Kurzfassung

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnet am 19. Juni 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Die Revision setzt Motion 24.3202 von Martin Candinas um. Sie ermöglicht Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen, Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern. Kantonale Behörden erhalten direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen. Eine Regelungslücke im Transparenzgesetz (TJPG) vom 26. September 2025 wird geschlossen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Oktober 2026.

Personen

  • Martin Candinas (Motionär; Motion 24.3202)

Themen

  • Schwarzarbeitsbekämpfung
  • Behördlicher Datenaustausch
  • Transparenzgesetzgebung
  • Föderale Zusammenarbeit

Clarus Lead

Die Gesetzesrevision adressiert eine praktische Koordinationslücke zwischen föderalen Ebenen: Bisher konnten kantonale Kontrollorgane nicht systematisch auf bundesweite Register zugreifen. Die Neuregelung schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für direkten Datenzugriff und ermöglicht es, Unstimmigkeiten im Transparenzregister zu melden – ein Instrument, das bislang für Schwarzarbeitsbekämpfung nicht zur Verfügung stand. Dies erhöht die Ermittlungseffizienz gegen illegale Beschäftigung und Versicherungsmissbrauch.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Vernehmlassungseröffnung betrifft drei legislative Ebenen. Erstens wird der Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen untereinander sowie mit Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern rechtlich verankert – eine Massnahme zur Verdichtung der administrativen Kontrolldichte. Zweitens erhalten kantonale Kontrollbehörden eine explizite gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen, das Informationen zu Fahrzeugen und Haltern enthält und bei der Identifikation von Schwarzarbeitsbetrieben relevant sein kann.

Drittens wird das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) vom 26. September 2025 präzisiert: Zuständige Stellen im Bereich Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit erhalten das Recht, Unstimmigkeiten an das Transparenzregister zu melden. Dies schliesst eine Regelungslücke und verbessert die Datenqualität des Registers für Kontrollzwecke.

Kernaussagen

  • Föderaler Datenaustausch zur Schwarzarbeitsbekämpfung wird erstmals gesetzlich verankert
  • Kantonale Behörden erhalten direkten Zugriff auf bundesweite Register (IVZ-System)
  • Transparenzgesetz wird um Meldepflicht für Unstimmigkeiten erweitert
  • Vernehmlassung läuft bis 16. Oktober 2026

Kritische Fragen

  1. Datenschutz & Verhältnismässigkeit: Welche Safeguards verhindern Missbrauch des erweiterten Datenzugriffs durch kantonale Behörden, und wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt?

  2. Praktische Umsetzung: Verfügen alle kantonalen Kontrollorgane über die technische Infrastruktur und Schulung für den Zugriff auf das IVZ-System, oder entstehen Umsetzungslücken zwischen Kantonen?

  3. Effektivitätsmessung: Welche Indikatoren werden herangezogen, um den Erfolg der Schwarzarbeitsbekämpfung nach Inkrafttreten zu messen – Anzahl Kontrollen, Bussgelder, entdeckte Fälle?

  4. Transparenzregister-Qualität: Wie wird sichergestellt, dass gemeldete Unstimmigkeiten zeitnah bearbeitet werden und nicht zu Datenstaus im Register führen?

  5. Koordination mit Kantonen: Wurden Kantone in der Vorbereitung konsultiert, und bestehen Unterschiede in der Bereitschaft zur Teilnahme am erweiterten Datenaustausch?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas) – Vernehmlassungseröffnung – https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/37/cons_1

Verifizierungsstatus: ✓ 19. Juni 2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19. Juni 2026