Kurzfassung
Die Schweizer Bundeskanzlei hat am 26. März 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen bei Volksinitiativen und fakultativen Referenden lanciert. Der Kodex verpflichtet Teilnehmende zur Einhaltung von Standards wie Rückverfolgbarkeit kommerziell gesammelter Listen und zur Verhinderung unlauterer Praktiken. Die Massnahme basiert auf freiwilliger Selbstregulierung ohne rechtliche Bindung. Seit Herbst 2024 zeigen verstärkte Kontrollen und Sensibilisierungsmassnahmen Wirkung: Die Verdachtsfälle gefälschter Unterschriften sind markant gesunken.
Personen
- Bundeskanzlei (Schweizer Bundesbehörde; Initiatorin und Umsetzerin)
Themen
- Direkte Demokratie
- Unterschriftenfälschungen
- Selbstregulierung
- Volksinitiativen und Referenden
Clarus Lead
Der Verhaltenskodex markiert einen strategischen Mittelweg in der Schweizer Demokratiepolitik: Er verzichtet auf gesetzliche Verschärfungen, die eine Verfassungsänderung erfordert hätten, setzt aber auf Eigenverantwortung statt Laissez-faire. Die bisherige Erfolgsbilanz – deutlicher Rückgang von Verdachtsfällen seit Herbst 2024 – legitimiert diesen Ansatz und signalisiert, dass institutionelle Integrität auch ohne Zwangsmassnahmen gesichert werden kann. Ob der Kodex dauerhaft wirksam bleibt, hängt von der Adoption durch Initiativkomitees, Parteien und Sammelorganisationen ab.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Bundeskanzlei hatte bereits 2022 erste Strafanzeigen gegen mutmasslich gefälschte Unterschriften eingereicht. Nachdem die Verdachtsfälle Anfang 2024 anstiegen, intensivierte sie ab Herbst 2024 ihre Massnahmen systematisch: Ausweitung der verstärkten Kontrollen, Einführung eines Meldungsmonitorings für Gemeinden und Kantone, wissenschaftlicher Austausch sowie Sensibilisierungskampagnen für Komitees und Behörden. Parallel reichte die Bundeskanzlei vier weitere Strafanzeigen ein.
Der neue Kodex ergänzt diese Kontrollmassnahmen durch freiwillige Standards. Teilnehmende erklären durch den Beitritt, dass sie gute Praktiken einhalten – etwa die Rückverfolgbarkeit kommerziell gesammelter Listen, um Sammler oder Sammlerin im Verdachtsfall zu identifizieren. Der bewusst niederschwellig gestaltete Zugang zum Unterschriftensammeln bleibt erhalten; der Kodex ist nicht rechtlich bindend. Diese Ausgestaltung reflektiert das Ergebnis der öffentlichen Konsultation: Es existiert eine ausreichende Anzahl von Akteuren, die freiwillige Selbstregulierung unterstützen.
Kernaussagen
- Der Verhaltenskodex setzt auf freiwillige Selbstregulierung statt gesetzliche Zwangsmassnahmen und bewahrt damit den niederschwelligen Zugang zur direktdemokratischen Partizipation.
- Seit Herbst 2024 zeigen die verstärkten Kontrollen und Sensibilisierungsmassnahmen messbare Erfolge: Verdachtsfälle gefälschter Unterschriften sind deutlich zurückgegangen.
- Die Rückverfolgbarkeit kommerziell gesammelter Unterschriftenlisten ist ein zentrales Kontrollmerkmal zur Aufdeckung unlauterer Praktiken.
Kritische Fragen
Evidenz: Auf welche konkreten Daten stützt sich die Aussage eines „markanten" Rückgangs von Verdachtsfällen seit Herbst 2024 – welche Fallzahlen vorher und nachher?
Quellenvalidität: Wurden die vier eingereichten Strafanzeigen bereits gerichtlich verhandelt oder bleiben sie in Vorermittlung? Wie aussagekräftig ist eine vorläufige Bilanz ohne abgeschlossene Verfahren?
Interessenskonflikte: Welche Akteure haben sich bislang dem Kodex angeschlossen – insbesondere kommerzielle Sammelorganisationen, die das höchste Fälschungsrisiko tragen?
Kausalität: Lässt sich der Rückgang von Verdachtsfällen eindeutig den Herbst-2024-Massnahmen zuordnen, oder spielen andere Faktoren (sinkende Initiativzahl, erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit) eine Rolle?
Umsetzbarkeit: Wie wird die Einhaltung des freiwilligen Kodex überwacht und sanktioniert, wenn keine rechtliche Bindung besteht?
Nebenwirkungen: Könnte die Fokussierung auf Fälschungen von anderen Integritätsproblemen (Druck auf Unterzeichner, Datenhandel) ablenken?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Integrität von Unterschriftensammlungen: Lancierung des Verhaltenskodex – Bundeskanzlei, 26.03.2026
Ergänzende Ressourcen:
- Verhaltenskodex «Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und fakultative Referenden» – Bundeskanzlei
Verifizierungsstatus: ✓ 26.03.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 26.03.2026