Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die totalrevidierten Patentverordnung genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2027 zusammen mit dem geänderten Patentgesetz in Kraft. Die Vernehmlassung im Sommer 2025 zeigte breite Zustimmung bei Teilnehmenden. Die Verordnung regelt die Einzelheiten des Patenterteilungsverfahrens und wird gleichzeitig mit Anpassungen zu Marken und Designs harmonisiert. Das neue Recht erhöht Rechtssicherheit und schlankere Verfahren für Anmeldende.
Personen
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) (Umsetzungsverantwortung)
Themen
- Patentrecht
- Geistiges Eigentum
- Verwaltungsverfahren
- Gebührenerhöhung
Clarus Lead
Die Modernisierung trifft auf internationalen Reformdruck: Die Schweiz passt ihre Patentverfahren an europäische und internationale Standards an, insbesondere durch die Einführung einer obligatorischen Recherche zum Stand der Technik. Für Unternehmen und Erfinder bedeutet dies höhere Anmeldungskosten, aber auch verbesserte Rechtssicherheit vor Patentierungsentscheidungen. Die gestaffelte Gebührenstruktur und die Wahlfreiheit zwischen Teil- und Vollprüfung signalisieren eine Kalibrierung zwischen Kostenkontrolle und Qualitätsstandards.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Revision führt zwei zentrale Neuerungen ein: Erstens wird eine Recherche zum Stand der Technik obligatorisch für jede Patentanmeldung (Gebühr: 500 Franken). Diese Recherche ermöglicht es Anmeldenden und Dritten, die tatsächliche Schutzfähigkeit einer Erfindung vor Prüfung zu bewerten und reduziert damit Rechtsunsicherheit. Bislang war diese Recherche optional.
Zweitens erhalten Anmeldende Wahlfreiheit bei der Prüfungstiefe: Sie können weiterhin ein teilgeprüftes Patent beantragen (neu 400 Franken statt 500 Franken) oder eine vollständige Prüfung nach internationalen Standards verlangen (zusätzlich 300 Franken). Diese Flexibilität adressiert unterschiedliche Bedürfnisse von Innovatoren.
Die Gebührenstruktur wird angepasst: Die Anmeldegebühr bleibt bei 200 Franken, erlaubt aber neu 15 statt 10 Patentansprüche. Jahresgebühren für Patenterhalt steigen über 20 Jahre um insgesamt 8 Prozent und werden bereits ab dem dritten (statt vierten) Jahr fällig – ein Schritt zur Angleichung an europäische Praxis. Diese Erhöhungen finanzieren den Mehraufwand beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Parallel werden die Verordnungen für Markenschutz und Designschutz harmonisiert, um Konsistenz in den Verfahren zu wahren.
Kernaussagen
- Obligatorische Recherche zum Stand der Technik erhöht Rechtssicherheit für Patentanmeldende und Dritte
- Wahlfreiheit zwischen Teil- und Vollprüfung bietet Kostenkontrolle bei unterschiedlichen Innovationsprofilen
- Gebührenerhöhung um durchschnittlich 8 Prozent über Patentlaufzeit finanziert IGE-Mehraufwand und internationale Standardisierung
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche Daten aus der Vernehmlassung 2025 zeigen, dass die "überwiegende Mehrheit" die Vorlage begrüsste? Sind Teilnehmendenzahlen und Sektoren dokumentiert?
Interessenskonflikte: Wie wurden Gebühren festgelegt? Basieren sie auf Kostendeckung des IGE oder auf Lenkungswirkung (Reduktion von Anmeldungen)?
Kausalität: Führt die obligatorische Recherche nachweislich zu besseren Patentqualitäten, oder erhöht sie nur Verwaltungskosten für Anmeldende ohne Filtereffekt?
Umsetzbarkeit: Wie lange ist die Übergangsfrist für bestehende Anmeldungen? Werden alte und neue Gebührenregeln parallel angewendet?
Nebenwirkungen: Könnte die 8-prozentige Gebührenerhöhung kleinere Innovatoren von Patentschutz abhalten, besonders in weniger profitablen Sektoren?
Harmonisierung: Sind die neuen Schweizer Standards tatsächlich kompatibel mit EU-Verfahren, oder entstehen neue Reibungsverluste?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Totalrevision der Patentverordnung – Bundesrat genehmigt modernisiertes Schweizer Patentrecht – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/jRRTMzm28aBA
Verifizierungsstatus: ✓ 20.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 20.05.2026