Kurzfassung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist seit fünf Jahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und steht unter erheblichem Druck zwischen konkurrierenden Anforderungen: Landwirtschaft benötigt wirksame Mittel, während Umweltverbände und Konsumentinnen Gewässerschutz fordern. Mit einem neuen vereinfachten Verfahren seit Dezember 2025 soll ein Zulassungsstau von über 500 Gesuchen abgebaut werden. Die Schweiz nutzt künftig europäische Beurteilungsberichte, behält aber nationale Kontrollgewalt und kann strengere Auflagen setzen.

Themen: Zulassungsverfahren, Zielkonflikt Landwirtschaft-Umwelt, Gewässerschutz, Notfallzulassungen, EU-Harmonisierung


Detaillierte Zusammenfassung

Der Zielkonflikt ohne Lösung

Michael Beer, Vizedirektor des BLV, beschreibt die zentrale Herausforderung seiner Behörde: Pflanzenschutzmittel sind notwendig für die Nahrungsmittelproduktion, dürfen aber Böden, Wasser, Tiere und Menschen nicht belasten. Dieser Konflikt kann nicht aufgelöst, sondern nur gemanagt werden. Beer betont, dass Chemikalien, die bewusst auf Felder ausgebracht werden, zwangsläufig irgendwann im Grund- und Trinkwasser nachweisbar sind – eine nicht zu vermeidende Konsequenz ihrer Anwendung.

Das bisherige Zulassungsverfahren

Bislang folgte das BLV einem aufwändigen, mehrstufigen Prozess, bei dem Antragsteller ein umfassendes Dossier einreichen mussten. Fünf Bundesämter prüften dann parallel: das BLV (menschliche Toxikologie), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Landwirtschaft, Agroscope und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (Arbeitnehmerschutz). Das Verfahren wird kontinuierlich anspruchsvoller, aber auch zeitaufwändiger.

Der massive Zulassungsstau

Über 500 offene Gesuche warten derzeit auf Bearbeitung. Dieser Stau entsteht durch mehrere Faktoren:

  • Neue, potenziell bessere und spezifischere Mittel kommen kontinuierlich auf den Markt
  • Die wissenschaftlichen Anforderungen werden komplexer
  • Die Ressourcen sind stagniert
  • Nicht nur die Schweiz, auch Deutschland und andere Länder kämpfen mit Verzögerungen

Die Folge: Schweizer Bauern haben nicht die gleichen Mittel zur Verfügung wie in Nachbarländern. Besonders problematisch sind Notfallzulassungen, die explosionsartig zugenommen haben: von 5 vor zehn Jahren auf fast 35 im Jahr 2024.

Das neue vereinfachte Verfahren (ab Dezember 2025)

Das BLV darf nun auf Beurteilungsberichte aus Nachbarländern aufbauen. Konkret:

  • Antragsteller liefern bereits existierende Beurteilungsberichte (z.B. aus Deutschland) mit
  • Das BLV prüft nicht alles erneut, sondern passt die Bewertung auf Schweizer Spezifitäten an: Gewässerschutz, Arbeitnehmerschutz, kleinräumige Landwirtschaft
  • Zieldauer für Entscheide: 12 Monate statt deutlich länger
  • Es ist keine automatische Übernahme – jede Zulassung bleibt eine nationale Entscheidung

Bleibt die Schweiz wirklich unabhängig?

Eine Kritik besagt, dass verschiedene EU-Länder unterschiedliche Standards haben (Polen, Deutschland, Italien, Frankreich). Beer betont: Die Schweiz übernimmt nicht einfach. Ein EU-weit abgestimmter Beurteilungsbericht (nicht von einem einzelnen Land) dient als Grundlage. Beispiel Dänemark: Das Land hat Auflagen, die Deutschland nicht hat, weil die Gewässerschutzgesetze unterschiedlich sind. Ähnlich wird die Schweiz vorgehen – unter Wahrung eigener Standards.

