufiges Vergabesystem entwickelt. Erstens erhalten SRG und 25 konzessionierte Radios mit Leistungsauftrag automatisch Zugang zu ihren angestammten Frequenzen im jeweiligen Versorgungsgebiet – Voraussetzung ist nur die Gesuchseinreichung bis Ende Juni 2026. Dies sichert Kontinuität für etablierte Anbieter mit öffentlichem Auftrag.
Zweitens werden Frequenzen, die bis Ende 2026 nicht beansprucht werden, sowie alle bisherigen Frequenzen von Radios ohne Leistungsauftrag als Frequenzpakete ("Cluster") neu ausgeschrieben. Diese können alle Radioveranstalter beantragen. Das BAKOM publiziert die Cluster voraussichtlich im Frühjahr 2026 auf seiner Website; Bewerbungsfristen enden Ende Juni 2026. Bei mehreren Interessenten für dasselbe Cluster führt das BAKOM eine Auktion durch – voraussichtlich im Herbst 2026.
Die Regelung reserviert bewusst einen wesentlichen Teil des Frequenzspektrums für Service-Public-Programme, um deren Verbreitung über UKW zu sichern. Die Konzessionsdauer von acht Jahren (2027–2034) entspricht der Laufzeit bestehender Veranstalterkonzessionen und schafft Planungssicherheit. Die Freiwilligkeit der UKW-Verbreitung bleibt erhalten – Anbieter können also alternativ auf digitale Kanäle ausweichen.
Kernaussagen
- SRG und konzessionierte Radios mit Leistungsauftrag erhalten Anspruch auf bisherige Frequenzen
- Neue Frequenzen werden durch Auktion vergeben, wenn mehrere Bewerber konkurrieren
- Acht Jahre Konzessionsdauer (2027–2034) bieten Planungssicherheit für alle Anbieter
- UKW-Verbreitung bleibt freiwillig; Service Public erhält Spektrum-Vorrang
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Daten zeigen, dass UKW-Verbreitung für Radioveranstalter 2027–2034 noch wirtschaftlich relevant ist? Gibt es Nutzungsquoten?
Interessenkonflikte: Bevorzugt die Regelung etablierte Anbieter (SRG, konzessionierte Radios) systematisch gegenüber neuen Marktteilnehmern? Ist das Auktionsmodell für Cluster wettbewerbsneutral?
Kausalität: Inwiefern ist die Achtjahres-Laufzeit begründet? Warum nicht kürzere oder längere Perioden?
Umsetzbarkeit: Wie werden Cluster abgegrenzt, um faire Auktionsbedingungen zu schaffen? Welche Mindestanforderungen gelten für Bewerber ohne bisherige Konzession?
Nebenwirkungen: Könnte die Freiwilligkeit der UKW-Verbreitung zu Versorgungslücken in ländlichen Regionen führen, wenn Privatradios sich gegen UKW entscheiden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM – Mitteilung zur Vergabe der UKW-Funkkonzessionen ab 2027 (21.04.2026) https://www.news.admin.ch/de/newnsb/vkFW-rjcSCoAJU6yhxuWQ
Verifizierungsstatus: ✓ 21.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 21.04.2026