Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 14. Januar 2026 eine Verordnungsrevision verabschiedet, die Schweizer Mobilfunkbetreiber zur Installation von Notstromversorgung verpflichtet. Ab 2031 müssen wichtige Standorte und Antennen mindestens vier Stunden lang Notrufe, Telefonie und Internet bei Stromausfällen aufrechterhalten. Die Regelung gleicht das Schweizer Schutzniveau an europäische Standards an und wurde nach Kritik der Telekombranche entschärft.
Personen
- Albert Rösti – Bundesrat, Leiter des Runden Tisches
Themen
- Notstromversorgung für Mobilfunknetze
- Kritische Infrastruktur und Stromausfallsicherheit
- Regulierung der Telekombranche
- Europäische Harmonisierung
Detaillierte Zusammenfassung
Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) beschlossen, um die Resilienz der Schweizer Mobilfunknetze gegen Stromausfälle zu erhöhen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Ausfälle von Mobilfunkdiensten erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und die öffentliche Sicherheit gefährden können.
Konkrete Anforderungen: Ab 2031 müssen Mobilfunkbetreiber an wichtigen Standorten und bei Antennen Notstromsysteme installieren. Diese müssen Notrufe, Telefonie und Internetdienste mindestens vier Stunden lang aufrechterhalten. Ab 2034 gilt die gleiche Anforderung auch für alle übrigen Dienste. Bei Stromausfällen dürfen Betreiber die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken, um Kapazitäten freizugeben.
Anpassungen nach Vernehmlassung: Ursprünglich forderte der Bundesrat Schutzmassnahmen auch bei mehrtägigen Stromausfällen und wiederholten Abschaltungen. Die Telekombranche und Wirtschaftsverbände kritisierten diese Vorgaben als unverhältnismässig aufwändig. Nach Verhandlungen unter Leitung von Bundesrat Albert Rösti einigten sich die Betreiber mit dem UVEK auf die vorliegende, entschärfte Lösung.
Weitere Schritte: Das UVEK prüft in einer zweiten Phase, inwiefern weitergehende Härtungsmassnahmen für Extremszenarien (Strommangellage, mehrtägige Ausfälle) umsetzbar sind. Diese Arbeiten erfolgen unter Beteiligung der Departemente für Wirtschaft und Verteidigung. Das weitere Vorgehen soll bis Ende 2027 festgelegt sein.
Inkrafttreten: Die Verordnungsänderung tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Kernaussagen
- Vierjährige Notstromversorgung für Notrufe ab 2031, für alle Dienste ab 2034
- Europäische Angleichung: Schweiz harmonisiert Schutzniveau mit anderen europäischen Ländern
- Kompromisslösung: Ursprüngliche Anforderungen wurden nach Branchenkritik reduziert
- Zweistufiger Prozess: Weitere Härtung für Extremszenarien bis Ende 2027 zu prüfen
- Betriebliche Flexibilität: Betreiber dürfen Video- und TV-Dienste bei Stromausfällen drosseln
Stakeholder & Betroffene
| Gruppe | Rolle |
|---|---|
| Mobilfunkbetreiber | Müssen Investitionen in Notstromtechnik tätigen |
| Bevölkerung & Wirtschaft | Profitiert von gesicherter Notruferreichbarkeit |
| Kritische Infrastrukturen | Abhängig von Mobilfunkversorgung bei Notfällen |
| Bundesrat & UVEK | Regulierer und Koordinator |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Erhöhte Notrufsicherheit bei Stromausfällen | Erhebliche Investitionskosten für Betreiber |
| Schutz kritischer Infrastrukturen | Mögliche Weitergabe auf Kundenpreise |
| Europäische Harmonisierung | Vier Stunden möglicherweise unzureichend bei Extremereignissen |
| Wirtschaftliche Schadensminderung | Technische Umsetzungshürden bei älteren Standorten |
Handlungsrelevanz
Für Entscheidungsträger:
- Monitoring der Umsetzung durch Betreiber ab 2026
- Beobachtung der Ergebnisse der zweiten Prüfphase (bis 2027)
- Vorbereitung auf mögliche Verschärfung der Anforderungen für Extremszenarien
- Koordination mit Wirtschafts- und Verteidigungsdepartementen bei weiterer Härtung
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Daten überprüft
- [x] Alle Daten stammen aus offiziellem Bundesrat-Dokument
- [x] Publikationsdatum und Quelle verifiziert (14.01.2026): 14.01.2026
- [x] Keine Bias erkannt – sachliche Darstellung der Kompromisslösung
Ergänzende Recherche
- Offizielle Quelle: Fernmeldedienstverordnung (FDV) – Bundesblatt
- Branchenkontext: Swisscom, Vodafone, Salt – Stellungnahmen zur Umsetzbarkeit
- Europäischer Vergleich: EU-Richtlinien zur Notfallversorgung in Mobilfunknetzen
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung des Bundesrates – „Für sichere Notrufe: Mobilfunkbetreiber müssen Notstrom ab 2031 sicherstellen" (14. Januar 2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/ka6vPXcP7VZUcPPMurc0e
Ergänzende Quellen:
- Entwurf der revidierten Fernmeldedienstverordnung (FDV) – PDF, Bundesrat
- UVEK – Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Vernehmlassungsergebnisse Telekombranche und Wirtschaftsverbände
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 14.01.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 14.01.2026