Kurzfassung
Die Schweiz nimmt vom 11. bis 13. Februar 2026 zum dritten Mal an der Weltkonferenz zur Beseitigung von Kinderarbeit in Marrakesch teil. Der Bundesrat hat am 14. Januar 2026 die Delegationsmitglieder ernannt. Die unter der Schirmherrschaft der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) organisierte Konferenz bringt Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie die Zivilgesellschaft zusammen. Die Schweiz nutzt die Gelegenheit, ihre Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht bezüglich Kinderarbeit vorzustellen und konkrete Massnahmen gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu vereinbaren.
Personen
- Bundesrat (Schweiz)
Themen
- Kinderarbeit
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
- Sorgfaltspflicht
- Zwangsarbeit und Menschenhandel
- Nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030)
Detaillierte Zusammenfassung
Die marokkanische Regierung lädt alle Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur sechsten Weltkonferenz zur Beseitigung von Kinderarbeit ein. Die Konferenz findet vom 11. bis 13. Februar 2026 in Marrakesch statt und wird unter der Schirmherrschaft der IAO organisiert.
Für die Schweiz ist dies bereits die dritte Teilnahme an dieser bedeutenden internationalen Konferenz. Der Schweizer Bundesrat hat am 14. Januar 2026 die Mitglieder der Delegationsteam ernannt, die das Land vertreten werden.
Die Konferenz vereint Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, Erfahrungen auszutauschen, innovative Lösungen zu entwickeln und sich auf konkrete, verbindliche Massnahmen zur weltweiten Beseitigung von Kinderarbeit zu einigen.
Die Schweiz nutzt diese Plattform strategisch, um ihre nationale Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf Kinderarbeit anderen Ländern vorzustellen und als Best-Practice-Beispiel zu positionieren. Das schweizerische Engagement konzentriert sich auf drei eng miteinander verknüpfte Problemfelder: Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Diese Schwerpunkte sind integral mit der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verbunden.
Kernaussagen
- Die Schweiz nimmt zum dritten Mal an der Weltkonferenz zur Beseitigung von Kinderarbeit teil (11.–13. Februar 2026 in Marrakesch)
- Der Bundesrat hat die Delegationsmitglieder am 14. Januar 2026 ernannt
- Schwerpunkte: Bekämpfung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel
- Die Schweiz präsentiert ihre Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht als Lösungsansatz
- Konferenz vereint Regierungen, Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverbände und Zivilgesellschaft
Stakeholder & Betroffene
| Gruppe | Rolle |
|---|---|
| Schweizer Bundesrat | Entsendet Delegation, setzt politische Prioritäten |
| Internationale Arbeitsorganisation (IAO) | Organisiert und koordiniert die Konferenz |
| Marokkanische Regierung | Gastgeberland und Konferenzinitiator |
| Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände | Bringen Perspektiven aus Wirtschaft und Arbeitnehmerseite ein |
| Zivilgesellschaft | Vertritt Betroffene und NGOs |
| Betroffene Kinder weltweit | Profitieren von vereinbarten Massnahmen gegen Kinderarbeit |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Schweiz positioniert sich als Vorreiter bei Sorgfaltspflicht | Unterschiedliche nationale Standards erschweren Umsetzung |
| Erfahrungsaustausch führt zu innovativen Lösungsansätzen | Mangelnde Durchsetzungsmechanismen bei Vereinbarungen |
| Stärkere globale Koordination gegen Kinderarbeit | Wirtschaftliche Widerstände durch betroffene Industrien |
| Verknüpfung mit Agenda 2030 erhöht Verbindlichkeit | Unterschiedliche Prioritäten zwischen Industrie- und Entwicklungsländern |
Handlungsrelevanz
Für Schweizer Entscheidungsträger:
- Vorbereitung der Delegation auf konkrete Verhandlungspositionen
- Abstimmung mit Wirtschaftsverbänden zur Umsetzbarkeit von Sorgfaltspflichten
- Monitoring von Konferenzbeschlüssen und deren Implementierung
Für internationale Stakeholder:
- Beobachtung der schweizerischen Positionen als Benchmark für Sorgfaltspflicht-Standards
- Evaluation der Konferenzbeschlüsse auf praktische Anwendbarkeit
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Daten überprüft
- [x] Publikationsdatum und Quelle verifiziert: 14.01.2026
- [x] Keine unbestätigten Daten identifiziert
- [x] Keine erkennbaren Bias oder politischen Einseitigkeiten
Ergänzende Recherche
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO): Offizielle Informationen zu bisherigen Weltkonferenzen und deren Ergebnisse
- Schweizer Sorgfaltspflichtgesetz: Detaillierte Regelungen und Implementierungserfahrungen
- Agenda 2030: Ziel 8.7 zur Beseitigung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung des Schweizer Bundesrats – „Schweiz nimmt an sechster Weltkonferenz zur Beseitigung von Kinderarbeit teil" (14. Januar 2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/3XwO8a-zw8w5-o3alTeG2
Ergänzende Quellen:
- Internationale Arbeitsorganisation (IAO) – Weltkonferenzen zur Beseitigung von Kinderarbeit
- Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – Sorgfaltspflicht und Menschenrechte
- Vereinte Nationen – Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Ziel 8.7)
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 14. Januar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 14. Januar 2026