Kurzfassung

Die geplanten EU-Rahmenverträge der Schweiz werfen eine zentrale verfassungsrechtliche Frage auf: Braucht es für die Abstimmung eine Mehrheit der Stimmberechtigten oder zusätzlich eine Mehrheit der Kantone (Ständemehr)? Ein Gutachten des Bundesamts für Justiz argumentiert gegen die Anwendung des Ständemehrs, während Verfassungsrechtler wie Andreas Glaser die gegenteilige Position vertreten. Die Debatte berührt nicht nur formale Verfahrensfragen, sondern auch die materielle Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung – insbesondere wegen der dynamischen Rechtsübernahme und ihrer Auswirkungen auf Kantonskompetenzen und Parlamentsrechte.

Personen

  • Andreas Glaser (Professor für Staatsverwaltungs- und Europarecht, Universität Zürich; Direktion Zentrum für Demokratie Aarau)
  • Jean Schappi (Moderator, Bern Einfach Podcast)

Themen

  • Ständemehr bei Volksabstimmungen
  • Verfassungscharakter von völkerrechtlichen Verträgen
  • Dynamische Rechtsübernahme aus EU-Recht
  • Parlamentarische Handlungsfähigkeit
  • Föderalismus und Kantonskompetenzen

Clarus Lead

Die Schweiz verhandelt neue EU-Rahmenverträge, die eine automatische Übernahme künftiger EU-Rechtsakte vorsehen – ein System, das die bisherige Abstimmungspraxis fundamental ändert. Ein Gutachten des Bundesamts für Justiz empfiehlt, auf das Ständemehr zu verzichten, was aber Verfassungsrechtler in Frage stellen. Die zentrale Spannung: Die dynamische Rechtsübernahme tangiert Kompetenzen der Kantone und des Parlaments so stark, dass Verfassungsrang gegeben sein dürfte – und damit auch Ständemehr.

Detaillierte Zusammenfassung

Das Gutachten der Bundesbehörden argumentiert formal: Nur ausdrücklich in der Bundesverfassung genannte Fälle (Verfassungsänderungen, Beitritte zu internationalen Organisationen) bedürfen des Ständemehrs. Der 2021 abgelehnte Vorstoss zur Ausweitung dieser Regel wird als Entscheid des Parlaments interpretiert, die bisherige Praxis des Ständemehrs bei wichtigen Staatsverträgen zu beenden.

Glaser widerspricht dieser Auslegung grundlegend. Er zeigt anhand von Parlamentsdebatten, dass die Ablehnung 2021 nicht die Praxis verbieten, sondern nur die konkrete Vorlage verwerfen sollte. Mehrheitlich wurde argumentiert, die bisherige Praxis solle weitergeführt werden – das Parlament wolle sich die Entscheidungshoheit bewahren, ohne sie verfassungsfest zu verankern.

Der Kern der Debatte ist materiell: Hat das neue Vertragspaket Verfassungscharakter? Glaser identifiziert mehrere Indikatoren. Am stärksten wirkt die dynamische Rechtsübernahme. Anders als beim EWR-Vertrag (wo ein Standardmodell für mehrere Staaten galt) ist dies eine Schweiz-spezifische Lösung, die das Parlament faktisch entmachtet: EU-Rechtsakte werden unmittelbar übernommen, ohne dass Parlament oder Kantone noch Änderungsvorschläge einbringen könnten. Das verstösst gegen die verfassungsmässige Idee, dass das Parlament nationale Gesetze frei gestalten darf.

Hinzu kommen Materialaspekte: Das Masseneinwanderungsverhältnis könnte durch ausgebaute Freizügigkeit (reduzierte Wartenfristen, Familiennachzug) tangiert werden. Beihilferegeln im Stromabkommen und Landverkehr verlangen Bundeskompetenz, die derzeit nicht gegeben ist. Ein neues Schiedsgericht würde schweizer Behörden binden – eine institutionelle Verschiebung ohne klare Koordinationsregel zum Bundesgericht.

