Kurzfassung

Bund und Kantone zogen am 27. April 2026 in Bern Bilanz ihrer Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt. Die seit 2021 bestehende Strategie habe sich bewährt und wichtige Fortschritte gebracht. Zentrale Neuerungen sind die Opferhilfenummer 142 (ab 1. Mai 2026), einheitliche Qualitätsstandards für Bedrohungsmanagement und elektronische Überwachung zum Opferschutz. Der Bundesrat plant bis Anfang 2027 eine Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Zivil- und Zivilverfahrensrechts sowie eine Revision des Waffenrechts.

Personen

  • Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) (Bundesebene)
  • Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) (Bundesebene)

Themen

  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Opferschutz
  • Prävention und nationale Strategie
  • Zivilrechtliche Massnahmen

Clarus Lead

Die Schweiz intensiviert ihre Gewaltbekämpfung in einem kritischen Moment: Trotz fünfjähriger Roadmap-Umsetzung nehmen Femizide und häusliche Gewalt zu, was schnellere legislative Massnahmen erzwingt. Die geplante Gesetzesvorlage des EJPD markiert einen Paradigmenwechsel – erstmals sollen familienrechtliche Verfahren systematisch Gewaltrisiken berücksichtigen und Opferschutz im Zivilrecht dem Strafrecht angeglichen werden. Dies signalisiert, dass Prävention und Koordination allein nicht ausreichen; verbindliche rechtliche Standards sind notwendig geworden.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Roadmap vom 30. April 2021 entstand aus einem strategischen Dialog zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft und definierte zehn Handlungsfelder. 2023 wurde der Fokus um sexuelle Gewalt erweitert. Der aktuelle Bericht dokumentiert konkrete Erfolge: Die Opferhilfenummer 142 bietet ab Mai 2026 eine zentrale Anlaufstelle für schnellen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Kantone haben einheitliche Qualitätsstandards für Bedrohungsmanagement etabliert, ein Instrument zur frühzeitigen Risikoevaluierung. Electronic Monitoring in kantonalen Pilotprojekten hat sich als wirksam für Opferschutz erwiesen und soll national koordiniert ausgebaut werden.

Das geplante Opferhilfegesetz-Paket sieht kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation vor – eine Massnahme, die Anzeigenquoten erhöhen und Strafverfolgung wahrscheinlicher machen soll. Zudem sollen Kantone Notunterkünfte ausbauen. Die Gesetzesvorlage des EJPD (Anfang 2027) zielt auf zwei Ebenen: Im Familienrecht müssen Behörden Gewaltrisiken bei Obhuts- und Sorgerechtsverfahren systematisch prüfen. Im Zivilverfahrensrecht sollen Opferschutzstandards (z. B. Vermeidung von Konfrontationen) denen des Strafverfahrens entsprechen. Eine parallel geplante Waffenrechtsrevision soll Zugang für Gewalttäter beschränken. Die Präventionskampagne «Gleichstellung verhindert Gewalt» (seit November 2025) wird ab Juni 2026 auf die Nummer 142 fokussieren. Eine neue nationale Strategie zur Bekämpfung häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt soll Frühjahr 2027 vorliegen.

Kernaussagen

  • Fünfjährige Roadmap zeigt Fortschritte, reicht aber nicht aus; legislative Massnahmen werden notwendig
  • Neue Opferhilfenummer 142 und einheitliche Bedrohungsmanagement-Standards starten 2026
  • Familienrechtliche Verfahren sollen erstmals systematisch Gewaltrisiken berücksichtigen (geplant 2027)
  • Elektronische Überwachung und kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation verbessern Opferschutz
  • Nationale Strategie zur geschlechtsbezogenen Gewalt in Vorbereitung (Frühling 2027)

Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Welche messbaren Indikatoren zeigen, dass die Roadmap-Massnahmen tatsächlich häusliche Gewalt reduzieren, nicht nur Meldequoten erhöhen?

  2. Interessenskonflikte: Inwiefern könnten kantonale Unterschiede bei der Umsetzung (z. B. Electronic Monitoring) zu Ungleichbehandlung von Opfern führen, wenn die nationale Koordination erst geplant ist?

  3. Kausalität: Wird die Zunahme von Femiziden trotz Roadmap-Massnahmen auf Implementierungslücken oder auf strukturelle Faktoren (z. B. Ressourcenmangel in Behörden) zurückgeführt?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird sichergestellt, dass Familienrichter die neuen Gewaltrisiko-Prüfpflichten (geplant 2027) konsequent anwenden, ohne dass Verfahren erheblich verzögert werden?

  5. Nebenwirkungen: Könnte die verstärkte elektronische Überwachung und rechtsmedizinische Dokumentation Opfer zusätzlich belasten oder ihre Privatsphäre gefährden?

  6. Ressourcen: Sind die Kantone finanziell und personell ausgestattet, um die neuen Standards (Bedrohungsmanagement, Notunterkünfte) flächendeckend umzusetzen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Medienmitteilung Bundesrat: «Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt – Bilanz und Ausblick» – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/XDvUS9nzTwjXhy6QcryD_

Verifizierungsstatus: ✓ 27.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27.04.2026