Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 25. Februar 2026 das 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland übernommen und setzt damit weitere Massnahmen um, die ab 26. Februar 2026 in Kraft treten. Die neuen Regelungen zielten auf eine Schwächung der russischen Militärindustrie, Energie- und Finanzbranche. Insgesamt unterliegen nun rund 2.600 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen in der Schweiz einer Vermögenssperre. Der Bundesrat verschärft zudem die Sanktionen gegen Belarus wegen dessen Beteiligung am Krieg gegen die Ukraine.

Personen

  • Keine spezifischen Personen genannt

Themen

  • Russland-Sanktionen
  • Ukraine-Krieg
  • Energiewirtschaft und LNG
  • Kryptowährungen
  • Handelsbeschränkungen
  • Belarus-Sanktionen

Clarus Lead

Die Schweiz übernimmt das 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland und erweitert damit ihr Sanktionsregime erheblich. Für Schweizer Unternehmen und Finanzinstitute entstehen neue Compliance-Anforderungen in kritischen Bereichen wie Energie, Kryptowährungen und Hochtechnologie. Die Massnahmen sollen Russlands Kriegsfinanzierung durch Einnahmeausfälle in der Rohstoff- und Energiebranche schwächen.

Detaillierte Zusammenfassung

Vermögensbestände und Personenlisten

Der Bundesrat hatte bereits am 12. Dezember 2025 erste Massnahmen des 19. Sanktionspakets umgesetzt und 62 natürliche Personen sowie Organisationen auf die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen. Mit den neuen Beschlüssen vom 25. Februar 2026 kommen weitere Einträge hinzu. Insgesamt unterliegen nun rund 2.600 Entitäten einer Vermögenssperre. Die Schweizer Liste ist identisch mit der EU-Liste, was Rechtssicherheit und Konsistenz gewährleistet.

Energie- und Finanzbereich

Ab 25. April 2026 gilt ein vollständiges Kauf- und Importverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG); Langzeitverträge erhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Gleichzeitig wurde die Preisobergrenze für russisches Rohöl (Oil Price Cap) zum 1. Februar 2026 von USD 47.60 auf USD 44.10 gesenkt. Im Finanzbereich verbietet der Bundesrat sämtliche Kryptodienste für russische Staatsangehörige und Unternehmen sowie Transaktionen mit Rubel-gestützten Kryptowerten wie dem Stablecoin «A7A5». Spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr werden ebenfalls restriktiver gehandhabt.

Handel und Technologie

Die Liste sanktionierter Güter wird erweitert um Metalle für Waffensysteme, Treibstoffprodukte und azyklische Kohlenwasserstoffe. Der Bundesrat untersagt zudem den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen in russischen Sonderwirtschaftszonen, in denen kriegsrelevante Güter produziert werden. Neu verboten sind Dienstleistungen in Hochtechnologie und künstlicher Intelligenz sowie touristische Dienste zugunsten der russischen Regierung. Alle anderen nicht explizit verbotenen Dienstleistungen für die russische Regierung unterliegen einer Bewilligungspflicht.

Massnahmen gegen Belarus

Der Bundesrat schliesst sich zusätzlichen EU-Sanktionen gegen Belarus an, die am 23. Oktober 2025 erlassen wurden. Diese beinhalten erweiterte Dienstleistungsverbote, verschärfte Handelsbeschränkungen und Kryptowährungsmassnahmen. Mit dieser Angleichung will der Bundesrat die Sanktionswirkung stärken und Umgehungen verhindern.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat setzt das 19. EU-Sanktionspaket vollständig um; neue Massnahmen treten am 26. Februar 2026 in Kraft
  • Rund 2.600 Entitäten unterliegen nun einer Vermögenssperre in der Schweiz
  • LNG-Importverbot ab 25. April 2026 mit Übergangsfrist für Langzeitverträge bis Ende 2026
  • Kryptowährungsdienstleistungen für russische Staatsangehörige und Unternehmen sind neu untersagt
  • Erweiterte Handelsbeschränkungen für kriegsrelevante Güter und Rohstoffe
  • Belarus-Sanktionen werden analog zu Russland verschärft

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Auf welcher Grundlage wurde die Preisobergrenze für Rohöl von USD 47.60 auf USD 44.10 festgelegt? Welche ökonomischen Analysen unterstützen diese spezifische Schwelle?

  2. Interessenkonflikte: Welche Schweizer Unternehmen sind von den neuen Handelsbeschränkungen und Dienstleistungsverboten direkt betroffen, und wie wurde ihre Interessenvertretung in der Entscheidungsfindung berücksichtigt?

  3. Kausalität: Inwiefern wird erwartet, dass das LNG-Importverbot Russlands Kriegsfinanzierung konkret schwächt, wenn alternative Absatzmärkte (z.B. Asien) verfügbar sind?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Schweizer Finanzinstitute und Unternehmen bei der Compliance mit Kryptowährungsverboten unterstützt, insbesondere bei der Identifikation von Rubel-gestützten Stablecoins?

  5. Nebenwirkungen: Welche wirtschaftlichen Rückwirkungen auf Schweizer Exporteure und Dienstleistungsanbieter sind durch die Bewilligungspflicht für Regierungsdienste zu erwarten?

  6. Alternativen: Wurden Szenarien mit gestaffelten Übergangsphasen für LNG-Verträge analysiert, um wirtschaftliche Disruption zu minimieren?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Ukraine: Bundesrat setzt 19. Sanktionspaket um – Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), 25. Februar 2026

Rechtliche Grundlagen:

  • AS 2026 92 - Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (Fedlex)
  • AS 2026 91 - Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (Fedlex)

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Verifizierungsstatus: ✓ 25. Februar 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 25. Februar 2026