Kurzfassung

Der Bundesrat identifiziert in seinem Postulatsbericht vom 15. April 2026 erhebliche Mängel bei der Registrierung von Geburten und Eheschliessungen ohne vollständige Dokumentation. Die Verfahren sind derzeit langwierig, kostspielig und werden durch unklare Zuständigkeiten zwischen Gerichten und Zivilstandsbehörden behindert. Das EJPD erhält den Auftrag, bis Ende 2027 einen Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Zivilgesetzbuches vorzulegen. Besonders betroffen sind Ausländer ohne Urkunden aus ihren Herkunftsländern.

Personen

  • Bundesrat (Institution)
  • EJPD – Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (Institution)

Themen

  • Personenstandsregister
  • Zivilgesetzbuch (ZGB)
  • Verwaltungsverfahren
  • Dokumentation

Clarus Lead

Die Revision adressiert ein wachsendes Praktikerproblem: Millionen von Menschen weltweit verfügen über keine offiziellen Personenstandsdokumente, was ihre Rechtsfähigkeit in der Schweiz blockiert. Die geplante Gesetzesreform bis 2027 signalisiert, dass der Bundesrat die Schnittstelle zwischen Migration und Rechtssicherheit als prioritär einstuft – ein Signal für Kantone und Gerichte, die derzeit ad-hoc-Lösungen handhaben müssen.

Detaillierte Zusammenfassung

Das Personenstandsregister (Infostar) dokumentiert zentrale Lebensereignisse wie Geburten, Eheschliessungen und Vaterschaftsanerkennungen. Diese Einträge dienen als Beweismittel vor Gerichten und bei Sozialversicherungsbehörden und setzen einen ausreichenden Nachweis der eingetragenen Tatsachen voraus.

Die aktuelle Rechtslage im Zivilgesetzbuch regelt zwar formal, wie Daten bei unzureichenden Dokumenten erfasst, berichtigt oder gelöscht werden können. In der Praxis entstehen jedoch erhebliche Ineffizienzen: Gerichte und Zivilstandsbehörden haben teilweise widersprüchliche Kompetenzen, was zu Verzögerungen und hohen Kosten für betroffene Personen führt. Besonders vulnerable Gruppen – insbesondere Migranten aus Ländern mit schwachen Verwaltungsstrukturen – tragen die Last dieser Verfahrensunsicherheit.

Der Bundesrat beauftragt das EJPD, bis Ende 2027 einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. Dieser soll die Zuständigkeitsverteilung klären und die Verfahren straffen, ohne die Beweisstandards zu senken.

Kernaussagen

  • Aktuelle Verfahren zur Registrierung von Personenstandsereignissen ohne vollständige Dokumentation sind unkoordiniert, teuer und langwierig
  • Unklare Zuständigkeiten zwischen Gerichten und Zivilstandsbehörden führen zu Kompetenzkonflikten
  • Das EJPD wird beauftragt, bis Ende 2027 einen Gesetzesentwurf zur ZGB-Revision vorzulegen

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche quantitativen Daten liegen zur durchschnittlichen Verfahrensdauer und Kostenbelastung vor? Der Bericht konstatiert „langwierig und teuer", nennt aber keine Benchmarks.

  2. Interessenskonflikte: Welche Kantone und Behörden haben den Bericht mitgestaltet? Gibt es divergierende regionale Interessen bei der Neugestaltung?

  3. Kausalität: Sind die Verzögerungen primär Folge unklarer Zuständigkeiten oder mangelnder Ressourcen bei Zivilstandsbehörden? Die Diagnose unterscheidet nicht hinreichend.

  4. Umsetzbarkeit: Wie soll eine einheitliche Regelung mit föderaler Kompetenzverteilung (Kantone verwalten Zivilstand) bis 2027 erreicht werden? Ist der Zeitrahmen realistisch?

  5. Nebenwirkungen: Könnte eine Vereinfachung der Nachweisanforderungen zu Missbrauch führen oder die Integrität des Registers gefährden?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Postulatsbericht des Bundesrates – Personenstandsregister: Eintragung bei fehlenden Dokumenten – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/SiuxatqnnaqT4n2Rb0ODG (15.04.2026)

Verifizierungsstatus: ✓ 15.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.04.2026