Kurzfassung

Der ETH-Rat beschloss an seiner Sitzung vom 20./21. Mai 2026 eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsdepartement (VBS) und dem Bundesamt für Rüstung armasuisse. Diese Ausweitung sicherheitsrelevanter Forschung und Innovation folgt der Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrats angesichts geopolitischer Spannungen. Der ETH-Rat lehnte zudem die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» ab. Parallel ernannte das Gremium fünf neue Direktionsmitglieder: drei beim Paul-Scherrer-Institut (PSI) und zwei bei der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL).

Personen

Themen

  • Rüstungsforschung und Verteidigungstechnologie
  • ETH-Bereich und internationale Forschungskooperation
  • Personenfreizügigkeit und EU-Forschungsprogramme
  • Organisatorische Neubesetzungen in Schweizer Forschungsinstituten

Clarus Lead

Die Entscheidung des ETH-Rats signalisiert eine strategische Neuausrichtung der Schweizer Forschungslandschaft unter Druck geopolitischer Unsicherheit. Während der ETH-Bereich verstärkt in Verteidigungstechnologien investiert, warnt das Gremium gleichzeitig vor existenziellen Risiken: Die Annahme der «10-Millionen-Initiative» würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU führen und den Ausschluss aus europäischen Forschungsprogrammen bedeuten – ein Szenario, das die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Schweiz fundamental gefährden würde. Diese Doppelbotschaft – Rüstungsinvestitionen einerseits, Warnung vor Isolationspolitik andererseits – offenbart die Spannungen zwischen nationaler Sicherheit und internationaler Offenheit, die Schweizer Forschungsinstitutionen navigieren müssen.

Detaillierte Zusammenfassung

Der ETH-Rat verabschiedete konkrete Rahmenbedingungen für die ausgebaute Zusammenarbeit mit dem VBS und armasuisse. Die verstärkte Forschung und Innovation in sicherheitsrelevanten Bereichen soll durch zusätzliche Mittel finanziert werden, die ausserhalb des Globalbudgets des Bundes für den ETH-Bereich bereitgestellt werden. Zentral ist dabei eine strukturelle Trennung: Militärisch relevante oder vertrauliche Forschungsaktivitäten finden nicht direkt an Hochschulen und Forschungsanstalten statt, sondern in dafür vorgesehenen Infrastrukturen und Standorten. Der ETH-Bereich behält sich das Recht vor, spezifische Technologien ein- oder auszuschliessen. Die Partizipation ist freiwillig – Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie sich an Verteidigungstechnologien beteiligen.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag von swissuniversities warnt vor den Folgen der «10-Millionen-Initiative»: Deren Annahme würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU führen und den Ausschluss aus EU-Forschungs-, Bildungs- und Innovationsprogrammen zur Folge haben. Diese Programme sind für die Anziehung internationaler Talente und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Forschungsstandorts zentral. Der ETH-Rat schliesst sich der Ablehnung des Bundesrats an.

Bei den Personalien wurden Prof. Dr. Arthur Gessler zur WSL ernannt, um den Waldökologie-Schwerpunkt nach der Pensionierung von Thomas Wohlgemuth zu leiten. Mit über 350 wissenschaftlichen Publikationen ist Gessler ein führender Experte in Waldökosystemen und Klimawandelforschung. Dr. Nadine Salzmann übernimmt die Leitung des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) und wird ebenfalls Direktionsmitglied.

Kernaussagen

  • Der ETH-Rat intensiviert Rüstungsforschung unter neuen Rahmenbedingungen, mit separaten Infrastrukturen und freiwilliger Partizipation der Mitarbeitenden.
  • Zusätzliche Finanzierung erfolgt ausserhalb des regulären Budgets; der ETH-Bereich behält Veto-Rechte bei spezifischen Technologien.
  • Die «10-Millionen-Initiative» wird als existenzielle Bedrohung für Personenfreizügigkeit und EU-Forschungsteilhabe eingestuft.
  • Fünf neue Direktionsmitglieder wurden ernannt, darunter Waldökologie-Experte Gessler und Schneeforscherin Salzmann.

Kritische Fragen

  1. Evidenz & Quellenvalidität: Welche konkreten geopolitischen Szenarien rechtfertigen die Rüstungsforschungs-Ausweitung, und auf welchen Analysen basiert diese Einschätzung?

  2. Interessenskonflikte: Wie wird sichergestellt, dass die Trennung zwischen ziviler Forschung an Hochschulen und militärischer Forschung in separaten Infrastrukturen tatsächlich eingehalten wird, wenn beide vom ETH-Bereich finanziert werden?

  3. Kausalität & Alternativen: Wird die Annahme der «10-Millionen-Initiative» zwingend zur Kündigung der Personenfreizügigkeit führen, oder gibt es Verhandlungsspielraum mit der EU?

  4. Umsetzbarkeit & Risiken: Wie wird die «Freiwilligkeit» der Partizipation von Mitarbeitenden in der Praxis durchgesetzt, wenn Rüstungsforschung Teil der institutionellen Strategie ist?

  5. Datenqualität: Basiert die Warnung vor EU-Ausschluss auf einem Rechtsgutachten oder auf Aussagen der EU-Kommission?

  6. Nebenwirkungen: Könnte die verstärkte Rüstungsforschung die internationale Reputation und Attraktivität des ETH-Bereichs für zivile Forschungskooperationen beeinträchtigen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Medienmitteilung ETH-Rat: Sitzung 20./21. Mai 2026

Ergänzende Quellen:

  1. Rechtsgutachten swissuniversities zur «10-Millionen-Initiative»
  2. Stellungnahme ETH-Rat zur Volksinitiative

Verifizierungsstatus: ✓ 22.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.05.2026