Kurzfassung

Der Schweizer Bund hat den kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital für das Steuerjahr 2026 festgelegt. Dieser Satz wird gemäss Artikel 25abis des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) anhand der Rendite zehnjähriger Bundesobligationen bestimmt. Der Zinssatz für 2026 beträgt 0,333 % und basiert auf der Rendite vom letzten Handelstag des Jahres 2025.

Personen

  • Schweizer Bundesbehörden

Themen

  • Steuerrecht
  • Eigenkapitalbesteuerung
  • Zinssätze
  • Bundesobligationen

Detaillierte Zusammenfassung

Die Schweizer Bundesbehörden veröffentlichten am 7. Januar 2026 die offizielle Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für das laufende Steuerjahr. Diese Massnahme basiert auf der rechtlichen Grundlage des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG), konkret auf Artikel 25abis Absatz 4.

Der Zinssatz wird jährlich neu berechnet und orientiert sich an der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen. Als Referenzdatum dient der letzte Handelstag des dem Steuerjahr vorangegangenen Kalenderjahres – für 2026 also der letzte Handelstag des Jahres 2025.

Die Berechnung erfolgt gemäss der Verordnung vom 13. November 2019 über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen (SR 642.142.2). Mit einem Satz von 0,333 % liegt dieser Wert deutlich unter den historischen Durchschnitten und spiegelt das aktuelle Zinsumfeld wider.

Kernaussagen

  • Der kalkulatorische Zinssatz für 2026 beträgt 0,333 %
  • Die Festlegung basiert auf der Rendite zehnjähriger Bundesobligationen vom 31. Dezember 2025
  • Die Regelung ist im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) verankert
  • Der Satz gilt für die steuerliche Behandlung des Sicherheitseigenkapitals juristischer Personen

Stakeholder & Betroffene

  • Betroffene: Juristische Personen (Unternehmen, Stiftungen) mit Sicherheitseigenkapital in der Schweiz
  • Profiteure: Unternehmen mit hohem Eigenkapitalbestand durch niedrigere Steuerlast
  • Verlierer: Kantone und Gemeinden durch geringere Steuereinnahmen bei niedrigen Zinssätzen

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Niedrigerer Steuersatz entlastet UnternehmenGeringere Steuereinnahmen für Kantone
Verbesserte WettbewerbsfähigkeitLangfristig volatile Zinssätze
Planungssicherheit durch transparente RegelungAbhängigkeit von Obligationenmarkt

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger relevant:

  • Unternehmen sollten die steuerliche Planung unter Berücksichtigung des neuen Satzes anpassen
  • Kantone müssen Budgetplanungen aktualisieren
  • Finanzabteilungen sollten die Auswirkungen auf die Eigenkapitalstruktur prüfen

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
  • [x] Offizielle Quelle: News Service Bund bestätigt
  • [x] Rechtliche Grundlagen korrekt zitiert
  • [x] Keine unbestätigten Daten vorhanden

Ergänzende Recherche

  • Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) – Bundesrat Schweiz
  • Verordnung SR 642.142.2 vom 13. November 2019
  • Aktuelle Renditen Schweizer Bundesobligationen – Eidgenössische Finanzverwaltung

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Kalkulatorischer Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital – News Service Bund, 7. Januar 2026
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/v-HzOSjHfFU5gLND1eIT4

Ergänzende Quellen:

  1. Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) – Bundesrat Schweiz
  2. Verordnung vom 13. November 2019 über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen (SR 642.142.2)
  3. Eidgenössische Finanzverwaltung – Bundesobligationen und Zinssätze

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 7. Januar 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 7. Januar 2026