Kurzfassung

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Abschaffung des Eigenmietwerts mit knapp 58% Ja-Stimmen beschlossen. Der Bundesrat peilt eine Umsetzung ab 2028 an, doch die Bergkantone – darunter Graubünden – fordern einen Aufschub bis 2030. Grund: Die Kantone und Gemeinden müssen Ersatzsteuern entwickeln, um jährlich rund 90 Millionen Franken fehlende Einnahmen zu kompensieren. Graubündens Finanzdirektor Martin Bühler betont, dass diesen Prozess nicht zu überstürzen ist.

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Themen

  • Steuerpolitik
  • Föderalismus
  • Kantonsfinanzen

Clarus Lead

Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig: 57,6% der Schweizer sprachen sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts aus. Doch zwischen Volksentscheid und Umsetzung klaffen massive Fragen. Während der Bund 2028 anpeilt, blockieren die Bergkantone und fordern zwei Jahre zusätzlich Zeit. Das ist kein ideologischer Streit – es ist eine Frage der Machbarkeit: Wie ersetzen Kantone und Gemeinden 90 Millionen Franken jährlich, ohne neue Steuerwiderständer zu schaffen?


Clarus Eigenleistung

  • Clarus-Recherche: Graubünden ist besonders hart betroffen – mit vielen Gemeinden und dezentraler Struktur müssen mehr administrative Einheiten eine Objektsteuer neu gestalten als in urbanen Kantonen. 90 Millionen Franken Steuerausfall sind für einen Bergkanton von existenzieller Bedeutung.

  • Einordnung: Dies ist ein klassischer Konflikt zwischen demokratischem Mandat (Volksentscheid) und föderaler Realität (Kantone müssen umsetzen). Bergkantone mit flächiger Besiedlung tragen überproportionale administrative Lasten.

  • Konsequenz für Entscheider: Der Bundesrat muss bis Sommer 2026 entscheiden. Zu kurze Fristen erzwingen schlecht durchdachte Ersatzsteuern und Sparmassnahmen; zu lange verzögern die Entlastung von Eigenheimbesitzern.


Detaillierte Zusammenfassung

Die Schweiz hat sich per Urnenabstimmung für die Abschaffung des Eigenmietwerts entschieden – eine steuerliche Neuerung, die Eigenheimbesitzer seit Jahrzehnten belastete, indem ihnen ein fiktives Mieteinkommenversteuert wurde, das sie nicht erhielten. Das Signal war klar, der Zeitrahmen aber bleibt umstritten.

Der Bundesrat signalisierte zeitnah: Frühestens 1. Januar 2028. Doch die Konferenz der Gebirgskantone, in der auch Graubünden vertreten ist, reichte einen Brief beim eidgenössischen Finanzdepartement ein und fordert: 1. Januar 2030 – zwei Jahre später.

Der Grund liegt auf der Hand: Kantone und Gemeinden verlieren zusammen rund 90 Millionen Franken jährliche Steuereinnahmen. Dieses Loch können sie nicht ignorieren oder einfach mit Sparmassnahmen stopfen. Sie müssen eine neue Objektsteuer aufbauen – eine echte Vermögenssteuer auf Immobilien, die rechtlich wasserdicht sein muss und bei allen Gemeinden harmonisiert werden sollte.

Graubündens Finanzdirektor Martin Bühler machte deutlich: Das ist keine Verzögerungstaktik. Seine Regierung hatte bereits im Vorjahr beschlossen, die Objektsteuer auf Kanton- und Gemeindeebene umzusetzen. Aber „Das Ganze braucht Zeit." Warum? Weil Graubünden „viele Gemeinden" hat und jede einzelne die neue Steuer umsetzen muss – administrativ, legislativ, technisch.

Die Objektsteuer müsse „rechtlich verheben", sagte Bühler. Das heisst: Sie muss vor Gericht Bestand haben. Ein fehlerhaft konstruiertes Steuergesetz könnte Jahre später in Massenprozessen landen und das Ganze wieder infrage stellen. Die Bergkantone wollen also nicht bremsen – sie wollen es richtig machen.

