Kurzfassung

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnet am 13. Mai 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211). Die Revision setzt die Motion Pfister Gerhard (22.4544) um und verpflichtet Fahrzeugleasinganbieter zur Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen durch konzernverbundene Gesellschaften oder Vertriebspartner. Die Transparenzpflicht erstreckt sich auf Angebote und Werbung. Vernehmlassungsfrist: 3. September 2026.

Personen

  • Gerhard Pfister (Motionär)

Themen

  • Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
  • Fahrzeugleasing
  • Kostentransparenz
  • Konsumentenschutz

Clarus Lead

Die Vernehmlassung adressiert ein strukturelles Transparenzdefizit im Leasingmarkt: versteckte Subventionen durch Hersteller und Finanzierungsgesellschaften senken faktische Preise, ohne dass Konsumenten die Kostenkette durchschauen. Die Regulierungsinitiative zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und Vergleichbarkeit herzustellen – ein Signal für stärkere Marktaufsicht im Automobilsektor.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Änderung der PBV ergänzt die bestehende Verordnung um eine Offenlegungspflicht für Finanzierungsbeiträge, die sich preismindernd auf Leasingkonditionen auswirken. Erfasst sind Zuschüsse durch Konzerngesellschaften oder autorisierte Vertriebspartner – typischerweise Herstellerfinanzierungsgesellschaften, die Leasingangebote durch Rückvergütungen oder Zinsrabatte vergünstigen. Die Regelung gilt für schriftliche Angebote sowie Werbematerialien und erzwingt damit eine vollständige Kostendarstellung.

Die Umsetzung folgt dem Anliegen der Motion Pfister, die 2022 eingereicht wurde und auf fehlende Kostentransparenz als Marktversagen hingewiesen hatte. Durch die Bezifferungspflicht sollen Verbraucher und Wettbewerber die wahren Kosten von Leasingprodukten erkennen und bewerten können.

Kernaussagen

  • Fahrzeugleasinganbieter müssen Finanzierungsbeiträge von Konzerngesellschaften und Vertriebspartnern offenlegen
  • Transparenzpflicht gilt für Angebote und Werbung gleichermassen
  • Vernehmlassungsfrist endet am 3. September 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche Datengrundlage belegt das Ausmass versteckter Subventionierungen im Schweizer Leasingmarkt, und wie wurde der Regulierungsbedarf quantifiziert?

  2. Abgrenzung: Wie werden „Finanzierungsbeiträge" präzise definiert – erfasst die Regelung auch Herstellerrabatte bei Grossmengen oder nur direkte Leasingsubventionen?

  3. Durchsetzung: Welche Kontrollmechanismen und Sanktionen sind vorgesehen, um Compliance zu überwachen, und wer trägt die Aufsichtsverantwortung?

  4. Wettbewerbseffekt: Können kleinere Leasinganbieter ohne Konzernfinanzierung durch die Transparenzpflicht wettbewerblich benachteiligt werden, wenn Grosskonzerne ihre Subventionen offenlegen müssen?

  5. Internationale Harmonisierung: Stimmt die Schweizer Regelung mit EU-Transparenzvorgaben überein, oder entstehen Compliance-Mehrkosten für grenzüberschreitend tätige Anbieter?

  6. Implementierungsaufwand: Welche IT- und Dokumentationssysteme müssen Leasinganbieter aufbauen, um die Bezifferungspflicht zu erfüllen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) – Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 13. Mai 2026

Rechtsgrundlage: Motion Pfister Gerhard 22.4544 – Versteckte Quersubventionierung beim Automobilleasing

Verifizierungsstatus: ✓ 13. Mai 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13. Mai 2026