Kurzfassung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 26. Januar 2026 ihre Kurslisten sowie die Verzeichnisse für Gratisaktien der Jahre 2024 und 2025 aktualisiert. Diese Listen sind zentrale Hilfsmittel für die Berechnung von Steuerverpflichtungen bei der direkten Bundessteuer. Die Aktualisierung ermöglicht Steuerpflichtigen und Behörden eine präzise Bewertung von Wertpapieren und Aktienbeständen nach aktuellen Marktpreisen.

Personen

  • Eidgenössische Steuerverwaltung

Themen

  • Direkte Bundessteuer
  • Kurslisten 2025
  • Gratisaktien 2024 und 2025
  • Steuerverwaltung

Detaillierte Zusammenfassung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre regulären Kurslisten für die direkte Bundessteuer aktualisiert. Parallel dazu wurden auch die speziellen Verzeichnisse für Gratisaktien (auch Gratis-Aktien oder Stock Grants genannt) für die Berichtsjahre 2024 und 2025 überarbeitet und veröffentlicht.

Diese Listen dienen als offizielle Referenzmaterialien für die korrekte Bewertung von Wertpapierbeständen im Rahmen der Steuererklärung. Sie enthalten aktuelle Marktpreise und ermöglichen eine einheitliche, nachvollziehbare Bewertungspraxis über alle kantonalen und föderalen Steuerbehörden hinweg.

Die Aktualisierung ist Teil der regulären administrativen Aufgaben der Steuerverwaltung und trägt zur Transparenz und Rechtsicherheit im Schweizer Steuersystem bei.

Kernaussagen

  • Die Kurslisten für 2025 wurden aktualisiert und sind ab sofort verfügbar
  • Verzeichnisse für Gratisaktien 2024 und 2025 wurden neu publiziert
  • Die Listen sind bindende Referenzmaterialien für die Steuerbewertung von Wertpapieren
  • Die Aktualisierung erfolgt regelmässig durch die Eidgenössische Steuerverwaltung

Stakeholder & Betroffene

GruppeRelevanz
Steuerpflichtige mit WertpapierbeständenMüssen aktuelle Listen für korrekte Steuererklärungen nutzen
Kantone und GemeindenSetzen Bundeslisten um und koordinieren Steuerbewertung
Finanzberater und TreuhänderNutzen offizielle Listen für Mandantenberatung
Eidgenössische SteuerverwaltungVerantwortlich für Publikation und Aktualität

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Einheitliche, transparente BewertungsgrundlagenVerzögerte Publikation könnte zu Unsicherheiten führen
Reduktion von BewertungsstreitigkeitenMarktvolatilität zwischen Publikation und Steuererklärung
Erleichterte Compliance für SteuerpflichtigeUnklarheiten bei Interpretation der Listen

Handlungsrelevanz

Für Steuerpflichtige:

  • Neue Kurslisten für die Steuererklärung 2025 herunterladen und verwenden
  • Wertpapierbestände nach offiziellen Listen bewerten
  • Gratisaktien korrekt nach den aktualisierten Verzeichnissen erfassen

Für Steuerberater:

  • Mandanten auf aktualisierte Listen hinweisen
  • Bewertungsprozesse anpassen, falls sich Kurse wesentlich geändert haben

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Publikationsdatum überprüft: 26.01.2026
  • [x] Quelle als offizielle Mitteilung des Bundes verifiziert
  • [x] Keine unbestätigten Daten im Originaltext
  • [x] Keine erkennbare politische oder sachliche Einseitigkeit

Ergänzende Recherche

  1. Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Offizielle Kurslisten und Dokumentation
  2. Schweizer Steuerkonferenz (KST) – Koordination kantonaler Steuerpolitik
  3. SZB Steuerzahler Schweiz – Informationen zu Steuererklärungen und Bewertungsrichtlinien

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Fremdmitteilung – News Service Bund
Veröffentlicht: 26. Januar 2026
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/3SKvl3-iT0b2

Ergänzende Quellen:

  1. Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Kurslisten und Gratisaktien
  2. Bundesamt für Statistik (BFS) – Daten zu Vermögensbesteuerung
  3. Schweizer Steuerkonferenz – Harmonisierung der Steuerbewertung

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 26. Januar 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 26.01.2026