Kurzfassung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 26. Januar 2026 ihre Kurslisten sowie die Verzeichnisse für Gratisaktien der Jahre 2024 und 2025 aktualisiert. Diese Listen sind zentrale Hilfsmittel für die Berechnung von Steuerverpflichtungen bei der direkten Bundessteuer. Die Aktualisierung ermöglicht Steuerpflichtigen und Behörden eine präzise Bewertung von Wertpapieren und Aktienbeständen nach aktuellen Marktpreisen.
Personen
- Eidgenössische Steuerverwaltung
Themen
- Direkte Bundessteuer
- Kurslisten 2025
- Gratisaktien 2024 und 2025
- Steuerverwaltung
Detaillierte Zusammenfassung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre regulären Kurslisten für die direkte Bundessteuer aktualisiert. Parallel dazu wurden auch die speziellen Verzeichnisse für Gratisaktien (auch Gratis-Aktien oder Stock Grants genannt) für die Berichtsjahre 2024 und 2025 überarbeitet und veröffentlicht.
Diese Listen dienen als offizielle Referenzmaterialien für die korrekte Bewertung von Wertpapierbeständen im Rahmen der Steuererklärung. Sie enthalten aktuelle Marktpreise und ermöglichen eine einheitliche, nachvollziehbare Bewertungspraxis über alle kantonalen und föderalen Steuerbehörden hinweg.
Die Aktualisierung ist Teil der regulären administrativen Aufgaben der Steuerverwaltung und trägt zur Transparenz und Rechtsicherheit im Schweizer Steuersystem bei.
Kernaussagen
- Die Kurslisten für 2025 wurden aktualisiert und sind ab sofort verfügbar
- Verzeichnisse für Gratisaktien 2024 und 2025 wurden neu publiziert
- Die Listen sind bindende Referenzmaterialien für die Steuerbewertung von Wertpapieren
- Die Aktualisierung erfolgt regelmässig durch die Eidgenössische Steuerverwaltung
Stakeholder & Betroffene
| Gruppe | Relevanz |
|---|---|
| Steuerpflichtige mit Wertpapierbeständen | Müssen aktuelle Listen für korrekte Steuererklärungen nutzen |
| Kantone und Gemeinden | Setzen Bundeslisten um und koordinieren Steuerbewertung |
| Finanzberater und Treuhänder | Nutzen offizielle Listen für Mandantenberatung |
| Eidgenössische Steuerverwaltung | Verantwortlich für Publikation und Aktualität |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Einheitliche, transparente Bewertungsgrundlagen | Verzögerte Publikation könnte zu Unsicherheiten führen |
| Reduktion von Bewertungsstreitigkeiten | Marktvolatilität zwischen Publikation und Steuererklärung |
| Erleichterte Compliance für Steuerpflichtige | Unklarheiten bei Interpretation der Listen |
Handlungsrelevanz
Für Steuerpflichtige:
- Neue Kurslisten für die Steuererklärung 2025 herunterladen und verwenden
- Wertpapierbestände nach offiziellen Listen bewerten
- Gratisaktien korrekt nach den aktualisierten Verzeichnissen erfassen
Für Steuerberater:
- Mandanten auf aktualisierte Listen hinweisen
- Bewertungsprozesse anpassen, falls sich Kurse wesentlich geändert haben
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Publikationsdatum überprüft: 26.01.2026
- [x] Quelle als offizielle Mitteilung des Bundes verifiziert
- [x] Keine unbestätigten Daten im Originaltext
- [x] Keine erkennbare politische oder sachliche Einseitigkeit
Ergänzende Recherche
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Offizielle Kurslisten und Dokumentation
- Schweizer Steuerkonferenz (KST) – Koordination kantonaler Steuerpolitik
- SZB Steuerzahler Schweiz – Informationen zu Steuererklärungen und Bewertungsrichtlinien
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Fremdmitteilung – News Service Bund
Veröffentlicht: 26. Januar 2026
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/3SKvl3-iT0b2
Ergänzende Quellen:
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Kurslisten und Gratisaktien
- Bundesamt für Statistik (BFS) – Daten zu Vermögensbesteuerung
- Schweizer Steuerkonferenz – Harmonisierung der Steuerbewertung
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 26. Januar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 26.01.2026