Die Chance der EU-Integration (geplante Verträge)

Wenn die Schweiz dem neuen EU-Abkommen zu Pflanzenschutzmitteln beiträte, könnte sie von Anfang an mitarbeiten, nicht erst am Schluss Berichte erhalten. Beer sieht klare Vorteile:

  • Direkter Einfluss auf EU-Beurteilungen
  • Schweizer Spezifitäten (z.B. starkregen im Wallis) könnten früher berücksichtigt werden
  • Zugang zu Wissen von ca. 2000 europäischen Experten
  • Schnellere Zulassungen ohne Qualitätsverlust

Aber: Auch in diesem Szenario hätte die Schweiz keine Mitbestimmung bei der EU-Zulassung von Wirkstoffen. Allerdings bleibt die nationale Zulassung konkreter Produkte in Schweizer Hand.

Das Chlorothalonil-Beispiel und Lernprozesse

Ein Beispiel zeigt, wie Zulassungsverfahren überwacht werden müssen: Chlorothalonil, ein Fungizid, wurde zugelassen. Später entdeckte man, dass Metaboliten (Abbauprodukte) in Gewässern problematisch waren. Ein pensionierter BLV-Experte kritisierte kürzlich öffentlich, dass Tierversuche zu klein dimensioniert seien – nur ein Rattenstamm zeigte Nierentumoren, ein anderer nicht. Beer akzeptiert diese Kritik: Die Verfahren müssen ständig verbessert werden.

Notfallzulassungen: Notwendig, aber problematisch

Notfallzulassungen ermöglichen schnelle Reaktion auf neue Schädlinge (z.B. Japankäfer) oder Krankheiten. Aber: Sie können auch riskantere Stoffe zulassen (z.B. Neonicotinoide für Zuckerrüben in Deutschland, in der Schweiz bereits verboten). Beer erklärt, dass diese Mittel räumlich und zeitlich begrenzt bleiben, das Risiko also gemanagt wird. Ohne sie könnten Bauern ihre Kulturen verlieren.

Die gesellschaftspolitische Debatte

Beer verschärft die Diskussion: Letztendlich ist es eine Gesellschaftsfrage, nicht nur eine regulatorische. Wenn Pflanzenschutzmittel bewusst eingesetzt werden, muss man Rückstände in Gewässern und Trinkwasser erwarten. Die zentrale Frage lautet: Akzeptieren wir Residuen oder wollen wir Trinkwasser zukünftig aufwendig aufbereiten? Das kann kein Amt allein entscheiden.


Kernaussagen

  • Das BLV managt einen unheilbaren Zielkonflikt zwischen Landwirtschaft, Umweltschutz und Gesundheit – niemand kann vollständig zufrieden sein
  • Über 500 offene Gesuche dokumentieren einen massiven Zulassungsstau; Notfallzulassungen sind von 5 (vor 10 Jahren) auf 35 (2024) gestiegen
  • Das neue vereinfachte Verfahren (ab Dezember 2025) nutzt europäische Vorarbeiten, bleibt aber national kontrolliert und kann strengere Auflagen setzen
  • Die Schweiz behält volle Entscheidungsfreiheit für konkrete Produkte, auch wenn ein Wirkstoff in der EU zugelassen ist
  • Zulassungen können und sollten später wieder zurückgezogen werden, wenn neue Risiken bekannt werden (Beispiel: Chlorothalonil)
  • Eine EU-Integration würde Mitsprache, aber nicht Mitbestimmung bringen
  • Tierversuchsmethoden müssen kontinuierlich verbessert werden; „Null Risiko" wird es nie geben

Stakeholder & Betroffene

GruppeInteressen
LandwirtschaftZugang zu wirksamen Mitteln, schnelle Zulassungen, Ertragssicherung
UmweltverbändeGewässerschutz, Biodiversität, Reduktion von Chemikalien
Konsumentinnen und KonsumentenSauberes Trinkwasser, sichere Lebensmittel, Gesundheit
BLV / BundesamtWissenschaftlich fundierte Entscheidungen, Risikomanagement, Unabhängigkeit
Pharma-/Agrochemie-IndustrieSchnelle Genehmigungen, Kosteneffizienz
Schweizer Bauern (spezifisch)Competitiveness vs. Nachbarländer; begrenzte Mittelwahl

