Kurzfassung

Der Bundesrat hat den Geschäftsbericht 2025 der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Die RAB führte im Financial Audit 15 Überprüfungen durch und verzeichnete einen Anstieg der durchschnittlichen Feststellungen pro Mandat von 0.6 auf 0.8. Im Regulatory Audit stiegen diese Werte bei neun überprüften Gesellschaften von 0.7 auf 0.9. Die Zahl der zugelassenen Revisionsunternehmen sank auf 1'670 (Vorjahr: 1'738), während die Zahl zugelassener natürlicher Personen auf 10'277 anstieg. Die RAB beurteilt die Qualität der Revisionsdienstleistungen insgesamt als zufriedenstellend.

Personen

  • Bundesrat (kollektiv; Genehmigungsorgan)

Themen

  • Revisionsaufsicht
  • Qualitätskontrolle
  • Finanzmarktregulierung
  • Nachhaltigkeitsprüfung (ESG)
  • Künstliche Intelligenz in der Revision

Clarus Lead

Die RAB intensiviert ihre Aufsichtstätigkeit in einem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld. Mit der Reorganisation ihrer Aufsichtsstruktur zum 1. Januar 2026 und der neuen Meldepflicht für Private-Equity-Investitionen in Revisionsfirmen reagiert die Behörde auf wachsende Marktkonzentration und Kontrollrisiken. Besonders bedeutsam: Der Bundesrat überträgt der RAB künftig die Rolle als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Nachhaltigkeitsprüfer, was ihre Kompetenzen im Kontext der ESG-Regulierung erheblich erweitert.

Detaillierte Zusammenfassung

Die gestiegenen Feststellungsquoten deuten auf verstärkte Prüfungsaktivität, sind aber hauptsächlich auf Überprüfungen bei kleineren Prüfgesellschaften zurückzuführen, bei denen die RAB entsprechende Massnahmen ergriffen hat. Dies signalisiert eine differenzierte Aufsichtsstrategie, die Risiken bei weniger etablierten Akteuren gezielt adressiert.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung: Die fünf grössten staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen haben ihre Ausstattung mit automatisierten Tools und Techniken (ATT) sowie künstlicher Intelligenz in drei Jahren um 39 Prozent ausgebaut. Die RAB beobachtet diesen Trend aktiv und verfolgt parallel die Private-Equity-Investitionen in Revisionsunternehmen mit neu eingeführter Meldepflicht. Die organisatorische Zusammenführung der bisherigen Abteilungen Financial Audit und Regulatory Audit zielt auf Effizienzgewinne und wirksamere Aufsichtsziele. Das neue Memorandum of Understanding mit der FINMA vom 10. Dezember 2025 ersetzt den Briefwechsel von 2015 und präzisiert den Informationsaustausch zu risikobehafteten Finanzinstituten sowie Krisenmanagement.

Kernaussagen

  • RAB verzeichnet leichte Zunahme von Beanstandungen; Fokus liegt auf kleineren Prüfgesellschaften
  • Automatisierung und KI-Einsatz in grossen Revisionsunternehmen nimmt massiv zu (39 % in drei Jahren)
  • Neue Meldepflicht für Private-Equity-Investitionen in Revisionsfirmen eingeführt
  • RAB erhält erweiterte Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeitsprüfung (ESG) und Sorgfaltspflichtenkontrolle
  • Reorganisierte Aufsichtsstruktur ab 1. Januar 2026 soll Effizienz steigern

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Welche Faktoren erklären die Steigerung der Feststellungen von 0.6 auf 0.8 pro Mandat – verschärfte Prüfungsstandards oder tatsächlich höhere Qualitätsmängel in den Revisionen?

  2. Interessenskonflikte: Wie stellt die RAB sicher, dass die neue Meldepflicht für Private-Equity-Investitionen nicht zu Umgehungsstrukturen führt, und welche Sanktionen sind bei Nichtmeldung vorgesehen?

  3. Kausalität: Inwiefern ist die Reduktion zugelassener Unternehmen (1'670 vs. 1'738) tatsächlich auf die Erneuerungswelle befristeter Zulassungen zurückzuführen, und nicht auf Marktkonsolidierung?

  4. Umsetzbarkeit: Verfügt die RAB über ausreichende Ressourcen, um ihre neuen Aufgaben als Aufsichtsbehörde für Nachhaltigkeitsprüfer neben bestehenden Kompetenzen wirksam wahrzunehmen?

  5. Technologie-Risiken: Wie prüft die RAB selbst die Zuverlässigkeit und Bias-Freiheit der von Revisionsunternehmen eingesetzten KI-Tools (39 % Ausbau)?

  6. Informationsaustausch: Welche konkreten Verbesserungen bringt das neue MoU mit der FINMA gegenüber dem Briefwechsel von 2015, insbesondere bei grenzüberschreitenden Krisenfällen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Geschäftsbericht 2025 der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) – https://rab-asr.ch/de/geschaeftsberichte

Verifizierungsstatus: ✓ 15.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.04.2026