Kurzfassung

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bereitet eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) vor. Der Bundesrat soll vor Sommer 2026 einen entsprechenden Antrag erhalten, sofern sich die Wirtschaftslage nicht grundlegend ändert. Seit Oktober 2025 können Unternehmen KAE für bis zu 24 Monate beziehen; diese Regelung läuft am 31. Juli 2026 aus. Eine Verordnungsrevision ist erforderlich, um die 24-Monate-Grenze über diesen Termin hinaus zu verlängern. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen rechnet 2026 mit einer Arbeitslosenquote von 3,0 %.

Personen

  • Keine Einzelpersonen namentlich genannt

Themen

  • Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
  • Arbeitsmarktpolitik
  • Konjunkturprognosen
  • Arbeitslosenversicherung

Clarus Lead

Die geplante Verlängerung reagiert auf anhaltende wirtschaftliche Unsicherheit: Die geopolitische Lage bleibt angespannt, der Nahost-Konflikt verschärft die Risiken, und die globale Industriekonjunktur stagniert. Für Entscheidungsträger in Unternehmen signalisiert der Bundesrat damit Planungssicherheit über Sommer 2026 hinaus – ein wichtiges Signal in einer Phase, in der Betriebe Restrukturierungen planen müssen. Die Verlängerung soll Firmen Zeit geben, sich an schwache Umsätze anzupassen und neue Geschäftschancen zu entwickeln, ohne sofort Arbeitskräfte abbauen zu müssen.

Detaillierte Zusammenfassung

Die derzeitige KAE-Regelung basiert auf einer dringlichen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom September 2025. Sie ermöglicht dem Bundesrat, die Höchstbezugsdauer temporär auf 24 Monate zu erhöhen – eine Massnahme, die seit 8. Oktober 2025 gültig ist und automatisch am 31. Juli 2026 endet. Um diese Frist zu überschreiten, bedarf es einer formalen Verordnungsrevision.

Die Begründung für eine Verlängerung stützt sich auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Die Bundesexpertengruppe Konjunkturprognosen prognostizierte am 18. März 2026 einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf durchschnittlich 3,0 % im Jahr 2026. Dieses Szenario erfüllt die gesetzliche Bedingung einer Verlängerung – dass die Arbeitsmarktaussichten für die nächsten zwölf Monate keine Besserung erwarten lassen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beobachtet sowohl innen- als auch aussenwirtschaftliche Entwicklungen kontinuierlich. Unverändert bleiben alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen; jeder Betrieb muss sämtliche gesetzlichen Kriterien erfüllen, um KAE zu erhalten – eine Einzelfallprüfung ist obligatorisch.

Kernaussagen

  • Das WBF plant eine Verlängerung der KAE-Höchstbezugsdauer über 31. Juli 2026 hinaus und wird dem Bundesrat vor Sommer 2026 einen Antrag stellen.
  • Die aktuelle 24-Monate-Regelung basiert auf einer dringlichen Revision von September 2025 und läuft ohne Verordnungsänderung aus.
  • Schwache Konjunktur, geopolitische Spannungen und eine erwartete Arbeitslosenquote von 3,0 % im Jahr 2026 begründen die Verlängerungspläne.

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Auf welche konkreten Wirtschaftsindikatoren (Branchenausfälle, Umsatzrückgänge, Beschäftigungstrends) stützt sich die WBF-Prognose, dass eine Verlängerung notwendig ist? Werden Szenarien mit und ohne Verlängerung verglichen?

  2. Interessenkonflikte: Welche Branchen profitieren überproportional von der KAE-Verlängerung, und wurden deren Verbände in die Vorbereitung einbezogen? Gibt es Interessensvertreter, die gegen eine Verlängerung argumentieren?

  3. Kausalität: Inwiefern ist belegt, dass KAE-Verlängerungen tatsächlich zu Joberhalt oder neuen Geschäftsmöglichkeiten führen, statt Unternehmen in der Anpassung zu bremsen? Welche Alternativen (z. B. Umschulungsprogramme) wurden geprüft?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird sichergestellt, dass die Einzelfallprüfung bei erwarteter höherer Inanspruchnahme nicht zu Verzögerungen führt? Welche Ressourcen benötigt das SECO dafür?

  5. Zeitrahmen: Warum wird die Entscheidung erst vor Sommer 2026 getroffen, wenn die aktuelle Regelung bereits am 31. Juli 2026 ausläuft? Besteht Risiko einer Lücke?

  6. Finanzierung: Welche Kosten entstehen durch eine mehrmonatige oder mehrjährige Verlängerung, und wie werden diese in der Arbeitslosenversicherung abgedeckt?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Kurzarbeitsentschädigung: Vorbereitung zur Verlängerung der maximalen Bezugsdauer – news.admin.ch, 02.04.2026

Ergänzende Quellen:

  1. Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes – Prognosen vom 18. März 2026

Verifizierungsstatus: ✓ 02.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 02.04.2026