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Stau wird abgebaut, schnellere ZulassungenOberflächlichere nationale Prüfung trotz Anpassungen
Zugang zu europäischem Expertenwissen (2000 Experten)Harmonisierungsdruck könnte Standards senken
Schweiz behält nationale Kontrolle und kann strengere Auflagen machenRückstände in Gewässern/Trinkwasser trotzdem unvermeidbar
EU-Vertrag ermöglicht Mitsprache von Anfang anAbhängigkeit von EU-Zeitplan und -Entscheidungen
Notfallzulassungen können reduziert werden (mit besseren Standardverfahren)Notfallzulassungen könnten bei Klimawandel zunehmen
Lernprozesse führen zu besseren TierversuchsmethodenNeue Risiken werden oft erst Jahre später erkannt (Chlorothalonil)

Handlungsrelevanz

Für Bundesrat und Parlament:

  • EU-Vertragsabschluss zu Pflanzenschutzmitteln beschleunigen; Mitsprache von Anfang an sichern
  • Ressourcen für das BLV überprüfen – Verfahrensverbesserung ohne Personalaufstockung stösst an Grenzen
  • Gesellschaftliche Debatte führen: Wie viel Rückstände in Gewässern sind akzeptabel?

Für Landwirtschaft:

  • Neue Mittel werden schneller verfügbar, aber Auswahl bleibt kleiner als in Nachbarländern
  • Notfallzulassungen sollten eher abnehmen

Für Umwelt- und Konsumentenschutz:

  • Nationale Zulassungskontrolle bleibt bestehen
  • Gewässerschutz ist nicht automatisch gefährdet, aber ein aktives politisches Bekenntnis notwendig

Für das BLV:

  • Neues Verfahren muss konsequent überwacht werden (Qualitätssicherung)
  • Tierversuchsmethoden müssen laufend kritisch überprüft werden
  • Bereitschaft zur schnellen Marktentfernung gefährlicher Mittel bewahren

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen überprüft (Zulassungsstau 500+, Notfallzulassungen 5→35, vereinfachtes Verfahren ab Dez. 2025)
  • [x] Unbestätigte Daten nicht vorhanden; alle Zahlen vom BLV-Vertreter genannt
  • [x] Keine Web-Recherche erforderlich (Primärquelle: Audio-Interview SRF, 15.01.2026)
  • [x] Keine erkennbare politische Einseitigkeit; kritische Stimmen erwähnt (pensionierter Experte zu Tierversuchen)

⚠️ Hinweis: Die genaue Anzahl der offenen Gesuche und Notfallzulassungen sollte auf der BLV-Website bestätigt werden.


Ergänzende Recherche

Folgende Quellen würden den Artikel vervollständigen:

  1. Offizielle BLV-Statistiken – Zulassungsstau, Notfallzulassungen, Verfahrensdauer (www.blv.admin.ch)
  2. EU-Beurteilungsberichte für Pflanzenschutzmittel – Zur Validierung des harmonisierten Verfahrens (EFSA, European Food Safety Authority)
  3. Kritische Analyse aus Umweltverbänden – Z.B. vom WWF Schweiz oder Pro Natura zur Gewässerschutzproblematik
  4. Chlorothalonil-Fallstudie – Dokumentation des Zulassungs-und Rückzugsprozesses (BLV-Archiv)
  5. Parlamentarische Debatten zu EU-Verträgen – Zur politischen Kontextualisierung des geplanten Abkommens

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
SRF Tagesgespräch mit Caroline Arn – „Pflanzenschutzmittel-Zulassung: Zwischen Sicherheit und Druck" (Audio-Interview mit Michael Beer, Vizedirektor BLV), 15. Januar 2026
https://download-media.srf.ch/world/audio/Tagesgespraech_radio/2026/01/Tagesgespraech_radio_AUDI20260115_NR_0071_aa7734898da642afaf5a5faf03dfa92e.mp3

Ergänzende Quellen:

  1. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Zulassungsverfahren Pflanzenschutzmittel
    www.blv.admin.ch
  2. European Food Safety Authority (EFSA): Peer Review Reports und EU-Beurteilungen
    www.efsa.europa.eu
  3. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF): Staatsbericht zu Pflanzenschutzmitteln in Schweizer Gewässern

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