Autor: [email protected] (basierend auf Medienmitteilung von admin.ch)
Quelle: UVEK startet Vernehmlassung zur Revision der Energieförderungsverordnung
Publikationsdatum: 01.12.2025
Lesezeit der Zusammenfassung: 3 Minuten
Executive Summary
Das UVEK passt die Energieförderungsverordnung an, um das Bewirtschaftungsentgelt für erneuerbare Stromproduzenten in der Direktvermarktung neu zu berechnen. Die Umstellung von Swissgrid auf ein Einpreismodell für Ausgleichsenergie erfordert eine Anpassung der Berechnungsmethode. Die Änderung entlastet den Netzzuschlagsfonds und schafft faire Bedingungen für Photovoltaikanlagen.
Kritische Leitfragen
- Welche Anreize schafft die neue Regelung für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in der Schweiz?
- Wo liegt die Balance zwischen fairer Marktintegration und notwendiger Förderung für Photovoltaik-Betreiber?
- Wie kann die Energiepolitik langfristig Planungssicherheit und Innovationsanreize für saubere Technologien gewährleisten?
Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven
Kurzfristig (1 Jahr):
Anpassung der Abrechnungssysteme bei Swissgrid und Stromproduzenten. Leichte Entlastung des Netzzuschlagsfonds.
Mittelfristig (5 Jahre):
Mehr Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung. Anreiz für effizientere Prognosen und Vermarktungsstrategien.
Langfristig (10–20 Jahre):
Stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien. Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen rund um Photovoltaik.
Hauptzusammenfassung
a) Kernthema & Kontext
Das UVEK passt die Energieförderverordnung an die Umstellung auf ein Einpreismodell für Ausgleichsenergie durch Swissgrid an. Betroffen sind erneuerbare Stromproduzenten in der Direktvermarktung, insbesondere Photovoltaikanlagen.
b) Wichtigste Fakten & Zahlen
- 1'000 Anlagen mit 3 TWh Jahresproduktion in Direktvermarktung
- Davon 650 Photovoltaikanlagen mit 0,2 TWh Jahresproduktion
- Fixer Anteil des Bewirtschaftungsentgelts: 0,11 Rp./kWh
- Variabler Anteil neu nur für Photovoltaik, quartalsweise berechnet
- Gesamtkosten 2024: 33,7 Mio. CHF (Zweipreismodell) vs. 6 Mio. CHF (Einpreismodell)
c) Stakeholder & Betroffene
Swissgrid, Betreiber erneuerbarer Stromanlagen (v.a. Photovoltaik), Netzzuschlagsfonds, Energieversorger, Stromkunden
d) Chancen & Risiken
Chance: Entlastung des Netzzuschlagsfonds, fairere Bedingungen für Photovoltaik, Anreiz für bessere Prognosen
Risiko: Kurzfristig Unsicherheit bei Anlagenbetreibern, ggf. Anpassungsbedarf bei Abrechnungssystemen
e) Handlungsrelevanz
Energieversorger und -produzenten sollten sich auf die neuen Regelungen vorbereiten. Die Politik muss langfristige Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien schaffen.
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
UVEK startet Vernehmlassung zur Revision der Energieförderungsverordnung – admin.ch
Ergänzende Quellen:
- Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2026 der Energieförderungsverordnung – PDF, admin.ch
- Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien – PDF, admin.ch
- Laufende Vernehmlassungen – Übersicht auf Fedlex
Verifizierungsstatus: ✅ Fakten geprüft am 01.12.2025