Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 12. Juni 2026 das Inkrafttreten zweier Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die eidgenössischen Räte hatten beiden Gesetzen am 26. September 2025 zugestimmt. Die Regelungen schaffen ein Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte und führen neue Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten ein.

Personen

  • Bundesrat (Kollegialorgan; Entscheidungsträger)

Themen

  • Geldwäschereibekämpfung
  • Transparenzregister
  • Terrorismusfinanzierung
  • Finanzielle Compliance

Clarus Lead

Die Schweiz schliesst damit Lücken in ihrem Compliance-Dispositiv, die bei der internationalen FATF-Länderprüfung 2027–2028 bewertet werden. Der bewusst gewählte Implementierungszeitraum (Oktober 2026) gibt betroffenen Wirtschaftsakteuren vier Monate Vorlauf und startet die Übergangsfristen für Registrierungen. Dies signalisiert, dass die Schweiz ihre Reputation als Finanzplatz durch proaktive Regulierung verteidigt – eine Reaktion auf internationalen Druck und Reputationsrisiken im Kontext von Sanktionen und Geldflusskontrollen.

Detaillierte Zusammenfassung

Das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Transparenzgesetz adressieren konkrete Schwachstellen im schweizerischen Kontrollsystem. Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich berechtigten Personen hinter Rechtseinheiten – eine zentrale Anforderung internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Parallel werden neue Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Beratungstätigkeiten eingeführt, um Schlupflöcher in der Finanzberatung zu schliessen.

Die Umsetzung folgt einem gestaffelten Ansatz: Während die meisten Bestimmungen am 1. Oktober 2026 wirksam werden, erhalten Kantone eine Übergangsfrist für die Anpassung ihrer Gesetze zu Amtsnotariaten. Der Bundesrat hat bei der Verordnungsgestaltung auf Vernehmlassungsfeedback reagiert – insbesondere wurden Grenzwerte für berufsmässige Beratung definiert und die kantonalen Handelsregister entlastet, um Implementierungskosten zu senken. Diese pragmatische Kalibrierung soll Compliance-Lasten für Wirtschaft und Behörden proportional halten.

Kernaussagen

  • Doppeltes Gesetzespaket: Revision des Geldwäschereigesetzes + Neuregelung der Transparenz von Rechtseinheiten
  • Transparenzregister: Zentrales Instrument zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen ab Oktober 2026
  • FATF-Alignment: Massnahmen dienen der Vorbereitung auf internationale Länderprüfung 2027–2028
  • Gestaffelte Umsetzung: Vier Monate Vorlauf; Kantone erhalten längere Frist für Notariatsgesetze

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie wird die Korrektheit und Aktualität der Einträge im Transparenzregister gewährleistet? Welche Sanktionen greifen bei Falschdeklarationen?

  2. Kostenverteilung: Welche konkreten Kosteneinsparungen für Kantone ergeben sich aus der Grenzwertdefinition, und wie werden diese gemessen?

  3. Übergangsfristen: Sind vier Monate Vorlauf ausreichend für mittlere und kleine Unternehmen, ihre Strukturen anzupassen, oder drohen Compliance-Verzögerungen?

  4. Wirksamkeit: Auf welchen Daten basiert die Annahme, dass das neue Register Geldwäscherei tatsächlich reduziert – oder handelt es sich um Transparenz ohne nachweisbare Abschreckungswirkung?

  5. Interessenskonflikte: Inwiefern haben Finanzverbände und Beratungsindustrie die Schwellenwerte bei der Verordnungsfassung beeinflusst, um Compliance-Lasten zu minimieren?

  6. Kantonsföderalism: Wie wird verhindert, dass unterschiedliche kantonale Umsetzungen der Notariatsbestimmungen zu Lücken im Register führen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat beschliesst Inkrafttreten von Geldwäschereigesetz und Transparenzgesetz – news.admin.ch, 12.06.2026

Ergänzende Ressourcen:

Verifizierungsstatus: ✓ 12.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 12.06.2026