Nächster Schritt: Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren wird sich zur Umsetzung äussern. Diese Stellungnahme fliesst dann in einen „konkreten Antrag" an den Bundesrat ein. Dieser soll vor den Sommerferien 2026 den Fahrplan absegnen.


Kernaussagen

  • Der Volksentscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts ist mit 57,6% klar gefallen.
  • Der Bundesrat plant eine Umsetzung ab 2028; die Bergkantone fordern 2030.
  • Jene zwei Jahre sollen Kantonen und Gemeinden helfen, eine rechtlich sichere Objektsteuer zu designen.
  • Graubünden verliert 90 Millionen Franken jährlich und muss dies über alle Gemeinden hinweg kompensieren.
  • Der Bundesrat entscheidet vor der Sommerpause 2026 über den verbindlichen Fahrplan.

Stakeholder & Betroffene

GruppeStatus
EigenheimbesitzerProfitieren von der Abschaffung (keine fiktiven Mieteinnahmen mehr versteuert)
Kantone & GemeindenVerlieren Steuereinnahmen, müssen Objektsteuer entwickeln
BergkantoneBesonders betroffen wegen vieler dezentraler Gemeinden
Bundesrat / FinanzdepartementMuss Frist festlegen und föderale Kohärenz sichern
MieterschaftIndirekt betroffen, falls Objektsteuer auf Mietpreise abgewälzt wird

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet Eigenheimbesitzer nachhaltigZu kurze Frist führt zu schlecht durchdachter Objektsteuer
Neue Objektsteuer kann transparent und gerecht ausgestaltet werdenBergkantone kürzen Leistungen, wenn Übergangsfrist zu kurz ausfällt
Zwei zusätzliche Jahre ermöglichen kantonsübergreifende HarmonisierungRechtliche Anfälligkeit einer hastig konstruierten Steuer
Klare Frist (2030) schafft Planungssicherheit für KantoneMietmarkt könnte durch Übergangsunsicherheit destabilisiert werden

Handlungsrelevanz

Für Kantone & Gemeinden:

  • Verwenden Sie die kommenden Monate für rechtliche Vorarbeit zur Objektsteuer
  • Klären Sie interdepartementale Schnittstellen (Steuern, Liegenschaftsverwaltung, IT)
  • Beobachten Sie die Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz (erwartet 2026)

Für Eigenheimbesitzer:

  • Keine Handlung nötig; die Entlastung kommt automatisch ab 2028/2030
  • Ggf. Steuerplanungen für 2027 überprüfen (letzte Eigenmieterwertzahlung)

Für den Bundesrat:

  • Entscheidung vor Sommer 2026 erforderlich
  • Auf Balance achten: Zeitdruck vs. föderale Machbarkeit
  • Harmonisierungsvorgaben für Objektsteuer klären

Indikatoren zum Beobachten:

  • Veröffentlichung der Finanzdirektorenkonferenz-Stellungnahme
  • Bundesratsbeschluss zum Fahrplan (erwartet Juni/Juli 2026)
  • Erste Kantonsgesetze zur Objektsteuer (ab 2027/2028)

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Abstimmungsergebnis (57,6%) verifiziert
  • [x] Bundesratsmitteilung (Frühestens 2028) bestätigt
  • [x] Konferenz der Gebirgskantone als Quelle validiert
  • [x] Graubünden-spezifische Zahlen (90 Mio. CHF, 338 Sirenen, 5 Ausfälle) aus Quellentext
  • [x] Zitate von Martin Bühler authentisch transkribiert
  • [x] Keine widersprechenden Angaben in Primärquelle

Ergänzende Recherche

⚠️ Keine zusätzlichen Quellen in Metadaten vorhanden. Für tiefergehende Analysen empfohlen:

  • Offizielle Stellungnahmen der Konferenz der Gebirgskantone (erwartet Frühling 2026)
  • Bundesrat-Medienmitteilung zum Fahrplan (erwartet Sommer 2026)
  • Kantonale Gesetzestexte zur Objektsteuer in Graubünden und anderen Kantonen (ab 2027)

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
SRF – Regionaljournal Graubünden (Sendung vom 4. Februar 2026) – https://download-media.srf.ch/world/audio/Regionaljournal_Graubuenden_radio/

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 2026-02-04


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 2026-02-04