Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek eröffnet. Die Revision implementiert das «Dépôt légal numérique» (DLN), ein Pflichtexemplarrecht für digitale Publikationen, das das Parlament im Juni 2025 beschlossen hatte. Die Nationalbibliothek erhält damit das Recht, elektronische Publikationen mit Schweizer Bezug von Verlagen einzufordern und zu archivieren. Die Vernehmlassung läuft bis 12. Oktober 2026.
Personen
- Bundesrat (kollektives Organ; Entscheidungsträger)
Themen
- Digitales Kulturerbe
- Nationalbibliothek
- Rechtliche Regulierung
- Archivierung
Clarus Lead
Die Schweiz schliesst eine Regelungslücke auf Bundesebene: Während das Pflichtexemplarrecht international längst auf digitale Inhalte ausgeweitet wurde, fehlte eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Schweiz bislang. Das DLN-Modell balanciert zwei zentrale Interessen – die Sicherung des kulturellen Erbes und den Schutz kommerzieller Rechte von Verlagen und Kulturschaffenden durch Zugriffsbeschränkungen und pauschale Entschädigungen.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Verordnungsrevision konkretisiert den Sammelauftrag der Nationalbibliothek und der Nationalphonothek für digital verfügbare Inhalte. Das DLN ermöglicht es der Institution, online verfügbare elektronische Publikationen mit Bezug zur Schweiz (sogenannte «Helvetica») systematisch zu erfassen und langfristig zu sichern – eine Notwendigkeit, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung des Publikationswesens ergibt.
Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen die archivierten Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dabei kommen strenge Schutzmassnahmen und gezielte Zugriffsbeschränkungen zum Einsatz, um die kommerziellen Interessen der Rechteinhaberinnen und -inhaber zu wahren. Regelmässige Sicherheitsüberprüfungen sollen ein hohes Niveau der Informationssicherheit gewährleisten. Neu werden zudem eine jährliche pauschale Entschädigung an Kulturschaffende sowie die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in der Verordnung präzisiert.
Kernaussagen
- Schweiz führt Pflichtexemplarrecht für digitale Publikationen ein – eine international verbreitete Praxis
- Nationalbibliothek erhält Zugriff auf elektronische Werke mit Schweizer Bezug zur Langzeitsicherung
- Rechteschutz für Verlage und Kulturschaffende durch Zugriffsbeschränkungen und pauschale Entschädigungen
Kritische Fragen
Quellenvalidität: Welche internationalen Modelle des DLN dienten als Referenz für die Schweizer Ausgestaltung, und wie wurde deren Effektivität bei der Kulturerbe-Sicherung evaluiert?
Interessenkonflikte: Wie wurde die Balance zwischen Bibliotheks-Sammelauftrag und Verlagsinteressen in der Verordnung konkret gewichtet – welche Stakeholder waren in der Konzeptentwicklung beteiligt?
Umsetzbarkeit: Welche technischen und organisatorischen Kapazitäten benötigt die Nationalbibliothek zur Implementierung des DLN, und sind diese Ressourcen budgetiert?
Schutzwirksamkeit: Wie effektiv sind die geplanten Zugriffsbeschränkungen gegen unbefugte Weitergabe digitaler Inhalte, und welche Sanktionen sind bei Verstössen vorgesehen?
Entschädigungssystem: Nach welchen Kriterien wird die «jährliche pauschale Entschädigung» für Kulturschaffende berechnet, und wie wird deren Angemessenheit überprüft?
Datenschutz: Welche spezifischen Personendaten werden bei der Archivierung erfasst, und wie lange werden diese gespeichert?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/UYuWLyBe3ovA9R-KDFKQA
Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026