Kurzfassung

Die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei führen umfangreiche Ermittlungen gegen mutmassliche Unterschriftenfälschungen durch. Am 27. Januar 2026 wurden mehrere Hausdurchsuchungen bei Sammelfirmen in der West- und Deutschschweiz durchgeführt. Seit Oktober 2022 wurden rund 30.000 verdächtige Unterschriften für etwa zwanzig eidgenössische Volksinitiativen gemeldet. Die Ermittlungen sind komplex und erfordern den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse der Daten.

Personen

  • Bundesanwaltschaft (BA)
  • Bundesamt für Polizei (fedpol)
  • Bundeskanzlei

Themen

  • Unterschriftenfälschungen
  • Volksinitiativen
  • Wahlbetrug
  • Strafrechtliche Ermittlungen
  • IT-gestützte Datenanalyse

Detaillierte Zusammenfassung

Die Schweizer Behörden intensivieren ihre Ermittlungen gegen systematische Unterschriftenfälschungen bei Volksinitiativen. Am Dienstag, 27. Januar 2026, führten die Bundesanwaltschaft und fedpol koordinierte Hausdurchsuchungen bei mehreren Sammelfirmen durch, die gegen Bezahlung Unterschriften sammeln. Parallel dazu wurden mehrere Personen als Auskunftspersonen vernommen.

Die strafrechtlichen Verfahren basieren auf dem Verdacht des Wahlbetrugs gemäss Artikel 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Die Bundesanwaltschaft eröffnete die Verfahren aufgrund mehrerer Strafanzeigen, überwiegend von der Bundeskanzlei eingereicht. Seit Oktober 2022 wurden etwa 30.000 verdächtige Unterschriften registriert, die für rund zwanzig eidgenössische Volksinitiativen gesammelt wurden.

Die Komplexität der Ermittlungen ergibt sich aus mehreren Faktoren: Die Überprüfung der Echtheit von Unterschriften ist ein langwieriger Prozess. Zur Bewältigung der Datenmenge entwickelte fedpol IT-Tools mit künstlicher Intelligenz für erste Sortierung und vorläufige Analyse. Die endgültige Bewertung erfolgt jedoch systematisch durch Spezialisten.

Ein zusätzliches Hindernis ist die fehlende rechtliche Verpflichtung zur Identifizierung von Unterschriftensammlern. Dies erschwert die Zuordnung von Fälschungen zu Sammlern erheblich. Hinzu kommt, dass Sammler häufig junge, im Ausland wohnhafte Personen sind, deren Vergütung von der Unterschriftenmenge abhängt.

Kernaussagen

  • 30.000 verdächtige Unterschriften seit Oktober 2022 gemeldet
  • Ermittlungen betreffen rund 20 eidgenössische Volksinitiativen
  • Bundesbehörden nutzen KI-gestützte Tools zur Datenanalyse
  • Sammler sind rechtlich nicht zur Identifizierung verpflichtet
  • Verfahren laufen gegen mehrere natürliche Personen und gegen Unbekannt
  • Laufende Bearbeitung neuer Anzeigen erforderlich

Stakeholder & Betroffene

GruppeAuswirkung
Initiantinnen/InitiantenRisiko ungültiger Unterschriftensammlungen; Verzögerung von Verfahren
UnterschriftensammlerUnter Verdacht; mögliche strafrechtliche Verfolgung
WählerschaftVertrauensverlust in Demokratieprozesse
BehördenErheblicher Ermittlungsaufwand; Ressourcenbindung
Volksinitiativen-SystemIntegrität und Glaubwürdigkeit gefährdet

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Aufdeckung systematischer BetrugsmusterVerzögerung legitimer Volksinitiativen
Stärkung der Kontrolle durch IT-ToolsFalsch-positive Ergebnisse bei KI-Analyse
Abschreckungswirkung für potenzielle TäterReputationsschaden für Initiativen
Verbesserung der ProzessintegritätFortgesetzte Fälschungen trotz Kontrollen

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger relevant:

  • Monitoring: Laufende Beobachtung neuer Anzeigen und Ermittlungsergebnisse
  • Gesetzgebung: Prüfung strengerer Identifizierungspflichten für Unterschriftensammler
  • Ressourcen: Ausreichende Mittel für spezialisierte Ermittlungen bereitstellen
  • Transparenz: Regelmässige Berichterstattung über Ermittlungsfortschritt
  • Prävention: Präventionsmassnahmen gegen Missbrauch des Initiativsystems entwickeln

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
  • [x] Unbestätigte Daten gekennzeichnet
  • [x] Offizielle Quelle: Medienmitteilung news.admin.ch
  • [ ] ⚠️ Umfang der KI-Einsätze nicht detailliert spezifiziert
  • [x] Keine erkannten Bias oder einseitige Darstellung

Ergänzende Recherche

Empfohlene Vertiefungsquellen:

  1. Bundeskanzlei: Statistiken zu Volksinitiativen und Unterschriftenvalidierungen
  2. Bundesanwaltschaft: Offizielle Pressemitteilungen zu abgeschlossenen Verfahren
  3. Parlamentarische Debatten: Diskussionen über Reformmassnahmen zum Initiativsystem

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Medienmitteilung – Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Polizei fedpol
Veröffentlicht: 28. Januar 2026
Link: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/2P9cCU01AZM3xf-xh0cbY

Ergänzende Quellen:

  1. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 282 (Wahlbetrug)
  2. Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR)
  3. Bundeskanzlei – Informationen zu Volksinitiativen

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 28. Januar 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 28. Januar 2026