Kurzfassung
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlichte seinen Tätigkeitsbericht 2025/26 und kritisiert Führungskulturen in der Bundesverwaltung, die systemische Datenschutzrisiken bei digitalen Grossprojekten übergehen. Im Berichtsjahr gingen über 2000 Meldungen möglicher Datenschutzverletzungen ein; der EDÖB intervenierte 156-mal und führte 9 Untersuchungen durch. Ein Meilenstein war das erste rechtskräftige Urteil vom 6. Oktober 2025, das die Verfügungspraxis des EDÖB bestätigte. Parallel warnt die Behörde vor einer Erosion des Öffentlichkeitsprinzips: Die Anzahl der Geltungslücken ist auf 13 angestiegen, weitere 11 sind geplant.
Personen
- EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte) (Schweizer Behörde für Datenschutz und Transparenz)
Themen
- Datenschutz und Datensicherheit
- Digitale Grossprojekte der Bundesverwaltung
- Öffentlichkeitsprinzip und Transparenz
- Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung
Clarus Lead
Die Kritik des EDÖB zielt auf eine strukturelle Schwachstelle: Während die Bundesverwaltung Informationssicherheitsrisiken (Datenlecks, unautorisierte Zugriffe) adressiert, ignoriert sie das grössere systemische Problem – das Überwachungs- und Fremdbestimmungspotenzial, das aus der Verarbeitung immer grösserer, komplexer verknüpfter Bürgerdatensätze entsteht. Dies gefährdet die Legitimität digitaler Transformation. Gleichzeitig schwächt eine wachsende Zahl von Ausnahmeregelungen das Öffentlichkeitsprinzip, das nach 20 Jahren als etabliert galt – ein Paradigmenwechsel, der nun wieder rückgängig gemacht wird.
Detaillierte Zusammenfassung
Der EDÖB dokumentiert in seinem Bericht eine duale Problematik: Auf der einen Seite zeigen die 156 Interventionen und die Bestätigung seiner Verfügungspraxis durch das Bundesverwaltungsgericht (Oktober 2025) eine funktionierende Kontrollmechanik bei konkreten Datenschutzverletzungen. Auf der anderen Seite offenbaren sich Lücken in der Governance: Bundesstellen unterscheiden sich erheblich in ihrer Bereitschaft, systemische Risiken transparent auszuweisen – abhängig von ihrer Führungskultur.
Bei der Begleitung von 306 Ämterkonsultationen überwachte der EDÖB zentrale Digitalisierungsprojekte wie den elektronischen Rechtsverkehr in Justiz und Sozialversicherungen, die Polizei-Abfrageplattform, die elektronische Briefpost, AGOV und die E-ID. Das Problem: Während Informationssicherheit (technische Kontrollen) routinemässig behandelt wird, bleibt das gesellschaftliche Risiko der Massenüberwachung durch Datenfusion unterbelichtet.
Beim Öffentlichkeitsprinzip zeigt sich ein besorgniserregender Trend. Zwar haben sich Zugangsgesuche in zehn Jahren mehr als verdreifacht und die Verweigerungsquote stabilisierte sich auf etwa 10 Prozent – ein Erfolg des 2004 eingeführten Paradigmenwechsels. Doch nutzen Amtsleitungen zunehmend Gesetzesreformen, um ihre Dokumente vom Zugangsrecht auszunehmen. Die 13 bestehenden Geltungslücken und 11 geplanten zusätzlichen Ausnahmen deuten auf eine schleichende Renormalisierung von Intransparenz hin.
Kernaussagen
- Systemische Risiken werden übersehen: Bundesstellen fokussieren auf technische Sicherheit, ignorieren aber das Überwachungs- und Fremdbestimmungspotenzial grösserer Datenfusionen.
- Führungskultur ist entscheidend: Die Bereitschaft, Risiken transparent zu kommunizieren, variiert stark je nach Behördenleitung.
- Öffentlichkeitsprinzip erodiert: Nach 20 Jahren erfolgreicher Etablierung nutzen Ämter Gesetzesprojekte, um Transparenzpflichten auszuhebeln.
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Wie definiert der EDÖB konkret «systemisches Überwachungs- und Fremdbestimmungspotenzial» messbar, und welche Indikatoren nutzt er zur Bewertung bei den 306 Ämterkonsultationen?
Interessenkonflikte: Welche Anreize führen dazu, dass Amtsleitungen gezielt Geltungslücken in Gesetzesreformen einbauen – Ressourcenschonung, politische Kontrolle oder Schutz sensibler Prozesse?
Kausalität/Alternativen: Lässt sich die steigende Zahl von Geltungslücken (13 bestehend, 11 geplant) auf spezifische Bundesämter oder Politikbereiche zurückführen, oder ist dies ein flächendeckendes Phänomen?
Umsetzbarkeit/Risiken: Wie kann der EDÖB ohne Strafgewalt (ausser in Einzelfällen wie der Strafanzeige gegen ein privates Unternehmen) Führungskulturen in der Bundesverwaltung tatsächlich verändern?
Quellenvalidität: Basiert die Kritik an «Führungskulturen» auf systematischen Interviews oder auf Beobachtungen aus einzelnen Projektbegleitungen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: 33. Tätigkeitsbericht 2025/2026 des EDÖB – Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Bern, 30.06.2026
Verifizierungsstatus: ✓ 30.06.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 30.06.2026