Kurzfassung
Das Eidgenössische Departement des Innern eröffnet am 19. Juni 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV). Hintergrund ist der Parlamentsbeschluss vom 20. Juni 2025 zur Einführung eines Dépôt légal numérique (DLN) – eines digitalen Pflichtexemplarrechts. Die Schweiz hatte bisher auf Bundesebene kein solches Ablieferungssystem, während einzelne Kantone bereits entsprechende Regelungen kannten. Die neue Verordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zur Sicherung digitaler Schweizer Verlagspublikationen durch die Nationalbibliothek. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 12. Oktober 2026.
Personen
- Eidgenössisches Departement des Innern (Behörde)
Themen
- Digitales Kulturerbe
- Nationalbibliothek
- Bundesgesetzgebung
- Informationsarchivierung
Clarus Lead
Die Einführung eines digitalen Pflichtexemplarrechts markiert einen kulturpolitischen Wendepunkt für die Schweiz. Während analoge Verlagspublikationen weiterhin über freiwillige Vereinbarungen zwischen Nationalbibliothek und Verlagsverbänden erfasst werden, schafft das DLN erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage für die digitale Langzeitarchivierung. Für Verlage, Plattformbetreiber und Kulturinstitutionen entstehen neue Compliance-Anforderungen, die in der Vernehmlassungsphase kritisch zu bewerten sind. Die Regelung soll gewährleisten, dass die Nationalbibliothek ihren gesetzlichen Sammlungsauftrag auch im digitalen Zeitalter erfüllen kann.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Teilrevision des Nationalbibliotheksgesetzes (NBibG; SR 432.21) wurde am 20. Juni 2025 von der Bundesversammlung verabschiedet und bildet die materielle Grundlage für das neue Dépôt légal numérique. Das DLN verpflichtet Schweizer Verlage und digitale Publikationsplattformen zur Ablieferung ihrer Werke an die Nationalbibliothek – ein Instrument, das international in Ländern wie Frankreich, Deutschland und den Niederlanden etabliert ist und der Bewahrung des digitalen Kulturerbes dient.
Die nun vorliegende Verordnungsanpassung konkretisiert die technischen, organisatorischen und rechtlichen Modalitäten dieser Ablieferungspflicht. Sie regelt insbesondere Definitionen von «digitalen Publikationen», Ablieferungsfristen, Formate und Metadaten-Standards. Ausdrücklich nicht Gegenstand des DLN ist die Ablieferung gedruckter Verlagspublikationen – diese bleibt über die bestehende freiwillige Vereinbarung zwischen der Nationalbibliothek und den Verlagsverbänden geregelt. Das Departement des Innern charakterisiert die Verordnungsänderung als «Anpassung von grosser kultureller Tragweite», was die Öffnung für öffentliche Stellungnahmen rechtfertigt.
Kernaussagen
- Die Schweiz führt erstmals auf Bundesebene ein digitales Pflichtexemplarrecht (Dépôt légal numérique) ein
- Die Nationalbibliothek erhält eine verbindliche Rechtsgrundlage zur Sicherung digitaler Schweizer Publikationen
- Gedruckte Publikationen bleiben von der Pflicht ausgenommen und werden weiterhin freiwillig abgeliefert
- Die Vernehmlassung läuft bis 12. Oktober 2026 und eröffnet Raum für Stellungnahmen von Verlagen, Plattformen und Interessenverbänden
Kritische Fragen
Quellenvalidität: Welche Definition von «digitaler Publikation» wird in der Verordnung zugrunde gelegt – sind Blogs, Social-Media-Inhalte und selbstverlegte E-Books eingeschlossen oder nur Werke etablierter Verlage?
Interessenkonflikte: Wie werden Datenschutz- und Urheberrechtsinteressen von Verlagen gegen das öffentliche Archivierungsinteresse abgewogen, und wer trägt die Kosten der Ablieferungsinfrastruktur?
Kausalität: Warum wurde das DLN erst 2025 eingeführt, während Kantone bereits früher solche Systeme implementierten – welche Hürden bestanden auf Bundesebene?
Umsetzbarkeit: Wie wird die Einhaltung der Ablieferungspflicht überwacht und sanktioniert, insbesondere bei international tätigen Plattformen ohne Schweizer Sitz?
Nebenwirkungen: Könnte die Pflicht zur Ablieferung digitaler Werke Schweizer Verlage gegenüber ausländischen Konkurrenten benachteiligen oder zu Ausweichstrategien führen?
Langzeitspeicherung: Welche technischen Standards und Migrationsverfahren sind vorgesehen, um digitale Formate über Jahrzehnte lesbar zu halten?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Eidgenössisches Departement des Innern – Vernehmlassungseröffnung: Änderung der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek (Dépôt légal numérique) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/cLwyrEPt5QhDlRbGt1u7c
Verifizierungsstatus: ✓ 19. Juni 2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19. Juni 2026