Kernaussagen

  • Die Ständemehr-Frage ist nicht bloss formal, sondern hängt an der Frage, ob die neuen Verträge die Bundesverfassung materiell tangieren.
  • Die dynamische Rechtsübernahme schränkt Parlament und Kantone erheblich ein – ein Indiz für Verfassungscharakter.
  • Parlamentarische Gestaltungsfreiheit wird aufgelöst: EU-Rechtsakte werden 1:1 übernommen, ohne nationale Anpassung.
  • Das 2021er Abstimmungsergebnis wird vom Bundesamt für Justiz überinterpretiert; die Mehrheit wollte Flexibilität bewahren, nicht die Praxis verbieten.
  • Material-rechtlich ergeben sich Konflikte mit Zuwanderungs-, Kompetenz- und Unabhängigkeitsbestimmungen der Verfassung.

Kritische Fragen

  1. Quellenvalidität: Das Bundesamt für Justiz stützt seine Schlussfolgerung (kein Ständemehr nötig) auf die Ablehnung der 2021er-Vorlage. Aber wird diese Ablehnung richtig interpretiert – als Verbot der bisherigen Praxis, oder nur als Absage an diese konkrete Fassung?

  2. Interessenkonflikte: Der Bundesrat verspricht sich von den neuen Verträgen engere EU-Beziehungen. Könnte diese Interessenlage die juristische Bewertung (kein Ständemehr nötig) prägen – zumal das Bundesamt für Justiz dem Bundesrat untersteht?

  3. Kausalität: Glaser argumentiert, die dynamische Rechtsübernahme führe zwangsläufig zu Verfassungsrang. Aber kann die Schweiz nicht theoretisch "Nein" sagen – bleibt sie also nicht souverän, auch wenn Ausgleichsmassnahmen drohen?

  4. Alternativen: Warum wird nicht diskutiert, die dynamische Rechtsübernahme auf wenige Kernbereiche zu begrenzen oder Opt-out-Klauseln zu schaffen, statt die gesamte Praxis zu ändern?

  5. Umsetzbarkeit: Wie sollen Stimmberechtigte eine informierte Entscheidung treffen, wenn sie nicht wissen, welche Ausgleichsmassnahmen die EU ergreift, falls sie "Nein" sagen?

  6. Nebenwirkungen: Wenn künftig EU-Rechtsakte quasi automatisch übernommen werden, verliert das Schweizer Parlament ein Kernrecht – Gesetze zu debattieren und abzuändern. Wie wird dies in der politischen Öffentlichkeit wahrgenommen?

  7. Verfahrensgerechtigkeit: Der Bundesrat schweigt sich über das Gutachten des Bundesamts für Justiz in seinem Erläuterungsbericht aus. Wird die Botschaft Stellung nehmen, oder wird der juristische Streit der Öffentlichkeit vorenthalten?

  8. Prädenzenz: Falls das Ständemehr dieses Mal nicht zur Anwendung kommt, obwohl Verfassungscharakter gegeben ist, wird das künftig als Präzedenz genutzt, um auch andere wichtige Verträge ohne Ständemehr durchzusetzen?


Weitere Meldungen

  • Der Bundesrat wird seine Botschaft zu den EU-Rahmenverträgen «sehr bald» veröffentlichen und dabei klären, ob er sich dem Gutachten des Bundesamts für Justiz anschliesst oder seine bisherige Haltung (Ständemehr zulässig) beibehält.
  • Parallel wird erwartet, dass das Stromabkommen separat zur Abstimmung kommt – auch dort könnte die Ständemehr-Frage relevant werden.

Quellenverzeichnis

Primärquelle:

«Bern Einfach-Spezial: EU-Rahmenverträge und Ständemehr-Debatte» (Audio-Interview mit Andreas Glaser) – https://audio.podigee-cdn.net/2375594-m-fef67c55368c5ee2778570adae9f6d89.mp3?source=feed

Verifizierungsstatus: ✓ 2026-03-01


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 2026-03-01