Kurzfassung

Die Schweizer Bundesregierung eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Bundesverfassung und zur Änderung des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme. Ziel ist die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für bundeseinheitliche Regelungen der polizeilichen Datenabfrage. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 26. Mai 2026. Das Vorhaben soll den Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden verbessern und eine harmonisierte Rechtsgrundlage schaffen.

Personen

Themen

  • Verfassungsrevision
  • Polizeiliche Informationssysteme
  • Datenabfrage und Datenschutz
  • Föderaler Informationsaustausch

Clarus Lead

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 18. Februar 2026 ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Bundesverfassung eröffnet. Die Vorlage schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche Regelung der polizeilichen Datenabfrage. Parallel wird das Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme angepasst, um den Informationsaustausch zwischen Behörden zu optimieren. Für Kantone, Gemeinden und Interessenverbände gilt die Frist zur Stellungnahme bis 26. Mai 2026.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Schweizer Bundesregierung modernisiert ihre Rechtsgrundlagen für die polizeiliche Zusammenarbeit. Mit der Teilrevision der Bundesverfassung wird erstmals eine explizite Verfassungsnorm für die bundeseinheitliche Regelung polizeilicher Datenabfragen geschaffen. Dies schliesst eine Lücke im föderalen Rechtssystem und ermöglicht standardisierte Verfahren über Kantongrenzen hinweg.

Parallel zur Verfassungsänderung wird das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes angepasst. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen lokalen, regionalen und nationalen Polizeibehörden zu verbessern und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die kombinierte Revision schafft sowohl die verfassungsrechtliche Legitimation als auch die operativen Instrumente für eine kohärente Sicherheitsarchitektur.

Kernaussagen

  • Verfassungsgrundlage: Neue Norm für bundeseinheitliche polizeiliche Datenabfrage wird geschaffen
  • Gesetzesanpassung: Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme wird modernisiert
  • Vernehmlassungsfrist: Stellungnahmen bis 26. Mai 2026 möglich
  • Ziel: Verbesserung des föderalen Informationsaustauschs zwischen Polizeibehörden

Kritische Fragen

  1. Datenschutz & Validierung: Welche Schutzmechanismen sollen verhindern, dass die vereinheitlichte Datenabfrage zu unverhältnismässiger Massenabfrage oder Missbrauch führt? Wie werden Datenschutzstandards zwischen Kantonen harmonisiert?

  2. Interessenskonflikte & Transparenz: Wer definiert die Abfragekriteria und Zugriffsberechtigung? Gibt es unabhängige Kontrollen oder Audit-Mechanismen für die Datenabfrage?

  3. Kausalität & Alternativen: Basiert die Annahme, dass Vereinheitlichung den Informationsaustausch verbessert, auf empirischen Studien oder Pilotprojekten? Wurden dezentrale Alternativen evaluiert?

  4. Umsetzbarkeit & Risiken: Welche technischen und organisatorischen Hürden bestehen bei der Umsetzung? Wie werden unterschiedliche IT-Systeme der Kantone integriert? Welche Kosten entstehen?

  5. Rechtssicherheit: Wie wird die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz gewährleistet? Sind Beschwerdeverfahren vorgesehen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes – News Service Bund, 18. Februar 2026

Verifizierungsstatus: ✓ 18. Februar 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 18. Februar 2026