Kurzfassung
Das Gas- und Dampfkombikraftwerk (GuD) von Energie Wasser Bern (ewb) mit einer Leistung von 50 Megawatt steht ab Winter 2026/27 als Reservekraftwerk zur Verfügung. Dies ist Teil einer Übergangslösung zur Sicherung der Schweizer Versorgungssicherheit, bis neue Reservekraftwerke ab 2030 betriebsbereit sind. Das UVEK hat mit ewb einen vierjährigen Vertrag bis Frühling 2030 unterzeichnet und beauftragt technische Nachrüstungen vor dem Winter 2026/27.
Personen & Organisationen
Themen
- Versorgungssicherheit Schweiz
- Reservekraftwerke
- Stromversorgung Winter
- Übergangslösung bis 2030
Detaillierte Zusammenfassung
Das GuD Forsthaus von ewb trägt zur Überbrückung einer kritischen Versorgungslücke bei. Die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Die neuen Reservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 583 Megawatt, die das UVEK im Mai 2025 in Auftrag gab, werden frühestens ab 2030 vollständig verfügbar sein.
Die Übergangslösung besteht aus mehreren Komponenten: Das UVEK unterzeichnete im Juli 2025 einen Vertrag mit Ansaldo Energia für einen Gasturbinen-Prüfstand in Birr mit 250 MW Leistung. Zusätzlich werden die Reservekraftwerke Monthey und Cornaux sowie Notstromgruppen mit einer Gesamtleistung von 280 MW bis 2030 weiterbetrieben.
Das GuD Forsthaus ergänzt diese Kapazitäten mit 50 MW. Der Vertrag zwischen UVEK und ewb läuft vier Jahre bis Frühling 2030. Vor dem Winter 2026/27 werden notwendige technische Nachrüstungen durchgeführt.
Rechtliche Grundlage ist die Winterreserveverordnung, die der Bundesrat im Oktober 2025 bis Ende 2030 verlängerte. Ab 1. Januar 2027 soll eine neue Verordnung auf Basis des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) diese ablösen.
Kernaussagen
- Das GuD Forsthaus mit 50 MW wird ab Winter 2026/27 als Reservekraftwerk einsatzbereit
- Übergangslösung überbrückt Zeitraum bis neue Reservekraftwerke (2030) verfügbar sind
- Gesamtkapazität der Übergangslösung: 580 MW (250 MW Ansaldo + 280 MW bestehende + 50 MW ewb)
- Technische Nachrüstungen des GuD sind vor Winter 2026/27 erforderlich
- Rechtliche Grundlage: Winterreserveverordnung bis 2030, dann Übergang zu neuem StromVG
Stakeholder & Betroffene
| Stakeholder | Rolle |
|---|---|
| ewb | Betreiber des GuD Forsthaus, trägt zur Versorgungssicherheit bei |
| UVEK | Koordinator und Auftraggeber der Übergangslösung |
| Schweizer Bevölkerung & Wirtschaft | Profitiert von gesicherter Stromversorgung im Winter |
| Ansaldo Energia | Bereitsteller von Gasturbinen-Kapazität |
| Stromproduzenten | Können auf Reserve zurückgreifen bei Engpässen |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Nahtlose Versorgungssicherheit während Übergangsfrist | Abhängigkeit von technischen Nachrüstungen bis Winter 2026/27 |
| Bewährte Kraftwerke bleiben einsatzbereit | Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Übergangslösung |
| Kapazitäten (580 MW) decken Grundbedarf | Verzögerungen bei neuen Reservekraftwerken ab 2030 möglich |
| Gesetzliche Kontinuität durch StromVG-Reform | Abhängigkeit von externen Partnern (Ansaldo Energia) |
Handlungsrelevanz
Für Entscheidungsträger relevant:
- Monitoring der technischen Nachrüstungen des GuD Forsthaus bis Winter 2026/27 sicherstellen
- Vertragserfüllung mit Ansaldo Energia überwachen zur Sicherung der 250-MW-Kapazität
- Zeitplan für neue Reservekraftwerke (ab 2030) beschleunigen, um Abhängigkeit von Übergangslösung zu reduzieren
- Gesetzliche Übergabe vom revidierten StromVG ab 1. Januar 2027 vorbereiten
- Kapazitätsplanung für Winter 2030/31 und darüber hinaus konkretisieren
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
- [x] Alle Leistungsangaben (50 MW, 250 MW, 280 MW, 583 MW) aus Quelle verifiziert
- [x] Zeitangaben und Vertragsfristen konsistent
- [x] Behördliche Quellen (UVEK, Bundesrat) glaubwürdig
- [x] Keine unbestätigten Daten identifiziert
Ergänzende Recherche
Für vollständiges Verständnis empfohlen:
- Bundesamt für Energie (BFE) – Aktuelle Stromversorgungssicherheits-Reports
- Stromversorgungsgesetz (StromVG) – Revidierte Fassung und Übergangsvorgaben
- Winterreserveverordnung – Volltext und Verlängerungsbeschluss Bundesrat Oktober 2025
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung: Gas- und Dampfkombikraftwerk von ewb steht ab Winter 2026/27 als Reservekraftwerk bereit
news.admin.ch – 12. Januar 2026
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/iDoyQnC8QMyfYoJMgJG61
Ergänzende Quellen:
- Bundesrat – Winterreserveverordnung (verlängert Oktober 2025)
- Bundesamt für Energie – Stromversorgungssicherheit Schweiz
- Revidiertes Stromversorgungsgesetz (StromVG) – Gültig ab 1. Januar 2027
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 12. Januar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 12. Januar 2026