Kurzfassung
Fust und Nettoshop rufen in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) den Mikamax Astronaut Star Projector (EAN 8719481358532) zurück. Das Laserprodukt überschreitet die zulässigen Grenzwerte der zugänglichen Strahlung erheblich und muss statt der beworbenen Laserklasse 1 der Klasse 3R oder 3B zugeordnet werden. Zusätzlich fehlen erforderliche Warnungsbeschriftungen und Sicherheitshinweise. Die Stromversorgung über USB-C verstösst gegen geltende Normen für Kindernachtlichter. Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Produkt nicht mehr verwenden und können es in Fust-Filialen gegen Rückerstattung zurückgeben.
Personen
- Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) (Schweizer Behörde für Elektrosicherheit)
Themen
- Produktsicherheit
- Laserstrahlung
- Konsumentenschutz
- Elektrosicherheit
Clarus Lead
Der Rückruf offenbart ein systematisches Sicherheitsversagen bei der Produktentwicklung und Zertifizierung: Ein als Kindernachtlicht beworbenes Produkt wurde mit einer unzulässigen Stromversorgung und einer um ein Vielfaches gefährlicheren Laserklasse als deklariert in den Handel gebracht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr von Elektroprodukten aus Drittländern und wirft Fragen zur Effektivität bestehender Zertifizierungsprozesse auf.
Detaillierte Zusammenfassung
Das Produkt weist mehrere kritische Mängel auf. Die zugängliche Laserstrahlung überschreitet die für Laserklasse 1 zulässigen Grenzwerte erheblich, was eine Neueinstufung in die deutlich gefährlichere Klasse 3R oder 3B erforderlich macht. Laserklasse 3R und 3B können zu Augenschäden bis hin zur Erblindung führen, insbesondere bei Kindern mit weniger ausgeprägten Schutzreflexen.
Parallel dazu verstösst die Stromversorgung gegen Sicherheitsnormen: Das Produkt ist als kinderanimierend klassifiziert und unterliegt damit speziellen Normen für Kindernachtlichter, die eine USB-Versorgung über Standard-PC- oder Handy-Netzgeräte verbieten. Der USB-C-Anschluss des Astronaut Star Projectors erzwingt jedoch genau diese unzulässige Verwendung. Hinzu kommt das Fehlen angemessener Warnbeschriftungen und Sicherheitshinweise auf dem Produkt und in der Bedienungsanleitung – ein Verstoss gegen grundlegende Kennzeichnungspflichten.
Kernaussagen
- Das Produkt überschreitet zulässige Laserstrahlungsgrenzwerte um ein Vielfaches und gehört in eine deutlich gefährlichere Laserklasse
- Die USB-C-Stromversorgung verstösst gegen Normen für Kindernachtlichter
- Erforderliche Sicherheitskennzeichnungen und Hinweise sind unzureichend oder fehlen vollständig
Kritische Fragen
Zertifizierung: Wie konnte das Produkt mit einer falschen Laserklassifizierung den Markt erreichen? Welche Zertifizierungsstelle hat dies genehmigt, und werden deren Prozesse überprüft?
Marktüberwachung: Wie lange war das Produkt bereits im Verkauf, bevor die Gefährdung erkannt wurde? Wie viele Einheiten wurden verkauft und sind möglicherweise noch in Haushalten mit Kindern?
Herstellerverantwortung: Trägt der Hersteller Mikamax volle Verantwortung für die Konstruktionsmängel, oder liegt auch eine Mitverantwortung bei den Importeuren Fust und Nettoshop vor?
Langzeitfolgen: Welche Gesundheitsrisiken entstehen durch wiederholte Exposition gegenüber der tatsächlichen Laserstrahlung? Sollten Käufer ärztliche Kontrollen durchführen lassen?
Regulatorische Lücken: Offenbaren diese Mängel Schwachstellen in der Schweizer Marktüberwachung für Elektronikprodukte aus Asien?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) – Produktrückruf Mikamax Astronaut Star Projector – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/9DVNQ04CHFte8gpJTwhal
Verifizierungsstatus: ✓ 17.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 17.04.2026